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widerrufe.de

Zeitschriftenabo widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Zeitschriften- und Zeitungsabo

Die Antwort

Ja, bei Abos, die du online, am Telefon oder an der Haustür bestellt hast. Du hast 14 Tage Zeit, gerechnet ab Erhalt der ersten Ausgabe. Der Ausschluss für Zeitschriften gilt nur für Einzelhefte, nicht für Abonnements. Später bleibt dir die Kündigung zum Ende der Laufzeit.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312b, 312c, 312g Abs. 2 Nr. 7, 355, 356 Abs. 2 Nr. 1 d BGB; § 309 Nr. 9 BGBGrundlage

Fristbeginn: Die Frist beginnt, sobald du die erste Ausgabe des Abos erhalten hast.

Die Prämie war verlockend, das Probeheft kam gratis, und plötzlich steckt jede Woche eine Zeitschrift im Briefkasten. Abos werden oft an der Tür oder am Telefon verkauft und selten gründlich überlegt. Dein Vorteil: Anders als beim Einzelheft ist das Widerrufsrecht bei Abonnements ausdrücklich erhalten geblieben. Du kannst also ohne Begründung zurücktreten, wenn du die Frist einhältst. Wir erklären dir, wann die Frist startet, wie du mit Prämien umgehst, was nach Ablauf der 14 Tage noch möglich ist und wie die Kündigung im Abo geregelt ist. Zum Schluss steht ein Musterschreiben bereit, das du mit deinen Angaben füllst. Außerdem erfährst du, welche Besonderheiten bei Geschenk-Abos und Probeabos gelten und worauf du bei Rücksendung der Hefte achten solltest.

Rechtslage

Das Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) und Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) nach § 312g Abs. 1 BGB. Verträge über einzelne Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 7 BGB ausgenommen, Abonnement-Verträge ausdrücklich nicht. Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei regelmäßiger Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum beginnt sie mit dem Erhalt der ersten Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BGB), also der ersten Ausgabe. Die Belehrung muss ordnungsgemäß erfolgt sein, sonst läuft die Frist nicht, das Recht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage später (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Nach dem Widerruf musst du bereits gelieferte Ausgaben zurückgeben oder Wertersatz leisten, soweit die Voraussetzungen vorliegen (§ 357a BGB). Zu unterscheiden ist die Kündigung. Nach § 309 Nr. 9 BGB darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen, und eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Kündigungsfrist zulässig. Online abgeschlossene Abos müssen über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB kündbar sein. Auch Prämien gehören zum Vertrag, ihre Rückgabe ist Teil der Rückabwicklung. Gewährleistung betrifft nur Mängel wie Fehldrucke.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Einzelne Zeitschriften und Zeitungen, die du ohne Abo kaufst, sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 7 BGB vom Widerruf ausgenommen.
  • Hast du das Abo im Verlagshaus oder am Kiosk abgeschlossen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Geschenk-Abos können eigene Regeln haben, widerrufen kann der Besteller als Vertragspartner.
  • Nach Ablauf der Frist hilft nur die ordentliche oder außerordentliche Kündigung, zum Beispiel nach § 314 BGB.

So gehst du vor

  1. Erste Ausgabe datieren. Notiere, wann du das erste Heft erhalten hast. Ab dem Folgetag laufen die 14 Tage. Hebe den Umschlag oder ein Foto mit Poststempel als Beleg auf.
  2. Abo-Unterlagen und Prämie prüfen. Suche Bestellbestätigung, Belehrung und Hinweise zur Prämie. Entscheide, ob du die Prämie zurückgeben willst. Behalte Originalverpackung und Zubehör vollständig. Fotografiere die Prämie vor dem Verpacken, falls der Verlag später den Zustand bestreitet, und notiere den Zeitpunkt der Lieferung.
  3. Widerruf eindeutig senden. Schreibe an die in der Belehrung genannte Stelle per E-Mail oder Brief. Nenne Abonummer und Titel der Zeitschrift. Eine Begründung ist nicht erforderlich und nicht üblich.
  4. Hefte und Prämie zurückschicken. Packe geliefertes Heft und Prämie sauber ein und sende sie binnen 14 Tagen nach deiner Erklärung zurück. Bewahre den Einlieferungsbeleg auf, falls der Verlag zurückzahlen soll.
  5. Zahlung und Lieferstopp kontrollieren. Prüfe, dass keine weitere Ausgabe kommt und dass keine Abbuchung mehr erfolgt. Bei Bedarf fordere schriftlich Erstattung unter Fristsetzung und notiere den Zugang deiner Mahnung.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Widerruf meines Zeitschriften-Abonnements, Abonummer [Nummer]

