Zum Inhalt springen
widerrufe.de

Unternehmer

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Erklärung

Die Definition findet sich in § 14 BGB. Unternehmer können natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sein. Entscheidend ist, dass sie bei dem Geschäft im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit auftreten. Eine Gewinnerzielungsabsicht verlangt das Gesetz im Wortlaut nicht. Als Gegenpol zum Verbraucher bestimmt der Unternehmerbegriff, wer die Pflichten des Verbraucherrechts erfüllen muss. Dazu zählen die vorvertraglichen Informationen, die Widerrufsbelehrung, die Rückzahlung nach einem Widerruf und die Haftung für Mängel nach den besonderen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs. Bei Plattformen kommt es darauf an, wer Vertragspartner des Kunden wird. Private Verkäufer auf einem Marktplatz sind in der Regel keine Unternehmer, wenn sie nur gelegentlich Gebrauchtes verkaufen. Wer dagegen dauerhaft und planmäßig in größerem Umfang anbietet, kann als Unternehmer gelten und muss dann das Widerrufsrecht und die Informationspflichten beachten.

Beispiel

Eine Privatperson verkauft ihr gebrauchtes Fahrrad über eine Kleinanzeige, ohne es sonst regelmäßig zu tun. Sie handelt als Verbraucherin, ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Käufer entsteht nicht. Ein Händler, der täglich Dutzende Artikel über denselben Marktplatz anbietet, ist dagegen Unternehmer und muss Käufern ein Widerrufsrecht einräumen.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.