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Partnervermittlung und Dating-Portal widerrufen oder kündigen

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Partnervermittlung und Dating-Portale

Die Antwort

Schließt du einen Vertrag mit einem Dating-Portal oder einer Partnervermittlung im Internet oder am Telefon ab, kannst du ihn in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen. Beginnt die Leistung auf deinen Wunsch sofort, zahlst du anteilig. Nach Ablauf der Frist hilft die Kündigung, oft online per Kündigungsbutton.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312g Abs. 1, § 355, § 356 BGBGrundlage

Fristbeginn: Gerechnet wird ab dem Tag deiner Anmeldung zum kostenpflichtigen Angebot, vorausgesetzt die Belehrung war ordnungsgemäß.

Ein kostenloses Profil, ein verlockendes Probeabo und plötzlich läuft ein teurer Vertrag: Bei Dating-Portalen und klassischen Partnervermittlungen kommt das häufig vor. Oft schließt du online oder am Telefon ab, manchmal auch bei einem Beratungsgespräch zu Hause. Dann gelten die Regeln des Fernabsatzes oder des Haustürgeschäfts, und du kannst widerrufen. Wichtig ist zu wissen, was bei einem sofortigen Leistungsbeginn passiert, ob der Anbieter sauber belehrt hat und wie du kündigst, wenn die Frist abgelaufen ist. Auch Kostenfallen wie automatische Verlängerungen und Vermittlungshonorare spielen eine Rolle. Hier erfährst du, welche Rechte du hast und wie du sie nutzt. Außerdem zeigen wir, wie du Daten und Profil löschen lässt.

Rechtslage

Dating-Portale und Partnervermittlungen erbringen Dienstleistungen für Verbraucher. Wird der Vertrag ausschließlich online, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, ist er ein Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB beziehungsweise ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag nach § 312b BGB. Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dir dann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 Abs. 2 BGB), das mit Vertragsschluss beginnt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung; fehlt sie, läuft die Frist nicht, das Recht erlischt aber spätestens zwölf Monate und zwei Wochen nach Fristbeginn (§ 356 Abs. 3, 4 BGB).

Beginnt der Anbieter auf deinen ausdrücklichen Wunsch noch vor Fristablauf, kann bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung verlangt werden (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn du zuvor ausdrücklich zugestimmt und die Kenntnis davon bestätigt hast (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei laufenden Abonnements kannst du auch nach Ablauf der Frist kündigen. Für online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse muss der Anbieter eine Kündigungsschaltfläche bereithalten (§ 312k BGB).

Bei klassischer Ehe- oder Partnervermittlung gilt ein besonderer Schutz: Nach § 656 BGB wird durch das Versprechen eines Lohnes für die Vermittlung einer Ehe keine einklagbare Verbindlichkeit begründet. Ob das auch für moderne Partnervermittlung gilt, wird unterschiedlich beurteilt. Zudem sind lange Laufzeiten und stillschweigende Verlängerungen bei Verbraucherverträgen nur begrenzt zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB).

Ausnahmen und Erlöschen

  • Wurde der Vertrag im Geschäftsraum der Agentur geschlossen, besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
  • Hat der Anbieter die Leistung vollständig erbracht und hast du ausdrücklich zugestimmt, kann das Widerrufsrecht erloschen sein.
  • Verträge, die du als Unternehmer abgeschlossen hast, sind nicht widerrufbar.
  • Kostenlose Basismitgliedschaften ohne Zahlungspflicht begründen kein vergleichbares Widerrufsproblem, bis du eine kostenpflichtige Premium-Stufe buchst.

So gehst du vor

  1. Vertragsweg und Abschlussdatum prüfen. Notiere, wann und wie du dich angemeldet hast: online, am Telefon oder bei einem Gespräch zu Hause. Suche die Bestätigungsmail, in der Laufzeit, Preis und Widerrufsbelehrung stehen sollten.
  2. Fristbeginn und Belehrung klären. Rechne ab Vertragsschluss 14 Tage. Prüfe, ob der Anbieter dich ausdrücklich über das Widerrufsrecht informiert hat. Fehlt die Belehrung, hast du deutlich mehr Zeit, höchstens aber zwölf Monate und zwei Wochen.
  3. Widerruf schriftlich erklären. Schicke den Widerruf per Mail oder nutze die Widerrufsfunktion der Seite. Nenne Namen, Profilname oder Kundennummer und Datum des Vertrags. Bewahre die Bestätigung auf, die dir der Anbieter schickt.
  4. Wertersatz hinterfragen. Hat die Agentur schon Leistungen erbracht, lass dir die Berechnung zeigen. Wertersatz setzt voraus, dass du den sofortigen Beginn verlangt hast. Widersprich unklaren Posten schriftlich und mit Hinweis auf § 357a BGB.
  5. Kündigen, wenn die Frist abgelaufen ist. Nutze den Kündigungsbutton oder kündige in Textform zum nächstmöglichen Termin. Prüfe Laufzeit und Verlängerungsklauseln. Lasse dir den Eingang bestätigen und beende bei Bedarf die Zahlung über deinen Zahlungsdienst.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Musterschreiben

