Gasvertrag widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Die Antwort
Ja, sofern du den Gasliefervertrag online, am Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast. Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht mit der ersten Lieferung. Wertersatz für bezogenes Gas schuldest du nur bei ausdrücklichem Wunsch nach vorzeitigem Beginn. Verträge im Kundencenter sind nicht widerrufbar.
- JaWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- §§ 312b, 312c, 312g, 355, 356 Abs. 2 Nr. 2, 357a BGB; §§ 41, 41b EnWGGrundlage
Fristbeginn: Der Fristlauf startet mit dem Vertragsschluss, da Gas in nicht begrenzter Menge geliefert wird.
Ein günstigerer Gastarif, ein Vertreter an der Haustür, ein Anruf kurz vor der Heizperiode: Gerade vor dem Winter werden viele Verträge abgeschlossen, und manchmal entpuppt sich der Tarif als schlechter als der alte. Für Gaslieferungen gelten dieselben Verbraucherrechte wie beim Strom, weil auch sie in unbegrenzter Menge geliefert werden. Wir zeigen dir, wann du widerrufen kannst, wie die Frist berechnet wird und was mit dem bereits bezogenen Gas passiert. Auch das Thema Sonderkündigung bei Preiserhöhung und Umzug behandeln wir, weil sich der Widerruf davon klar unterscheidet. Zum Schluss bekommst du ein Muster, das du an deine Daten anpassen kannst. Alle Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtslage
Ein Gasliefervertrag, der über Internet, Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen entsteht, eröffnet das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB. Die Frist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage und beginnt bei der Lieferung von Gas in nicht begrenzter Menge mit dem Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Belehrung. Fehlt sie, startet die Frist nicht, das Recht erlischt dann spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 4 BGB). Für Gas, das vor Ende der Frist auf dein ausdrückliches Verlangen geliefert wurde, musst du Wertersatz bezahlen (§ 357a Abs. 2 BGB), wenn der Lieferant dich korrekt informiert hat. Ergänzend bestimmt § 41b Abs. 1 EnWG, dass Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung und deren Kündigung in Textform erfolgen. Ändert der Lieferant einseitig die Preise, steht dir nach § 41 Abs. 5 EnWG eine fristlose Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Ziehst du um, kannst du nach § 41b Abs. 5 EnWG mit sechs Wochen Frist kündigen, sofern dir der Lieferant nicht eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen anbietet. Die Gewährleistung spielt bei Energielieferverträgen kaum eine Rolle, hier greifen eher Kündigung und Preiskontrolle. Eine Anfechtung kommt nur bei Irrtum oder arglistiger Täuschung in Betracht.
Ausnahmen und Erlöschen
- Verträge, die du im Kundenzentrum oder Geschäft des Anbieters schließt, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Für das bis zum Widerruf gelieferte Gas schuldest du Wertersatz, wenn du den vorzeitigen Lieferbeginn verlangt hast und korrekt informiert wurdest.
- In der Grundversorgung besteht ein Vertrag kraft Gesetzes, den du jederzeit mit kurzer Frist kündigen kannst, ein Widerruf ist hier nicht vorgesehen.
- Fehlt die Belehrung, kannst du länger widerrufen, höchstens aber ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.
So gehst du vor
- Zeitpunkt des Abschlusses bestimmen. Halte das Datum fest, an dem du bestätigt hast. Es ist der Startpunkt der 14 Tage, auch wenn die Lieferung erst später beginnt. Bewahre die Bestätigungsmail mit Zeitstempel auf, sie beweist den Tag.
- Dokumente prüfen. Lege Bestätigung, Preisblatt und Belehrung nebeneinander. Fehlt ein Hinweis auf dein Widerrufsrecht, notiere es. Das kann die Frist verlängern und ist ein starkes Argument gegenüber dem Lieferanten.
- Widerruf schreiben und senden. Erkläre den Widerruf in Textform mit Kundennummer, Verbrauchsstelle und Zählernummer. Am besten sendest du ihn per E-Mail und zusätzlich per Brief, damit der Nachweis lückenlos bleibt.
- Versorgung sichern. Kläre mit dem bisherigen Lieferanten, ob er die Belieferung fortsetzt. Andernfalls greift die Ersatzversorgung des örtlichen Anbieters, deren Preise oft höher liegen. Vergleiche zügig Tarife, damit du nicht länger als nötig in der teuren Ersatzversorgung bleibst.
