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widerrufe.de

Online-Shopping widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Online-Shopping und Versandhandel

Die Antwort

Ja. Wer als Verbraucher im Internet oder per Katalog bestellt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei einer einzelnen Ware beginnt die Frist, sobald du das Paket erhältst. Werden mehrere Artikel getrennt geliefert, zählt der Erhalt der letzten Sendung. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312c, 312g, 355, 356, 357, 357a BGBGrundlage

Fristbeginn: Die Frist beginnt, wenn du die Ware erhalten hast, bei getrennt gelieferten Artikeln mit der letzten Lieferung.

Ein Pullover passt nicht, der Fernseher gefällt im Wohnzimmer nicht mehr oder die Bestellung kam doppelt: Beim Einkauf im Netz musst du nicht erst nach Fehlern suchen, um Geld zurückzubekommen. Der Gesetzgeber hat dir bei Fernabsatzverträgen bewusst ein Rücktrittsventil gegeben, weil du die Ware vor dem Kauf weder anfassen noch ausprobieren konntest. Dieser Ratgeber zeigt dir, wann das Widerrufsrecht greift, wie du die Frist berechnest und welche Waren ausgenommen sind. Du erfährst außerdem, wer die Rücksendung bezahlt, wann du dein Geld zurückbekommst und was passiert, wenn du die Ware schon benutzt hast. Am Ende findest du ein Musterschreiben, das du kopieren und anpassen kannst.

Rechtslage

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel folgt aus § 312g Abs. 1 BGB. Es gilt für Fernabsatzverträge im Sinne von § 312c BGB, also immer dann, wenn Unternehmer und Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Webshop, E-Mail, Telefon oder Katalog schließen. Die Grundregel steht in § 355 BGB: Die Frist beträgt 14 Tage, und zur Wahrung genügt, dass du den Widerruf rechtzeitig absendest. Den Beginn regelt § 356 Abs. 2 BGB. Bei einer Warenlieferung zählt der Erhalt durch dich oder einen von dir benannten Dritten, der kein Frachtführer ist. Werden mehrere Waren einer Bestellung getrennt geliefert, kommt es auf die letzte Ware an. Wichtig: Die Frist startet nach § 356 Abs. 3 BGB nur, wenn der Händler dich korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat. Fehlt die Belehrung, erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Vom Widerruf zu trennen sind andere Rechte. Eine Kündigung beendet einen laufenden Dauervertrag für die Zukunft. Ein Rücktritt setzt in der Regel einen Mangel voraus, ebenso die Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB, die bis zu zwei Jahre gilt. Der Widerruf braucht dagegen keinen Grund und keine Fehler an der Ware.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Von der Rückgabe ausgeschlossen sind unter anderem Waren, die nach deinen Vorgaben angefertigt wurden, etwa ein bedruckter Kaffeebecher (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Schnell verderbliche Lebensmittel und versiegelte Hygieneartikel, deren Siegel du nach der Lieferung entfernt hast, kannst du nicht zurückgeben.
  • Versiegelte Ton- und Videoaufnahmen oder Software verlieren das Widerrufsrecht, sobald du die Verpackung öffnest.
  • Einzelne Zeitungen und Zeitschriften sind ausgenommen, Abonnements dagegen nicht.
  • Ein Händler darf freiwillig mehr anbieten, etwa 30 Tage Rückgabe. Dieses Angebot gilt dann zusätzlich zum gesetzlichen Recht.

So gehst du vor

  1. Bestellung und Belehrung sichern. Speichere die Bestellbestätigung, die Widerrufsbelehrung und den Lieferschein als PDF oder Screenshot. Notiere außerdem das Datum, an dem das Paket bei dir ankam, denn davon hängt dein Fristende ab.
  2. Fristende ausrechnen. Zähle ab dem Tag nach dem Erhalt 14 Tage weiter. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag. Trage dir das Datum sicherheitshalber im Kalender ein.
  3. Widerruf eindeutig erklären. Schreibe per E-Mail, Brief oder über das Formular im Shop, dass du den Vertrag widerrufst. Ein bloßes Zurückschicken ohne Erklärung ist riskant. Eine Begründung ist nicht nötig, Bestellnummer und Name genügen.
  4. Ware sorgfältig zurücksenden. Verpacke die Ware gut, hebe den Einlieferungsbeleg auf und schicke binnen 14 Tagen nach deiner Erklärung zurück, sofern der Händler nicht abholt. Lege einen Zettel mit Bestellnummer und Namen bei.
  5. Rückzahlung überwachen. Der Händler muss dir das Geld spätestens 14 Tage nach Zugang des Widerrufs zurückzahlen, darf aber warten, bis die Ware da ist oder du den Versand belegt hast. Bleibt die Zahlung aus, erinnere ihn schriftlich mit Frist.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Musterschreiben