Sehr geehrte Kundenbetreuung,

mit diesem Schreiben widerrufe ich das am [Datum] im Internet bestellte Abonnement der Zeitschrift [Titel], Abonummer [Nummer]. Die erste Ausgabe habe ich am [Datum] erhalten.

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf und stellen Sie die Belieferung sofort ein. Bereits gezahlte Beträge erstatten Sie mir auf mein Konto [IBAN]. Die bisher gelieferten Hefte und die Prämie [Prämie] sende ich Ihnen zurück, sobald Sie mir die Rücksendemodalitäten mitgeteilt haben.

Freundliche Grüße
[Name]
[Anschrift]

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Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf erstattet dir der Verlag die gezahlten Beträge spätestens binnen 14 Tagen (§ 357 BGB). Er darf mit der Rückzahlung warten, bis die Ware zurückgeschickt oder der Versand nachgewiesen wurde. Bereits gelieferte Hefte gibst du zurück, wenn der Verlag das verlangt. Für Wertverlust bei übermäßigem Gebrauch kann Wertersatz anfallen (§ 357a Abs. 1 BGB). Aktuelle Zeitschriften haben oft nur geringen Wert, sodass der Verlag meist darauf verzichtet. Die Rücksendekosten trägst du, wenn dich der Verlag darauf hingewiesen hat. Prämien musst du üblicherweise zurückgeben, ist das nicht möglich, kann Wertersatz verlangt werden.

Das gilt in D, A und CH: Zeitschriften- und Zeitungsabo
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Gibt es nach Online-Abschluss ein Rücktrittsrecht?Ja, 14 TageJa, nach dem FAGGKein allgemeines Recht, Sonderfälle regelt das OR
Widerruf im Verlagshaus oder am Kiosk?NeinNeinNein
Rechtsgrundlage§§ 312g, 355, 356 BGBFAGG, ÖsterreichArt. 40a bis 40g OR

Häufige Fragen

Gilt der Widerruf auch für Probeabos?

Ja, wenn du einen Vertrag geschlossen hast, auch wenn das Probeabo kostenlos oder sehr günstig ist. Ein reines Gratisheft ohne Vertrag kannst du nicht widerrufen, musst aber auch nichts zahlen. Prüfe, ob sich das Probeabo automatisch in ein reguläres verwandelt, und kündige dann rechtzeitig.

Muss ich die Prämie zurückgeben?

In der Regel ja, denn sie gehört zum Vertrag und wird rückabgewickelt. Du schickst sie in einwandfreiem Zustand zurück. Ist das nicht mehr möglich, kann der Verlag Wertersatz verlangen. Lies die Bestellbedingungen zur Prämie genau, manchmal wird sie nur bei Mindestlaufzeit ausgezahlt.

Wie lange kann ich ein Abo kündigen?

Die Erstlaufzeit darf bei Verbraucherverträgen höchstens zwei Jahre betragen. Verlängert sich das Abo danach stillschweigend, ist es nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Online geschlossene Abos können zusätzlich über den Kündigungsbutton beendet werden. Das gilt für nach dem 1. März 2022 geschlossene Verträge.

Was gilt für Geschenk-Abos?

Vertragspartner ist derjenige, der das Abo bestellt hat. Er kann widerrufen, nicht der Beschenkte. Läuft die Frist für den Besteller ab Erhalt der ersten Ausgabe, kommt es darauf an, wer die Ware erhält. Kläre deshalb vor Ablauf der Frist, wer das erste Heft in Händen hatte.

Verlängert sich mein Abo automatisch?

Das kommt auf die Vereinbarung an. Zulässig ist eine automatische Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsmöglichkeit mit höchstens einem Monat Frist. Ältere Verträge können längere Fristen enthalten. Prüfe das Datum des Vertragsschlusses und die Klauseln in den AGB, bevor du kündigst.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.