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Solaranlage und Photovoltaik widerrufen: Haustürvertrag

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Solaranlage und Photovoltaik

Die Antwort

Wurde der Vertrag über eine Photovoltaikanlage bei dir zu Hause, per Telefon oder online geschlossen, hast du als Verbraucher 14 Tage Widerruf. Auch ein verbundener Kredit kann mitwiderrufen werden. Bei Unterschrift im Betrieb oder auf einer Messe gilt das nicht immer. Förderzusagen solltest du vorher prüfen.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312b, § 312g, § 355, § 358 BGBGrundlage

Fristbeginn: Abhängig von der Vertragsgestaltung zählt der Vertragsschluss oder die Lieferung; ohne korrekte Belehrung beginnt nichts.

Photovoltaik wird häufig an der Haustür, auf Messen oder im Wohnzimmer verkauft, mit viel Druck und attraktiven Renditeversprechen. Ein Vertrag über mehrere zehntausend Euro ist schnell unterschrieben, und die Reue kommt zu Hause. Als Verbraucher hast du in vielen Fällen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, das auch einen mit dem Vertrag verbundenen Kredit erfassen kann. Gleichzeitig gibt es Grenzfälle: Wer die Anlage überwiegend gewerblich betreibt, ist Unternehmer, und bei individuell geplanten Anlagen wird manchmal die Ausnahme für Maßanfertigungen diskutiert. Hier erfährst du, wie du Fristen prüfst, den Widerruf richtig erklärst und was mit Fördermitteln und Kredit geschieht. Auch das Thema Rückbau wird kurz beleuchtet.

Rechtslage

Verträge über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage sind meist Werklieferungsverträge. Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von § 312b BGB geschlossen, etwa bei einem Hausbesuch oder auf einer Verkaufsveranstaltung, oder im Fernabsatz, steht dem Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei Waren beginnt sie mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB), bei Verträgen über Werkleistungen mit Vertragsschluss; bei gemischten Verträgen, die Lieferung und Montage umfassen, ist der Beginn im Einzelfall zu klären. Fehlt die Belehrung, läuft die Frist nicht, und das Recht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt.

Ob Verbraucher oder Unternehmer: Wer eine Anlage für das eigene Haus errichtet und überwiegend privat nutzt, handelt als Verbraucher, auch wenn überschüssiger Strom eingespeist wird; ob eine Anlage überwiegend gewerblich genutzt wird, ist im Einzelfall zu prüfen. Individuell nach Plänen gefertigte Anlagen könnten sich auf § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB berufen; dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Hast du die Anlage über einen Kredit finanziert, erstreckt sich der Widerruf des Liefervertrags nach § 358 BGB auf den Darlehensvertrag, wenn beide verbunden sind. Verlangst du vor Fristablauf den Beginn der Arbeiten, kann bei Widerruf Wertersatz anfallen (§ 357a Abs. 2 BGB).

Ausnahmen und Erlöschen

  • Verträge, die du im Betrieb des Anbieters ohne vorherigen Kontakt in Fernabsatz schließt, sind nicht widerrufbar.
  • Bei überwiegend gewerblichem Betrieb bist du Unternehmer und hast kein Verbraucherwiderrufsrecht.
  • Individuell gefertigte Teile können dem Maßanfertigungsausschluss unterliegen; die Einordnung ist umstritten.
  • Hat der Anbieter die Leistung vollständig erbracht und hast du zuvor ausdrücklich zugestimmt, kann das Recht erloschen sein.

So gehst du vor

  1. Abschlussweg und Dokumente sichten. Halte fest, wo und wie du unterschrieben hast, und sammle Angebot, Vertrag, Belehrung und Finanzierungsunterlagen. Daraus ergibt sich, ob Widerruf, Verbundvertrag und Fristen in Betracht kommen.
  2. Fristbeginn klären. Rechne ab Vertragsschluss beziehungsweise Lieferung. Prüfe, ob eine Widerrufsbelehrung vorlag und ob sie vollständig war. Notiere Daten wie Vertrags-, Liefer- und Montagetermin auf einem Zeitstrahl.
  3. Widerruf an alle Beteiligten senden. Erkläre den Widerruf gegenüber dem Anbieter und, bei Finanzierung, gegenüber der Bank. Verwende Einschreiben oder nachweisbare Mail, nenne Vertragsnummern und lasse dir den Eingang bestätigen.
  4. Arbeiten und Förderung prüfen. Stoppe weitere Montage, sofern noch keine begonnen wurde. Prüfe Förderzusagen und Einspeisezusagen, ob sie an den Vertrag gebunden sind. Kläre mit Netzbetreiber und Förderstelle die Auswirkungen eines Widerrufs.
  5. Rückabwicklung planen. Vereinbare Rückbau oder Abholung bereits gelieferter Teile und kläre, wer die Kosten trägt. Dokumentiere den Zustand mit Fotos und fordere geleistete Anzahlungen schriftlich zurück. Lasse dich bei hohen Beträgen beraten.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Muster für dein Schreiben

