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Stromvertrag widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Stromvertrag

Die Antwort

Ja, wenn du den Stromvertrag online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen hast. Dann läuft die Frist 14 Tage ab Vertragsschluss, ohne Begründung. Wegen des Lieferbeginns während der Frist kann Wertersatz anfallen. Im Kundencenter eines Versorgers vor Ort gibt es dagegen kein gesetzliches Widerrufsrecht, hier zählen Kündigungsfristen.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312b, 312c, 312g, 355, 356 Abs. 2 Nr. 2, 357a BGB; §§ 41, 41b EnWGGrundlage

Fristbeginn: Bei Strom in unbegrenzter Menge beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der ersten Lieferung.

Ein Strompreisvergleich, ein freundlicher Vertreter an der Tür oder ein Telefonangebot mit Neukundenbonus: Wechselangebote gibt es in Hülle und Fülle, und nicht jeder Abschluss wird später als gute Idee empfunden. Für Stromverträge, die du ohne Kundencenter schließt, gilt die übliche Verbraucherregel. Du kannst 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Besonders bei Strom spielt jedoch eine Rolle, dass der Lieferant oft rasch beginnt und die Frist schon läuft. Hier erfährst du, wann der Lauf startet, ob du für bereits bezogenen Strom zahlen musst, wie der Lieferantenwechsel technisch abläuft und welche Kündigungsrechte dir nach dem Energiewirtschaftsgesetz zusätzlich zustehen. Zum Schluss wartet ein Musterschreiben auf dich.

Rechtslage

Wird ein Stromliefervertrag im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) geschlossen, steht dir nach § 312g Abs. 1 BGB und § 355 BGB das Widerrufsrecht zu. Wegen der Besonderheit der Lieferung in unbegrenzter Menge beginnt die Frist nach § 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit dem Vertragsschluss. Die Fristberechnung ist unabhängig davon, wann der Strom tatsächlich fließt. Wichtig ist die Belehrung: Ohne ordnungsgemäße Information läuft die Frist nicht an (§ 356 Abs. 3 BGB), spätestens erlischt dein Recht zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Hast du verlangt, dass die Lieferung schon vor Ablauf der Frist beginnt, musst du bis zum Widerruf den verbrauchten Strom bezahlen (§ 357a Abs. 2 BGB). Nach § 41b Abs. 1 EnWG bedürfen Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung und deren Kündigung der Textform. Nach § 20a EnWG darf das Wechselverfahren höchstens drei Wochen dauern und für dich nichts kosten. Ändert der Lieferant einseitig Preise oder Bedingungen, kannst du nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen. Bei einem Umzug kannst du nach § 41b Abs. 5 EnWG mit sechs Wochen Frist kündigen, wenn nicht ein Fortsetzungsangebot kommt. Der Widerruf ist von der Kündigung zu unterscheiden, denn der Widerruf löst die Bindung an den ganzen Vertrag, die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Wurde der Vertrag im Kundencenter des Versorgers vor Ort geschlossen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Verbraucht du schon Strom, kann der Lieferant Vergütung für die bisher gelieferten Mengen verlangen, wenn du den Lieferbeginn vor Fristende gewünscht hast.
  • Die Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger ist kein Vertrag, den du widerrufen musst, sie lässt sich mit kurzer Frist kündigen.
  • Wurde der Wechsel bereits technisch vollzogen, ändert das nichts an deinem Widerrufsrecht, kann aber zu einem Wiederanschluss beim alten Versorger führen.

So gehst du vor

  1. Vertragsschlusstag festhalten. Notiere den Tag, an dem du den Vertrag online oder am Telefon abgeschlossen hast. Von diesem Tag an laufen die 14 Tage, nicht von der ersten Lieferung.
  2. Belehrung und Bestätigung sichern. Speichere Auftragsbestätigung, Widerrufsbelehrung und Vertragszusammenfassung. Fehlt der Hinweis auf dein Recht, kannst du noch länger widerrufen, beweise das aber sauber. Mache Fotos oder Screenshots der Unterlagen und lege sie in einem eigenen Ordner ab.
  3. Widerruf in Textform erklären. Sende den Widerruf per E-Mail oder Brief an den Lieferanten und gib Zählernummer und Marktlokation an. Verlange eine Bestätigung des Eingangs und einen Abrechnungstermin. Bewahre den Sendebeleg oder die Zustellbestätigung auf.
  4. Alten Versorger informieren. Hast du zuvor beim bisherigen Anbieter gekündigt, melde ihm den Widerruf und frage, ob er dich weiter beliefert. Sonst fällst du in die Ersatzversorgung des örtlichen Netzbetreibers.
  5. Zählerstand und Abrechnung prüfen. Lies zum Wirksamwerden den Zählerstand ab, fotografiere ihn und prüfe die Schlussrechnung. Zahle nur den tatsächlich bezogenen Strom, falls Wertersatz anfällt. Lege die Schlussabrechnung zu deinen Unterlagen, du brauchst sie für Rückfragen.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Musterschreiben

