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Widerrufsfrist-Rechner

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Berechne das Ende deiner Widerrufsfrist auf den Tag genau, mit Wochenenden und Feiertagen nach § 193 BGB.

So rechnet der Fristenrechner

Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage, bei Lebensversicherungen nach § 152 VVG 30 Tage. Der Tag, an dem die Ware ankommt oder der Vertrag geschlossen wird, zählt nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit. Die Frist endet nach § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des letzten Tages. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Erklärungsort, verschiebt sich das Ende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB), du solltest den Zugang aber beweisen können.

Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist bei Warenkäufen und Dienstleistungen nicht zu laufen. Sie erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB in der Fassung seit Juni 2026). Für Verbraucherdarlehen und Finanzdienstleistungen gelten Sonderregeln, dort kann das Widerrufsrecht deutlich länger bestehen.

Grenzen

  • Bei Teillieferungen beginnt die Frist erst mit Erhalt der letzten Ware.
  • Ob ein Widerrufsrecht überhaupt besteht, prüft der Rechner nicht. Das klärt die Seite zur jeweiligen Vertragsart.
  • Regionale Feiertage wie Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns sind nicht berücksichtigt.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Widerrufsfrist-Rechner

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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