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widerrufe.de

Online gebuchte Dienstleistung widerrufen: 14 Tage

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Online gebuchte Dienstleistung

Die Antwort

Bei Dienstleistungen, die du im Internet buchst, hast du 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Beginnt der Anbieter auf deinen Wunsch früher, zahlst du Wertersatz für das bisher Erbrachte. Ist die Leistung vollständig erbracht und hattest du zugestimmt, erlischt das Recht. Termingebundene Freizeitleistungen sind ausgenommen.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 5 BGBGrundlage

Fristbeginn: Mit dem Vertragsschluss startet die Frist, aber erst, wenn der Anbieter dich korrekt über dein Widerrufsrecht informiert hat.

Online lässt sich fast alles buchen: Coaching, Fotoshootings, Umzugshilfe, Reinigung, Beratung. Danach kommt manchmal die Reue, oder der Anbieter hält nicht, was er versprochen hat. Bei Dienstleistungen im Fernabsatz gilt das Widerrufsrecht, und die Regeln dafür unterscheiden sich von denen beim Warenkauf: Die Frist beginnt schon mit dem Vertragsschluss, und wenn die Leistung vorzeitig beginnt, kann Wertersatz anfallen. Manche Leistungen sind ganz ausgenommen, etwa termingebundene Freizeitangebote. Auf dieser Seite siehst du, wie du dich richtig verhältst, wann das Recht erlischt und wie du dein Geld zurückbekommst, wenn die Leistung schlecht war. Dazu gehören auch Tipps für die Praxis. So erkennst du rasch deine Optionen.

Rechtslage

Online abgeschlossene Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern sind Fernabsatzverträge im Sinne von § 312c BGB. Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dir ein Widerrufsrecht zu, das 14 Tage beträgt (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss, vorausgesetzt der Unternehmer hat dich ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert (§ 356 Abs. 3 BGB). Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht, das Recht erlischt aber spätestens ein Jahr und zwei Wochen nach Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Zusätzlich müssen Online-Shops eine Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB).

Begonnene Leistungen sind der Knackpunkt. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn du vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hast, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass das Recht dann erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB). Widerrufst du vor vollständiger Erfüllung, schuldest du Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung, wenn du den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hast und ordnungsgemäß informiert wurdest (§ 357a Abs. 2 BGB).

Ausnahmen enthält § 312g Abs. 2 BGB, etwa für Freizeitleistungen mit festem Termin (Nr. 9) oder Wett- und Lotteriedienstleistungen (Nr. 12). Bei Dauerschuldverhältnissen bleibt neben dem Widerruf die ordentliche Kündigung; Webseiten müssen dafür eine Kündigungsschaltfläche vorhalten (§ 312k BGB).

Ausnahmen und Erlöschen

  • Verträge mit festem Termin im Freizeitbereich, wie Konzerte oder Eventbuchungen, sind vom Widerruf ausgenommen.
  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und du zuvor ausdrücklich zugestimmt und den Verlust bestätigt hast.
  • Gewerbliche Buchungen im Rahmen deiner Selbstständigkeit sind nicht widerrufbar, weil du dann Unternehmer bist.
  • Notariell beurkundete Verträge und bestimmte Finanzleistungen folgen eigenen Regeln.

So gehst du vor

  1. Vertragsunterlagen sichern. Speichere Buchungsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Preis und Widerrufsbelehrung. Sie sind dein Nachweis für Datum, Umfang und Bedingungen des Vertrags. Mache zusätzlich Screenshots der Buchungsseite, falls sich der Anbieter später auf andere Bedingungen beruft.
  2. Frist und Beginn prüfen. Berechne 14 Tage ab Vertragsschluss und notiere, ob du einem sofortigen Beginn zugestimmt hast. Davon hängt ab, ob Wertersatz anfällt und ob dein Widerrufsrecht schon erloschen sein könnte.
  3. Widerruf erklären. Nutze, falls vorhanden, die Widerrufsfunktion der Website oder schreibe eine Mail. Gib Namen, Buchungsnummer und die Leistung an. Gründe sind nicht nötig, entscheidend ist die rechtzeitige Absendung.
  4. Leistungsstand festhalten. Frage den Anbieter, was bereits erbracht wurde, und lass dir das schriftlich erläutern. So kannst du später prüfen, ob ein Wertersatz berechtigt ist und wie hoch er sein darf.
  5. Erstattung einfordern. Der Anbieter muss binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs zurückzahlen, abzüglich eines berechtigten Wertersatzes. Verfolge die Zahlung und mahne bei Verzug unter Hinweis auf die Frist.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Muster für dein Schreiben