Betreff: Widerruf meines Stromliefervertrags, Marktlokation [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe hiermit den von mir am [Datum] im Internet geschlossenen Stromliefervertrag mit der Kundennummer [Nummer] und der Verbrauchsstelle [Anschrift der Entnahmestelle]. Der Zählerstand beträgt heute [Stand] kWh.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung schriftlich und erstellen Sie eine Schlussabrechnung über den bis heute bezogenen Strom. Bereits gezahlte Abschläge, die den Verbrauch übersteigen, erstatten Sie mir bitte auf mein Konto.

Beste Grüße
[Vor- und Nachname]
[Datum]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf bist du nicht mehr an den Liefervertrag gebunden. Der Lieferant muss dir zu viel gezahlte Beträge innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen (§ 357 BGB). Für den bis zum Widerruf gelieferten Strom darfst du Wertersatz schulden, wenn du den Lieferbeginn vor Ablauf der Frist ausdrücklich verlangt hast und der Lieferant dich ordnungsgemäß informiert hatte (§ 357a Abs. 2 BGB). Maßgeblich ist der vereinbarte Preis für die tatsächlich bezogenen Mengen. Ist der Preis unverhältnismäßig hoch, wird der Marktwert zugrunde gelegt. Nach dem Widerruf wirst du in der Regel wieder vom bisherigen Lieferanten oder vom Grundversorger beliefert, damit der Strom nicht abreißt.

Rechtslage im Überblick: Stromvertrag
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Widerruf nach Online-Abschluss?Ja, 14 Tage ab VertragsschlussJa, nach dem FAGGNur bei Haustür- oder Telefonverträgen nach Art. 40a OR
Widerruf im Kundencenter?NeinNeinNein
Rechtsgrundlage§§ 312g, 355 BGBFAGGSchweizer OR, Art. 40a ff.

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Häufige Fragen

Beginnt die Frist mit der ersten Lieferung?

Nein. Bei Strom in unbegrenzter Menge zählt allein der Vertragsschluss, so steht es in § 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die tatsächliche Belieferung kann Wochen später starten, ohne dass sich der Fristbeginn verschiebt. Eine falsche oder fehlende Belehrung kann aber dazu führen, dass die Frist noch nicht läuft.

Muss ich Strom bezahlen, der vor dem Widerruf geliefert wurde?

Nur wenn du den Lieferbeginn vor Fristablauf ausdrücklich verlangt hast und der Lieferant ordnungsgemäß informiert hatte. Dann schuldest du Wertersatz für die gelieferten Mengen. Fehlt eine der Voraussetzungen, zahlst du für den Zeitraum bis zum Widerruf nichts. Notiere den Zählerstand zum Wirksamwerden des Widerrufs.

Was passiert, wenn ich nach dem Widerruf keinen neuen Vertrag habe?

Du rutschst nicht ins Dunkle. Bleibt der alte Vertrag bestehen, wirst du weiter beliefert. Gibt es keinen Vertrag, greift in der Regel die Ersatz- oder Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Sie ist meist teurer, du solltest also zügig einen neuen Vertrag abschließen. Strom wird dir nicht ohne Weiteres abgestellt.

Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel?

Das Wechselverfahren darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber. Der Wechsel muss für dich kostenlos sein. Dein neuer Lieferant muss dir zeitnah in Textform bestätigen, ob und wann er liefert. Die Abwicklung übernimmt der neue Anbieter, du musst nur den Alt-Vertrag fristgerecht beenden.

Kann ich bei Preiserhöhung kündigen?

Ja, wenn der Lieferant Preise oder Bedingungen einseitig ändert, kannst du ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ohne zusätzliche Kosten. Der Lieferant muss dich mindestens einen Monat vorher über die Änderung und dein Recht informieren. Prüfe diese Mitteilung genau und kündige in Textform, damit du Streit vermeidest.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.