Haustürgeschäft widerrufen: 14 Tage Frist, Ausnahmen und Muster

Die Antwort
Ja. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, lassen sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, bei Waren mit deren Erhalt. Läuft die Frist nicht an, weil die Belehrung fehlt, endet dein Recht spätestens zwölf Monate plus 14 Tage später.
- JaWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- §§ 312b, 312g, 355, 356, 357 ff. BGBGrundlage
Fristbeginn: Bei Dienstleistungen läuft die Frist ab Vertragsschluss, bei Waren ab Erhalt, aber nie vor ordnungsgemäßer Belehrung.
Es klingelt, ein freundlicher Vertreter erklärt dir ein günstiges Angebot, und plötzlich steht deine Unterschrift unter einem Vertrag. Oder du wirst im Restaurant, auf der Straße oder bei einer Kaffeefahrt angesprochen. Solche Situationen sind der Klassiker unter den Überrumpelungen. Deshalb gibt dir das Gesetz hier ein Widerrufsrecht, das du ohne Angabe von Gründen nutzen kannst. Dieser Beitrag erklärt, was als Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen zählt, wie lange du Zeit hast und welche Besonderheiten bei Dienstleistungen und Reparaturen gelten. Du erfährst, wann dein Recht vorzeitig endet und wie du praktisch vorgehst. Ein Musterschreiben mit Platzhaltern für deine Angaben ist ebenfalls dabei.
Rechtslage
Maßgeblich ist § 312b BGB. Ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen liegt vor, wenn er bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Seiten an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, etwa in deiner Wohnung, an deinem Arbeitsplatz oder auf der Straße. Dasselbe gilt, wenn du dort ein Angebot abgegeben hast, oder wenn du während eines vom Unternehmer organisierten Ausflugs angesprochen wirst. Dir steht nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu, Frist 14 Tage. Bei Warenlieferungen beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB), bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung, andernfalls beginnt die Frist nicht. Nach § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Recht dann aber spätestens zwölf Monate plus 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn. Bei Dienstleistungen erlischt das Recht nach § 356 Abs. 5 BGB auch dann, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und du vorher ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger zugestimmt und deine Kenntnis bestätigt hattest. Ein Widerruf ist weder Rücktritt wegen Mängeln noch Kündigung, sondern löst dich ohne Grund vom Vertrag. Bei Streit über Zahlung oder Mängel bleiben ergänzend die Gewährleistungsrechte bestehen.
Ausnahmen und Erlöschen
- Bagatellgeschäfte bis 40 Euro, bei denen Leistung und Zahlung sofort erfolgen, sind von den Vorschriften ausgenommen (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB).
- Bei dringenden Reparaturen, die du ausdrücklich bestellt hast, besteht kein Widerrufsrecht, nicht jedoch für zusätzliche Leistungen, die du nicht verlangt hast (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
- Notariell beurkundete Verträge sind vom Widerruf ausgenommen.
- Verträge über Wohnraum-Miete unterliegen nur dann dem Widerruf, wenn du die Wohnung vor Vertragsschluss nicht besichtigt hast.
- Bei Dienstleistungen erlischt das Recht, wenn der Anbieter nach deiner ausdrücklichen Zustimmung vollständig geleistet hat und du über den Verlust informiert warst.
So gehst du vor
- Belehrung und Unterlagen prüfen. Suche im Vertrag nach der Widerrufsbelehrung und nach dem Datum der Unterzeichnung. Fehlt der Hinweis ganz, hast du mehr Zeit, dokumentiere das aber mit Fotos der Unterlagen.
- Fristende festhalten. Rechne vom Tag nach Vertragsschluss oder Warenerhalt 14 Tage weiter und trage das Datum im Kalender ein. Erkläre den Widerruf lieber zwei Tage früher, damit nichts mehr schiefgehen kann.
- Widerruf nachweisbar senden. Schicke deine Erklärung bevorzugt als Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist, aber der Nachweis zählt später im Streitfall.