Betreff: Widerruf meines Vertrags vom [Datum] (Kundennummer [Nummer])

Guten Tag,

hiermit widerrufe ich den am [Datum] online/telefonisch abgeschlossenen Vertrag über [Premium-Mitgliedschaft/Vermittlung] unter dem Profil [Profilname], Kundennummer [Nummer].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs und die Beendigung meines Kontos. Bereits gezahlte Beträge von [Betrag] erstatten Sie mir bitte binnen 14 Tagen auf das Zahlungsmittel, mit dem ich bezahlt habe. Sollten Sie Wertersatz geltend machen, bitte ich um eine nachvollziehbare Aufstellung.

Bitte löschen Sie darüber hinaus meine personenbezogenen Daten, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach einem wirksamen Widerruf endet die Mitgliedschaft rückwirkend, und der Anbieter erstattet die Zahlungen. Wurde schon mit der Leistung begonnen und hattest du das ausdrücklich verlangt, behält er einen anteiligen Betrag. Wurde nicht ausreichend belehrt, entfällt der Wertersatz häufig. Prüfe, ob der Vertrag bereits verlängert wurde und ob du Daten und Fotos löschen lassen möchtest. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale. Zahlungen, die du nach dem Widerruf noch leistest, kannst du zurückfordern. Achte darauf, den Abbuchungsauftrag bei deiner Bank rechtzeitig zu stoppen, wenn der Anbieter nicht reagiert.

Partnervermittlung und Dating: Widerruf und Kündigung
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Online abgeschlossenes Premium-AboWiderruf 14 Tage14 Tage Widerrufsfrist (FAGG)Im Onlinehandel gesetzlich nicht vorgesehen
Vertrag im Geschäftsraum der AgenturKein Widerruf, Kündigung prüfenKein Widerruf nach FAGGKein Widerruf
OnlinekündigungKündigungsbutton Pflicht nach § 312k BGBk. A.Keine Angabe

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Häufige Fragen

Kann ich mein Dating-Abo nach der Probezeit noch widerrufen?

Nur innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss, bei fehlender Belehrung bis zu zwölf Monate und zwei Wochen. Die Probezeit ändert daran nichts. Nach Fristablauf bleibt die Kündigung. Prüfe die Laufzeit und kündige rechtzeitig, bevor sich der Vertrag verlängert.

Was gilt bei automatischer Verlängerung?

Verträge mit Verbrauchern dürfen sich nach einer Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängern, wenn du mit kurzer Frist kündigen kannst. Prüfe die Klausel in den Bedingungen. Bei unzulässigen Klauseln kannst du die Verlängerung angreifen. Kündige in Textform und bewahre den Nachweis auf.

Muss ich eine Vermittlungsgebühr zahlen, wenn ich widerrufe?

Nein, wenn du wirksam widerrufen hast, entfällt die Zahlungspflicht für noch nicht erbrachte Leistungen. Für bereits erbrachte kann Wertersatz anfallen, aber nur, wenn du den frühen Beginn ausdrücklich verlangt hast und ordnungsgemäß informiert wurdest. Lass dir die Berechnung zeigen. Fordere sie schriftlich an.

Was ist mit meinen Daten und Fotos?

Du kannst nach dem Widerruf die Löschung deiner personenbezogenen Daten verlangen, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Fordere die Löschung schriftlich und lass dir bestätigen, dass Profil und Bilder entfernt wurden. Bei ausbleibender Reaktion kannst du dich an die Datenschutzaufsicht wenden. Setze dafür eine kurze Frist.

Gilt § 656 BGB auch für Dating-Apps?

Die Vorschrift betrifft die Vermittlung einer Ehe, und ob sie auf moderne Online-Partnervermittlung ausgedehnt wird, ist umstritten. Verlasse dich nicht darauf, sondern nutze Widerruf und Kündigung. Bei hohen Forderungen lohnt eine Beratung durch Verbraucherzentrale oder Anwalt. Im Zweifel lohnt eine Erstberatung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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