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Verbraucherkredit widerrufen: 14 Tage Frist, Beginn und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Verbraucherkredit

Die Antwort

Ja. Bei Verbraucherdarlehen steht dir ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt erst, wenn du die Vertragsurkunde mit allen Pflichtangaben erhalten hast. Fehlen Pflichtangaben, beginnt sie nach Nachholung mit einem Monat Dauer. Nach dem Widerruf zahlst du das Darlehen zurück, mit Zinsen für die Zeit der Auszahlung.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 355, 356b, 357b, 358, 491, 495 BGBGrundlage

Fristbeginn: Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, wenn du Vertragsurkunde und alle Pflichtangaben erhalten hast.

Ein Kredit für das Auto, die Küche oder die Umschuldung wird schnell beantragt, doch nicht jeder Vertrag hält später, was man erwartete. Der Gesetzgeber hat Verbraucherdarlehen deshalb ein eigenes Widerrufsrecht gegeben, das sich von dem bei Online-Käufen unterscheidet. Besonders wichtig sind die Regeln zum Fristbeginn: Er hängt davon ab, ob die Pflichtangaben im Vertrag vollständig sind. In diesem Beitrag erklären wir dir, wann du widerrufen kannst, was du nach dem Widerruf zurückzahlen musst und was mit verbundenen Geschäften wie dem Autokauf passiert. Dazu gibt es einen Hinweis auf Bagatellgrenzen und ein Musterschreiben. Außerdem gibt es Hinweise zu Immobiliendarlehen. Lies zuerst die Kurzantwort oben.

Rechtslage

Nach § 495 Abs. 1 BGB steht dem Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, Frist 14 Tage. Anders als bei Warenlieferungen beginnt die Frist nach § 356b BGB nicht vor dem Zeitpunkt, an dem dir der Darlehensgeber eine für dich bestimmte Vertragsurkunde oder den schriftlichen Antrag oder eine Abschrift zur Verfügung gestellt hat (§ 356b Abs. 1 BGB). Enthält die Urkunde bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben und beträgt dann einen Monat (§ 356b Abs. 2 BGB). Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Recht spätestens zwölf Monate plus 14 Tage nach Vertragsschluss. Kein Widerrufsrecht besteht bei Darlehen, die nach § 495 Abs. 2 BGB ausgenommen sind, etwa bestimmte Rückzahlungsvereinbarungen und notariell beurkundete Verträge unter Bedingungen. Darlehen unter 200 Euro Nettodarlehensbetrag sind keine Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 2 BGB). Für die Rückabwicklung gilt § 357b BGB mit einer Frist von 30 Tagen. Ist der Kredit mit einem Kaufvertrag verbunden, entfällt mit dem Widerruf auch die Bindung an den Kauf (§ 358 BGB). Von der Kündigung ist der Widerruf zu trennen: Die ordentliche Kündigung und vorzeitige Rückzahlung richten sich nach §§ 489, 500 BGB.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Ausgenommen sind Darlehen unter 200 Euro Nettodarlehensbetrag, Pfandleihe und Darlehen mit Rückzahlung innerhalb von drei Monaten gegen geringe Kosten.
  • Kein Widerruf besteht bei bestimmten Rückzahlungsvereinbarungen zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens und bei notariell beurkundeten Darlehen mit Bestätigung des Notars.
  • Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Recht spätestens zwölf Monate plus 14 Tage nach Vertragsschluss.
  • Der Widerruf erlischt nicht allein dadurch, dass das Darlehen ausgezahlt wurde.

So gehst du vor

  1. Vertragsunterlagen prüfen. Lege Vertragsurkunde, Vertragsantrag und Widerrufsbelehrung nebeneinander und kontrolliere, ob alle Pflichtangaben enthalten sind. Notiere das Datum, an dem du die Urkunde erhalten hast. Das ist die wichtigste Grundlage für alles Weitere.
  2. Fristbeginn bestimmen. Rechne ab Erhalt der Urkunde 14 Tage. Fehlen Pflichtangaben, gilt eine längere Frist von einem Monat nach Nachholung. Bei Zweifeln lohnt eine Prüfung durch eine Verbraucherzentrale, bevor du entscheidest.
  3. Widerruf in Textform erklären. Sende den Widerruf per Einschreiben oder E-Mail an die in der Belehrung genannte Adresse. Nenne Darlehensnummer und Vertragsdatum. Eine Begründung ist nicht nötig, und die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist.
  4. Rückzahlung vorbereiten. Bereite die Rückzahlung des Nettodarlehensbetrags samt Zinsen für den Auszahlungszeitraum binnen 30 Tagen vor, denn mit der Frist ab Erklärung musst du das Geld zurückgeben. Kläre Höhe und Kontoverbindung schriftlich.
  5. Verbundene Verträge klären. Hast du mit dem Kredit eine Ware finanziert, prüfe, ob du auch vom Kaufvertrag gelöst bist. Sprich Händler und Bank an und kläre die Rückgabe schriftlich, bevor du Zahlungen leistest oder Waren zurückgibst.

