Ratenkauf und Finanzierung widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Die Antwort
Ja, in der Regel. Ein entgeltlicher Ratenkauf oder Zahlungsaufschub wird wie ein Verbraucherdarlehen behandelt, du kannst binnen 14 Tagen widerrufen, die Frist beginnt erst nach den Pflichtangaben. Hängt die Finanzierung mit dem Kauf zusammen, löst der Widerruf auch den Kaufvertrag. Bei Online-Abschluss kommt das Fernabsatzrecht hinzu.
- JaWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- §§ 355, 356b, 357b, 358, 495, 506 BGBGrundlage
Fristbeginn: Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, wenn du die Vertragsurkunde mit allen Pflichtangaben erhalten hast.
Der Fernseher ist günstig, aber nur in zwölf Raten, der Küchenkauf wird über die Bank des Händlers finanziert, oder du bezahlst bei der Bestellung erst später. Ratenkäufe und Finanzierungen sind praktisch und doch rechtlich anspruchsvoll, weil Kauf und Kredit zusammenhängen. Das Gesetz schützt dich, wenn die Finanzierung etwas kostet: Du kannst widerrufen, und bei verbundenen Verträgen entfällt auch die Bindung an den Kauf. Wir zeigen dir, wie das funktioniert, wann die Frist beginnt, wann der Schutz nicht greift und wie du die Rückabwicklung angehst. Außerdem liefern wir ein Musterschreiben mit Platzhaltern. Lies zuerst die Kurzantwort, dann die Einzelheiten zu deinem Zahlungsmodell.
Rechtslage
Nach § 506 Abs. 1 BGB gelten die Vorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehen entsprechend, wenn ein Unternehmer dir einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Dazu gehören Teilzahlungsgeschäfte, bei denen du eine Sache gegen Teilzahlungen erhältst (§ 506 Abs. 3 BGB). Über § 506 Abs. 1 BGB gilt auch das Widerrufsrecht nach § 495 BGB mit einer Frist von 14 Tagen (§ 355 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt nach § 356b BGB erst, wenn dir die Vertragsurkunde mit den Pflichtangaben zugegangen ist. Fehlen sie, beginnt sie mit der Nachholung und beträgt dann einen Monat. Die Rückabwicklung richtet sich nach § 357b BGB mit einer Frist von 30 Tagen. Kaufvertrag und Finanzierung können nach § 358 BGB verbunden sein, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des Kaufs dient und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dann entfällt mit dem Widerruf des einen auch die Bindung an den anderen. Ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub, bei dem du also keine Zinsen oder Kosten zahlst, wird von diesen Vorschriften nicht erfasst. Ausnahmen gelten zudem für kleine Beträge unter 200 Euro (§ 506 Abs. 4 BGB in Verbindung mit § 491 Abs. 2 BGB). Wurde der Kauf online abgeschlossen, besteht daneben das Widerrufsrecht nach § 312g BGB für den Kaufvertrag.
Ausnahmen und Erlöschen
- Ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub, bei dem keine Zinsen und Kosten anfallen, unterliegt nicht den Darlehensvorschriften.
- Bei kleinen Beträgen unter 200 Euro entfällt der Verbraucherdarlehensschutz.
- Verträge, die nur eine kurzfristige Zahlungsverschiebung gegen geringe Kosten vorsehen, können ausgenommen sein.
- Hast du im Geschäft gekauft und finanziert, besteht für den Kauf kein Widerrufsrecht, der Finanzierungsvertrag kann aber widerrufbar sein.
So gehst du vor
- Zahlungsmodell bestimmen. Kläre, ob du Ratenzahlung, Finanzierung über eine Bank oder eine Zahlungsverschiebung gewählt hast und ob sie etwas kostet. Davon hängt ab, ob die Verbraucherdarlehensregeln gelten. Notiere Vertragspartner und Konditionen.
- Unterlagen auf Pflichtangaben prüfen. Prüfe die Vertragsurkunde, die Widerrufsbelehrung und die Informationen zu Kosten und Laufzeit. Fehlen Pflichtangaben, beginnt die Frist später. Lass dich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten.
- Widerruf an die Bank und den Händler richten. Erkläre den Widerruf gegenüber dem Darlehensgeber und informiere zusätzlich den Händler. Nenne Vertragsnummer, Artikel und Datum. Sende per Einschreiben oder E-Mail mit Zustellnachweis. Bewahre den Sendebeleg auf.
- Ware zurückgeben. Gib die Ware an den Händler zurück, soweit der Kaufvertrag mit entfällt. Kläre die Rücksendung schriftlich und bewahre Belege auf. Halte die Ware in gutem Zustand, damit kein Wertersatz anfällt.