Betreff: Widerruf meiner Bestellung [Bestellnummer] vom [Bestelldatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir am [Bestelldatum] online abgeschlossenen Kaufvertrag über folgende Ware: [Artikelbezeichnung], Bestellnummer [Bestellnummer]. Die Lieferung habe ich am [Lieferdatum] erhalten.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich und erstatten Sie den Kaufpreis einschließlich der Standardversandkosten auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte. Die Ware sende ich Ihnen in den nächsten Tagen zurück.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anschrift]
[Datum]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf muss der Händler dir alle Zahlungen erstatten, auch die Hinsendekosten, soweit es sich um die günstigste Standardlieferung handelt (§ 357 Abs. 2 BGB). Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das du genutzt hast. Der Händler darf die Auszahlung zurückhalten, bis die Ware eingetroffen ist oder du den Versand nachweist. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägst du nur dann, wenn er dich vor dem Kauf darüber informiert hat. Hat er sich bereit erklärt, sie zu übernehmen, entfällt das. Hast du die Ware stärker beansprucht, als zum Prüfen nötig war, schuldest du Wertersatz für den Wertverlust (§ 357a BGB). Anprobieren oder Ausprobieren wie im Laden bleibt zulässig. Die Gefahr des Transportweges liegt beim Händler.

Rechtslage im Überblick: Online-Shopping und Versandhandel
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht?Ja, nach § 312g BGBJa, nach dem FAGGNein, kein allgemeines Recht
Wie lang ist die Frist?14 Tage14 TageEntfällt, nur freiwillige Fristen des Händlers
Wann beginnt sie bei Waren?Mit dem Erhalt der WareMit dem Erhalt der WareEntfällt

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Häufige Fragen

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein. Das Gesetz verlangt keine Begründung, und der Händler darf nicht danach fragen, um den Widerruf zu verweigern. Wichtig ist nur, dass aus deiner Erklärung eindeutig hervorgeht, dass du den Vertrag nicht mehr willst. Eine freundliche Zeile mit Bestellnummer genügt völlig und beschleunigt die Bearbeitung.

Reicht es, die Ware einfach zurückzuschicken?

Nicht sicher. Das reine Zurücksenden ohne Begleitzettel gilt nicht zuverlässig als Erklärung, wenn der Händler es nicht eindeutig als Widerruf versteht. Erkläre den Widerruf daher zusätzlich per E-Mail oder Brief und lege dem Paket einen Zettel mit Bestellnummer und Name bei. So lässt sich später nichts bestreiten.

Wer zahlt die Rücksendung?

Grundsätzlich du, aber nur, wenn der Händler dich vor Vertragsschluss klar darauf hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, muss der Händler die Kosten übernehmen. Bei sehr sperrigen Gütern, die nicht per Post gehen, bleibt die Höhe der Kosten ein häufiger Streitpunkt, daher lohnt sich ein Blick in die AGB.

Darf ich die Ware ausprobieren?

Ja, soweit es zum Prüfen von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion nötig ist, so wie du es im Geschäft auch tun dürftest. Gehst du darüber hinaus, etwa durch längeres Tragen oder Gebrauch, kann der Händler Wertersatz für die Wertminderung verlangen, sofern er korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat.

Was gilt, wenn die Belehrung fehlt?

Dann beginnt die 14-Tage-Frist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem die Frist bei korrekter Belehrung begonnen hätte. Suche die Belehrung in der Bestellbestätigung und prüfe, ob sie vollständig war. Im Zweifel hilft eine Verbraucherberatung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.