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widerrufe.de

Widerrufsfunktion

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Widerrufsfunktion ist eine Schaltfläche auf der Online-Benutzeroberfläche, über die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ihren Widerruf elektronisch erklären können.

Erklärung

Die elektronische Widerrufsfunktion regelt § 356a BGB. Sie gilt für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass der Verbraucher dort mit einer Widerrufsfunktion seine Erklärung abgeben kann. Sie muss gut lesbar mit Vertrag widerrufen oder einer gleichbedeutenden Formulierung beschriftet sein und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Der Verbraucher muss ohne Weiteres seinen Namen, die Angabe des Vertrags und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung bereitstellen können. Danach folgt eine Bestätigungsfunktion mit der Beschriftung Widerruf bestätigen oder Ähnlichem. Hat der Verbraucher sie betätigt, muss der Unternehmer unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Die Verpflichtung geht auf die Richtlinie EU 2023/2673 zurück und gilt nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums ab dem 19. Juni 2026.

Beispiel

Ein Mode-Onlineshop blendet in Alinas Kundenkonto bei jeder offenen Bestellung die Schaltfläche Vertrag widerrufen ein. Alina klickt darauf, prüft ihren Namen und die Bestellung, gibt ihre E-Mail-Adresse an und bestätigt den Widerruf. Kurz darauf erhält sie die Eingangsbestätigung im Postfach.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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