- Schlussrechnung prüfen. Lies den Zählerstand ab, fotografiere ihn und kontrolliere die Abrechnung. Wertersatz darf nur für die tatsächlich bezogene Menge berechnet werden. Widerspreche überhöhten Beträgen schriftlich. Hebe die Rechnung gut auf.
Frist für diesen Vertrag berechnen
Muster für dein Schreiben
Betreff: Widerruf meines Gaslieferungsvertrags, Kundennummer [Nummer]
Guten Tag, ich widerrufe hiermit den am [Datum] telefonisch mit Ihnen geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Erdgas an die Verbrauchsstelle [Anschrift]. Meine Kundennummer ist [Nummer], die Zählernummer [Zählernummer], der heutige Zählerstand beträgt [Stand]. Bestätigen Sie mir bitte den Eingang dieses Widerrufs in Textform und rechnen Sie das bis heute bezogene Gas ab. Zu viel gezahlte Beträge erstatten Sie mir bitte binnen 14 Tagen auf das Konto [IBAN]. Mit besten Grüßen [Vor- und Nachname] [Datum]
Was nach dem Widerruf passiert
Nach dem Widerruf erstattet dir der Lieferant geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen (§ 357 BGB). Die Rückzahlung erfolgt mit dem Zahlungsmittel, das du genutzt hast. Hast du den Beginn der Lieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt und wurdest du korrekt informiert, zahlst du für die bis zum Widerruf gelieferten Mengen den vereinbarten Preis (§ 357a Abs. 2 BGB). Ist der Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, wird der Marktwert herangezogen. Hast du keinen solchen Wunsch geäußert, bleibst du für die Zeit bis zum Widerruf zahlungsfrei. Den technischen Wechsel zurück gestaltet der Netzbetreiber, du musst dich nicht um die Abschaltung kümmern. Die Heizung bleibt in dieser Zeit in der Regel in Betrieb, denn die Ersatzversorgung greift.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Kann man im Netz Geschlossenes widerrufen? | Ja, 14 Tage ab Vertragsschluss | Ja, nach dem FAGG | Nur bei Haustür- oder Telefonverträgen nach Art. 40a OR |
| Widerruf im Kundenzentrum? | Nein | Nein | Nein |
| Rechtsgrundlage | §§ 312g, 355 BGB; EnWG | Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz | Schweizer OR, Art. 40a ff. |
Häufige Fragen
Wann beginnt die Widerrufsfrist beim Gasvertrag?
Mit dem Vertragsschluss. Die Lieferung von Gas in nicht begrenzter Menge ist in § 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich so geregelt. Ob das Gas schon fließt, spielt für den Fristbeginn keine Rolle. Voraussetzung ist aber, dass der Lieferant dich korrekt belehrt hat, sonst läuft die Frist nicht an.
Muss ich bei Widerruf noch Gas bezahlen?
Nur für Mengen, die vor dem Widerruf auf deinen ausdrücklichen Wunsch geliefert wurden, und nur wenn der Lieferant dich vorab richtig informiert hat. Dann gilt der vereinbarte Preis. Ansonsten gilt: keine Vergütung für den Zeitraum bis zum Widerruf. Halte deshalb den Zählerstand fest, damit die Menge nachvollziehbar ist.
Wird mir bei Widerruf das Gas abgestellt?
Nein, nicht ohne Weiteres. Dein bisheriger Lieferant oder die Ersatzversorgung durch den örtlichen Anbieter sichert die Belieferung. Allerdings ist die Ersatzversorgung oft teurer, deshalb lohnt sich ein schneller Wechsel in einen neuen Tarif. Wartest du zu lange, zahlst du unnötig hohe Preise.
Gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
Ja. Erhöht der Lieferant einseitig den Preis oder ändert er andere Vertragsbedingungen, kannst du ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, ohne dass dafür ein Entgelt anfällt. Der Lieferant muss dich zuvor rechtzeitig informieren. Kündige schriftlich, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung und zusätzlich per Brief.
Kann ich widerrufen, wenn ich im Kundenzentrum unterschrieben habe?
Grundsätzlich nein, denn dann fehlt es an Fernabsatz oder Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen. Es bleiben Kündigung nach den vertraglichen Fristen und Sonderkündigungsrechte. Manche Lieferanten gewähren auch freiwillig ein Rücktrittsrecht. Lies deshalb die Vertragsunterlagen genau und frage im Zweifel beim Verbraucherservice nach.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.