Betreff: Widerruf der Buchung [Buchungsnummer] vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Datum] online geschlossenen Vertrag über die Dienstleistung [Bezeichnung], Buchungsnummer [Nummer].

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich. Eine eventuell bereits erbrachte Teilleistung bitte ich Sie mir anzuzeigen und zu berechnen. Alle weiteren Zahlungen von [Betrag] erstatten Sie mir bitte spätestens binnen 14 Tagen auf das Konto, von dem sie stammen.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs.

Freundliche Grüße
[Name]
[E-Mail]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Mit dem Widerruf entfallen die Ansprüche beider Seiten. Du bekommst gezahlte Beträge zurück, abzüglich eines Wertersatzes für Leistungen, die auf deinen Wunsch schon begonnen wurden. Fehlt die Belehrung des Anbieters, kann der Wertersatz entfallen. Hat der Anbieter die Leistung vollständig erbracht und hattest du dem sofortigen Beginn zugestimmt, kann das Widerrufsrecht erloschen sein. Bei Streit über die Höhe des Wertersatzes hilft die Verbraucherzentrale. Hebe alle Nachweise über den Umfang der erbrachten Leistung auf. Beachte, dass eine spätere Kündigung eine andere Rechtsfolge hat als ein Widerruf.

Online gebuchte Dienstleistungen im Vergleich
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Dienstleistung im Fernabsatz gebuchtWiderruf 14 Tage ab VertragsschlussWiderruf 14 Tage nach FAGGKein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel
Freizeitleistung mit festem TerminKein WiderrufEU-weit ausgenommenKein Widerruf
Vorzeitiger Leistungsbeginn auf WunschWertersatz für ErbrachtesAnteilige Zahlung bei Leistungsbeginnk. A.

Häufige Fragen

Kann ich eine Dienstleistung widerrufen, die schon begonnen hat?

Ja, solange das Recht nicht erloschen ist. Hast du den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt, musst du anteilig bezahlen. Wurde die Leistung vollständig erbracht und hattest du dem sofortigen Beginn zugestimmt, kann das Widerrufsrecht erloschen sein. Prüfe deine Unterlagen und die Zustimmungserklärung.

Wie hoch ist der Wertersatz?

Er richtet sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis und dem bereits erbrachten Anteil der Leistung. Ist der Preis unverhältnismäßig hoch, wird nach dem Marktwert berechnet. Verlange eine nachvollziehbare Aufstellung vom Anbieter und prüfe, ob du den sofortigen Beginn überhaupt ausdrücklich verlangt hast. Hebe den Schriftverkehr auf.

Gilt das auch für Abos von Dienstleistungen?

Ja, auch bei Dauerverträgen hast du zunächst 14 Tage Widerruf. Danach hilft die Kündigung, für die Online-Anbieter eine Kündigungsschaltfläche bereithalten müssen. Beachte die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen und kündige rechtzeitig in Textform. Prüfe die Laufzeit. Auch hier hilft ein Blick in die Laufzeitangaben.

Was ist, wenn der Anbieter nicht über das Widerrufsrecht informiert hat?

Dann beginnt die Frist nicht, und du kannst länger widerrufen, höchstens aber ein Jahr und zwei Wochen nach Fristbeginn. Außerdem schuldest du bei fehlender Information in der Regel keinen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen. Lasse dir das schriftlich bestätigen. Bewahre die Belehrung auf.

Kann ich auch als Unternehmer widerrufen?

Nein, das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Buchst du die Dienstleistung für deine selbstständige Tätigkeit, bist du Unternehmer und kannst nur vertragliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte nutzen. Prüfe, ob der Anbieter freiwillig ein Widerrufsrecht gewährt. Im Zweifel hilft eine Beratung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.