Frist für diesen Vertrag berechnen

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Widerruf meines Darlehensvertrags, Darlehensnummer [Nummer]

Sehr geehrtes Serviceteam,

hiermit widerrufe ich meine auf den Abschluss des Darlehensvertrags Nr. [Nummer] vom [Datum] gerichtete Willenserklärung. Die Vertragsurkunde ist mir am [Datum] zugegangen. Ich bin der Auffassung, dass die Widerrufsfrist wegen fehlender Pflichtangaben noch nicht abgelaufen ist.

Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir den Betrag mit, den ich binnen 30 Tagen zurückzahlen soll. Ich erwarte eine Aufstellung der Zinsen für den Auszahlungszeitraum.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Datum]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf müssen beide Seiten ihre empfangenen Leistungen innerhalb von 30 Tagen zurückgewähren (§ 357b BGB). Die Frist beginnt für dich mit der Abgabe der Widerrufserklärung, für die Bank mit deren Zugang. Du zahlst den Nettodarlehensbetrag zurück und dazu Zinsen für den Zeitraum, in dem du das Geld hattest, berechnet nach dem vereinbarten Sollzins. Hast du den Kredit noch nicht abgerufen, entfällt die Zinszahlung. Bearbeitungsentgelte und Kosten, die der Darlehensgeber vereinnahmt hat, muss er erstatten, soweit sie nicht an Dritte zu zahlen waren. Bei verbundenen Verträgen, etwa einem finanzierten Fahrzeugkauf, ist auch der Kaufvertrag rückabzuwickeln (§ 358 BGB). Die Rückabwicklung des Kaufs stimmst du mit der des Kredits ab, und du gibst die Ware nach Absprache zurück.

Kurzvergleich zum Thema Verbraucherkredit
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Kann man widerrufen?Ja, § 495 BGB, 14 TageJa, Rücktrittsrecht nach dem VKrG, 14 TageJa, nach dem KKG, 14 Tage
Frist14 Tage14 Tage14 Tage
Rechtsgrundlage§§ 355, 356b, 495 BGBVKrGKKG

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Häufige Fragen

Wann beginnt die Frist bei einem Kredit?

Nicht schon mit Vertragsschluss, sondern erst, wenn dir der Darlehensgeber eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag oder eine Abschrift zur Verfügung gestellt hat. Fehlen Pflichtangaben, beginnt sie erst mit deren Nachholung und beträgt dann einen Monat. Das schützt dich vor unklaren Verträgen.

Was muss ich nach dem Widerruf zurückzahlen?

Den Nettodarlehensbetrag, den du erhalten hast, sowie Zinsen für die Zeit der Auszahlung bis zur Rückzahlung. Die Frist beträgt 30 Tage ab Abgabe deiner Widerrufserklärung. Hast du das Darlehen noch nicht abgerufen, entfällt die Zinszahlung. Die Bank erstattet ihre vereinnahmten Entgelte, soweit nicht an Dritte gezahlt.

Was passiert bei einem finanzierten Kauf?

Wenn Kredit und Kaufvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden, entfällt mit dem Widerruf des Kredits auch die Bindung an den Kaufvertrag. Das nennt man verbundenes Geschäft (§ 358 BGB). Die Rückabwicklung läuft dann über den Darlehensgeber, du gibst die Ware zurück. Kläre die Details vorab schriftlich.

Gibt es Kredite ohne Widerrufsrecht?

Ja. Ausgenommen sind etwa Darlehen unter 200 Euro, Verträge, die nur durch Pfand gesichert sind, bestimmte Rückzahlungsvereinbarungen zur Vermeidung eines Rechtsstreits sowie notarielle Darlehensverträge unter bestimmten Voraussetzungen. Prüfe die Voraussetzungen anhand deines Vertrags und der gesetzlichen Ausnahmen. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale bei der Einordnung.

Kann ich den Kredit auch vorzeitig zurückzahlen?

Ja. Nach § 500 BGB kannst du Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Der Darlehensgeber kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich begrenzt ist (§ 502 BGB). Das ist keine Alternative zum Widerruf, sondern eine Kündigungs- und Rückzahlungsmöglichkeit nach Fristende.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.