Maklervertrag widerrufen: Fristen und Wertersatz

Die Antwort
Einen Maklervertrag kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, wenn er per Mail, Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Hat der Makler auf deinen ausdrücklichen Wunsch bereits begonnen, zahlst du Wertersatz für das bisher Geleistete. Bei Kauf oder Miet-Wohnungen ist zudem die Textform wichtig.
- JaWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- § 312g, § 355, § 357a Abs. 2 BGB; § 656a BGBGrundlage
Fristbeginn: Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem der Maklervertrag zustande kommt, soweit der Makler ordnungsgemäß belehrt hat.
Ein Makler schickt dir ein Exposé, du klickst auf die Anfrage und plötzlich steht eine Provisionsforderung im Raum. Die Frage, ob ein Maklervertrag überhaupt zustande kam und ob du ihn widerrufen kannst, ist oft entscheidend für hunderte oder tausende Euro. Das Widerrufsrecht gilt auch für Maklerverträge mit Verbrauchern, wenn sie im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Besonders heikel sind Fälle, in denen der Makler schon vor Fristende Besichtigungen durchführt. Außerdem müssen Maklerverträge zu Wohnungen und Häusern nach dem Gesetz in Textform vorliegen. In diesem Überblick siehst du, wie Frist und Wertersatz funktionieren und wie du Forderungen abwehrst. Das hilft bei der Einordnung.
Rechtslage
Der Maklervertrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Wird er im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) geschlossen, steht dem Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Es beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt mit Vertragsschluss. Das gilt auch, wenn die Anfrage über ein Portal läuft und der Makler per Mail bestätigt. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht, das Recht erlischt aber spätestens ein Jahr und zwei Wochen nach Fristbeginn (§ 356 Abs. 3, 4 BGB).
Wertersatz kann der Makler nur verlangen, wenn du ausdrücklich gewünscht hast, dass er schon vor Fristablauf tätig wird, und er dich ordnungsgemäß informiert hat (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Leistung nur, wenn du zuvor ausdrücklich zugestimmt und die Kenntnis davon bestätigt hast (§ 356 Abs. 5 BGB). Eine Provision wird bei Maklerverträgen regelmäßig erst fällig, wenn der Hauptvertrag, also Kauf oder Miete, zustande kommt.
Für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser verlangt § 656a BGB die Textform. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist notariell zu beurkunden und selbst nicht widerrufbar, der Maklervertrag dazu aber schon.
Ausnahmen und Erlöschen
- Wurde der Maklervertrag in den Geschäftsräumen des Maklers geschlossen, besteht kein Widerrufsrecht.
- Hat der Makler die Leistung vollständig erbracht und hast du ausdrücklich zugestimmt, kann das Widerrufsrecht erloschen sein.
- Der notarielle Kaufvertrag über eine Immobilie ist nicht widerrufbar.
- Gewerbliche Auftraggeber haben als Unternehmer kein Verbraucherwiderrufsrecht.
So gehst du vor
- Entstehung des Vertrags prüfen. Kläre, ob du überhaupt einen Maklervertrag abgeschlossen hast und wann. Nur eine eindeutige Provisionsvereinbarung in Textform bindet dich. Prüfe Mails, Exposé und Portalbedingungen. Notiere Datum und Uhrzeit der Anfrage.
- Belehrung und Frist feststellen. Suche eine Widerrufsbelehrung in den Unterlagen. Fehlt sie, läuft die Frist nicht an. Rechne sonst 14 Tage ab Vertragsschluss und notiere, wann der Makler das Exposé oder die Zusage geschickt hat.
- Widerruf erklären. Erkläre den Widerruf eindeutig in Textform und bitte um Bestätigung. Weise darauf hin, dass du keine Leistung vor Fristablauf verlangt hast, falls das zutrifft. So begrenzt du Wertersatzforderungen.
- Wertersatzforderung prüfen. Fordert der Makler Geld für Besichtigungen oder Exposé, prüfe, ob du den frühen Beginn ausdrücklich verlangt hast und ob er belehrt hat. Ohne beides entfällt Wertersatz in der Regel.