- Rückzahlung und Zinsen abstimmen. Kläre mit der Bank, welchen Betrag du binnen 30 Tagen zurückzahlen musst. Bei verbundenen Geschäften erfolgt die Rückabwicklung häufig über den Darlehensgeber. Prüfe die Aufstellung genau.
Frist für diesen Vertrag berechnen
Muster für dein Schreiben
Betreff: Widerruf meiner Finanzierung und des verbundenen Kaufvertrags, Vertrag [Nummer]
Guten Tag zusammen, mit diesem Schreiben widerrufe ich meine Willenserklärung zum Ratenkaufvertrag bzw. Finanzierungsvertrag Nr. [Nummer] vom [Datum] über [Artikel] zum Preis von [Betrag]. Ich widerrufe zugleich den mit der Finanzierung verbundenen Kaufvertrag. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf in Textform und teilen Sie mir mit, wie die Ware zurückgegeben werden soll. Gezahlte Raten erstatten Sie mir bitte binnen 30 Tagen auf mein Konto [IBAN]. Beste Grüße [Name] [Telefonnummer] [Datum]
Was nach dem Widerruf passiert
Nach dem Widerruf werden Kauf und Finanzierung rückabgewickelt. Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren (§ 357b BGB). Du gibst die Ware zurück und erhältst die bereits gezahlten Raten erstattet. Im Gegenzug schuldest du dem Darlehensgeber den ausgezahlten Betrag samt Zinsen für den Zeitraum bis zur Rückgabe, soweit er das Geld an den Händler gezahlt hat und du das Darlehen empfangen hast. Hast du die Ware stärker beansprucht, als zur Prüfung nötig, kann Wertersatz anfallen. Die Rücksendekosten trägst du, wenn dich der Verkäufer ordnungsgemäß darüber informiert hat. Nutze für die Abwicklung am besten die Kontakte, die dir die Bank mitgeteilt hat, und halte Kaufpreisbelege bereit. Zinsen für nicht ausgezahlte Beträge fallen nicht an.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Steht dir ein Widerrufsrecht zu? | Ja, § 506 in Verbindung mit § 495 BGB, 14 Tage | Ja, Rücktrittsrecht nach dem VKrG, 14 Tage | Ja, nach dem KKG, 14 Tage |
| Verbundene Verträge? | Ja, § 358 BGB | Ja, nach dem VKrG | Ja, nach dem KKG |
| Rechtsgrundlage | §§ 495, 506, 358 BGB | VKrG | KKG |
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Häufige Fragen
Gilt das Widerrufsrecht auch für Ratenzahlung im Online-Shop?
Ja, wenn die Zahlungsmöglichkeit entgeltlich ist, also Zinsen oder Kosten anfallen. Dann gelten die Vorschriften für Verbraucherdarlehen entsprechend, und du kannst den Kredit widerrufen. Für den Kaufvertrag besteht bei Online-Abschluss zusätzlich das Fernabsatz-Widerrufsrecht. Bei unentgeltlichem Zahlungsaufschub gilt das Darlehensrecht nicht.
Was bedeutet verbundener Vertrag?
Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise den Kauf finanziert und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das ist etwa der Fall, wenn der Verkäufer selbst finanziert oder die Bank mit ihm zusammenarbeitet. Dann entfällt mit dem Widerruf des einen auch die Bindung an den anderen.
Muss ich Zinsen zahlen, wenn ich widerrufe?
Du zahlst Zinsen für den Zeitraum, in dem du das Darlehen tatsächlich hattest. Wurde der Kreditbetrag noch gar nicht ausgezahlt oder an den Händler überwiesen, entfällt die Zinszahlung. Die Berechnung erfolgt nach dem vereinbarten Sollzins. Lass dir die Aufstellung geben und prüfe sie genau.
Was passiert mit bereits gezahlten Raten?
Sie sind dir grundsätzlich zu erstatten, im Gegenzug gibst du die Ware zurück und zahlst gegebenenfalls Zinsen für die Nutzungsdauer des Kredits. Die genaue Abrechnung läuft über den Darlehensgeber und den Händler. Fordere schriftlich eine Aufstellung und setze Fristen für die Erstattung.
Kann ich Raten auch vorzeitig zahlen?
Ja. Nach § 500 BGB darfst du ein Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank darf in bestimmten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich gedeckelt ist. Das ersetzt keinen Widerruf, sondern ist eine Möglichkeit nach Ablauf der Widerrufsfrist, wenn du die Kosten senken willst.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
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