Betreff: Widerruf des Vertrags über die Photovoltaikanlage vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Datum] bei mir zu Hause (alternativ: [Ort]) geschlossenen Vertrag über Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage, Vertragsnummer [Nummer].

Ich widerrufe zugleich den zur Finanzierung geschlossenen Darlehensvertrag mit [Bank], Nummer [Nummer], soweit er mit diesem Vertrag verbunden ist. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich und stellen Sie alle Arbeiten ein. Bereits geleistete Zahlungen von [Betrag] erstatten Sie mir bitte binnen 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anschrift]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach wirksamem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt: Der Anbieter erstattet Zahlungen, du gibst gelieferte Teile zurück oder gestattest den Rückbau. Ist die Anlage bereits montiert, entstehen Fragen zu Rückbau, Wertersatz und Kostentragung, die im Einzelfall geklärt werden müssen. War der Vertrag mit einem Kredit verbunden, entfällt mit dem Widerruf auch die Bindung an das Darlehen. Förderzusagen oder Anmeldungen beim Netzbetreiber solltest du prüfen und gegebenenfalls zurücknehmen. Lass dich bei den hohen Summen frühzeitig von Verbraucherzentrale oder Fachanwalt beraten und halte Fristen strikt ein.

Photovoltaik: Haustür, Kredit und Verbraucherstatus
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Vertrag an der Haustür oder onlineWiderruf 14 TageWiderruf 14 Tage nach FAGG bzw. KSchGWiderruf bei Haustürgeschäft nach Art. 40a ff. OR
Verbundener KreditMitwiderruf nach § 358 BGBk. A.k. A.
Gewerblicher AnlagenbetreiberKein VerbraucherwiderrufKein VerbraucherwiderrufKein Verbraucherwiderruf

Häufige Fragen

Kann ich eine bereits montierte Solaranlage noch widerrufen?

Ja, wenn die Frist noch läuft oder mangels Belehrung nicht angelaufen ist. Dann muss die Anlage zurückgebaut werden, und es kann Wertersatz für Leistungen anfallen. Hast du den Beginn der Montage vor Fristende ausdrücklich verlangt, ist das wichtig. Lass die Details klären, bevor du widerrufst.

Wird der Kredit mitwiderrufen?

Bei einem mit dem Liefervertrag verbundenen Darlehen ja. Der Widerruf des Liefervertrags erfasst nach § 358 BGB auch das Darlehen, wenn beide eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das ist etwa der Fall, wenn der Anbieter den Kredit vermittelt hat. Widerrufe vorsorglich beide Verträge ausdrücklich.

Was gilt bei Förderungen?

Förderzusagen sind oft an einen bestimmten Vertrag gebunden. Ein Widerruf kann die Förderung gefährden oder rückabzuwickeln sein. Kläre vor deiner Entscheidung mit der Förderstelle, ob eine Frist läuft oder eine Rücknahme nötig ist. Bewahre Bescheide und Schreiben sorgfältig auf. Frage im Zweifel nach.

Bin ich Verbraucher, wenn ich Strom einspeise?

Ja, wenn du die Anlage überwiegend privat nutzt und der Verkauf des Stroms nicht im Vordergrund steht. Betreibst du die Anlage vor allem zur Gewinnerzielung, kann dich das zum Unternehmer machen. Maßgeblich ist der Gesamteindruck. Im Zweifel hilft eine rechtliche Einschätzung.

Wie unterscheide ich Widerruf und Mängelrechte?

Ein Widerruf beendet den Vertrag ohne Grund, solange die Frist läuft. Mängelrechte gelten dagegen bei Fehlern der Anlage oder Montage und bleiben unabhängig davon bestehen. Dokumentiere Mängel mit Fotos, rüge sie schriftlich und setze eine Frist zur Nachbesserung. Die Fristen laufen getrennt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.