- Ware bereithalten, Abholung fordern. Haben Vertreter Ware in deine Wohnung gebracht, verlange schriftlich die Abholung. Bei sperrigen Dingen, die nicht per Post gehen, muss der Unternehmer sie auf eigene Kosten abholen.
- Zahlungen zurückfordern. Fordere bereits geleistete Beträge mit einer Frist von 14 Tagen zurück. Bei unberechtigten Lastschriften kannst du notfalls über deine Bank die Rückgabe der Abbuchung prüfen lassen.
Frist für diesen Vertrag berechnen
Musterschreiben
Betreff: Widerruf des am [Datum] an der Haustür geschlossenen Vertrags
Sehr geehrtes Serviceteam, ich widerrufe hiermit den Vertrag, den ich am [Datum] gegenüber Ihrem Mitarbeiter [Name des Vertreters] an meiner Wohnanschrift unterzeichnet habe. Es ging um [Leistung oder Ware] zum Preis von [Betrag]. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich bis zum [Datum] und zahlen Sie bereits geleistete Beträge auf mein Konto [IBAN] zurück. Eine gelieferte Ware lasse ich auf Ihre Kosten bei mir abholen. Beste Grüße [Name] [Anschrift] [Datum]
Was nach dem Widerruf passiert
Mit wirksamem Widerruf sind beide Seiten nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Unternehmer muss dir geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs zurückzahlen (§ 357 BGB), und zwar mit dem Zahlungsmittel, das du verwendet hast. Rückzahlung darf er bis zur Rückgabe der Ware zurückhalten. Waren, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in deine Wohnung gebracht wurden und nicht per Post zurückgeschickt werden können, holt er auf seine Kosten ab. Hat er dich nicht über die Kosten der Rücksendung unterrichtet, trägst du sie nicht. Hast du verlangt, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der Frist beginnt und hat er korrekt belehrt, schuldest du Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Kann man widerrufen? | Ja, § 312g BGB | Ja, nach dem FAGG | Ja, Art. 40a OR, bei bestimmten Haustür- und Straßengeschäften |
| Frist | 14 Tage | 14 Tage | 14 Tage |
| Rechtsgrundlage für den Begriff | § 312b BGB | FAGG Österreich | OR Art. 40a bis 40g |
Häufige Fragen
Gilt das auch, wenn ich den Vertreter selbst eingeladen habe?
Auch dann liegt oft ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen vor. Das Gesetz knüpft an den Ort des Vertragsschlusses an, nicht daran, wer den Besuch angestoßen hat. Eine Ausnahme gilt für ausdrücklich bestellte dringende Reparaturen. Beschaffe dir im Zweifel die Auftragsunterlagen und den Zeitpunkt der Bestellung.
Wann beginnt die Frist bei Montage und Lieferung?
Bei Verträgen mit Warenlieferung zählt der Erhalt der Ware. Bei gemischten Verträgen, etwa Lieferung plus Montage, kommt es auf die rechtliche Einordnung an, deshalb ist die Belehrung des Anbieters wichtig. Bei reinen Dienstleistungen läuft die Frist ab Vertragsschluss. Im Zweifel solltest du früh widerrufen.
Was passiert, wenn der Vertreter nicht belehrt hat?
Dann beginnt die 14-Tage-Frist nicht zu laufen. Dein Recht endet spätestens zwölf Monate plus 14 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem die Frist regulär begonnen hätte. Dokumentiere, was du erhalten hast, und widerrufe schriftlich. Der Unternehmer muss dann zurückzahlen, auch wenn die 14 Tage lange vorbei sind.
Muss ich eine Begründung angeben?
Nein. Der Widerruf ist voraussetzungslos, du darfst auch bloß deine Meinung geändert haben. Wichtig ist nur eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Für den Vertreter ist es unerheblich, ob du ihm vor Ort etwas versprochen hast. Eine schriftliche Erklärung ist am sichersten.
Kann ich nach vollständiger Leistung noch widerrufen?
Bei Dienstleistungen erlischt dein Recht nur unter engen Voraussetzungen: Du musst ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Fristablauf begonnen wird, die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und bestätigt haben, dass das Recht mit vollständiger Leistung erlischt. Fehlt eines davon, bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.