- Bestellerprinzip nutzen. Bei Mietwohnungen darfst du nicht zahlen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Verlange die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge und setze eine Frist. Hole bei Streit Rat vom Mieterverein ein.
Frist für diesen Vertrag berechnen
Vorlage zum Kopieren
Betreff: Widerruf des Maklervertrags vom [Datum] zu Objekt [Bezeichnung]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich den am [Datum] per [E-Mail/Telefon/Portal] geschlossenen Maklervertrag zu dem Objekt [Anschrift/Bezeichnung]. Ich habe nicht verlangt, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden. Wertersatz schulde ich daher nicht. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich und stellen Sie eventuelle Forderungen ein. Sollte bereits eine Zahlung von [Betrag] erfolgt sein, bitte ich um Rückzahlung bis zum [Datum] auf mein Konto. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Anschrift]
Was nach dem Widerruf passiert
Mit wirksamem Widerruf endet die Provisionspflicht aus dem Maklervertrag. Wurde der Vertrag nicht ordnungsgemäß belehrt, kann der Makler keinen Wertersatz verlangen. Hast du dagegen auf frühen Beginn gedrängt, kann er einen angemessenen Betrag fordern, meist nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und nicht die volle Provision. Kommt es trotz Widerruf zum Hauptvertrag, kann eine Provision aus einem anderen Grund anfallen, falls ein weiterer Maklervertrag besteht. Prüfe alle Rechnungen und widersprich unberechtigten Forderungen schriftlich. Bei Streit helfen Verbraucherzentrale, Mieterverein oder Anwalt, besonders wenn der Makler mit Inkasso droht.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Maklervertrag per Mail oder Telefon | Widerruf 14 Tage | Ja, 14 Tage laut FAGG | k. A. |
| Wertersatz bei vorzeitigem Beginn | Nur bei ausdrücklichem Wunsch und Belehrung | Keine Angabe | Hier ungeklärt |
| Textform bei Wohnungsmakler | Pflicht nach § 656a BGB | Nachschlagen nötig | Ohne Aussage |
Anbieter mit diesem Vertragstyp
Häufige Fragen
Wann entsteht ein Maklervertrag?
Er entsteht, wenn du ein Angebot des Maklers annimmst, etwa durch Anfrage zum Exposé, in dem klar auf die Provision hingewiesen wird. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist Textform nötig. Allein das Besichtigen eines Objekts begründet nicht zwingend einen Vertrag. Prüfe, ob eine klare Provisionsvereinbarung vorliegt.
Muss ich eine Provision zahlen, wenn ich widerrufen habe?
Nein, wenn der Widerruf wirksam ist und kein Wertersatz geschuldet wird. Die Provision ist an den Erfolg gebunden und entfällt mit dem Vertrag. Kommt später ein Kauf zustande, prüft sich eine neue Provisionspflicht nach dem Vertragsverhältnis, nicht automatisch nach dem alten Vertrag.
Kann der Makler Besichtigungskosten verlangen?
Nur, wenn dies vereinbart wurde und du ordnungsgemäß informiert wurdest. Bei Wertersatz kommt es darauf an, dass du den frühen Beginn ausdrücklich verlangt hast. Häufig sind Besichtigungen Teil der Maklerleistung, die nur bei Erfolg vergütet wird. Lass dir Forderungen nachvollziehbar erklären.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf?
Nein, es gilt für die Vermittlung von Mietwohnungen. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern kann die Provision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden. Prüfe, was im Maklervertrag steht, und beachte, dass der Maklervertrag Textform erfordert. Lasse dich beim Kauf zusätzlich zur Aufteilung beraten.
Was tun bei Inkasso-Drohung?
Bleibe sachlich und widerspreche schriftlich, mit Verweis auf Widerruf oder fehlenden Vertrag. Zahle nicht aus Angst. Bei einer gerichtlichen Mahnung widersprichst du fristgerecht. Hole Rat bei Verbraucherzentrale oder Anwalt, wenn eine größere Summe im Raum steht. Bleibe dabei höflich und bestimmt.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.