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widerrufe.de

Kündigung

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft, anders als der Widerruf, der den Vertrag von Anfang an auflösen soll.

Erklärung

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Dauerschuldverhältnis wie ein Mietvertrag, ein Abonnement oder ein Mobilfunkvertrag für die Zukunft beendet wird. Man unterscheidet die ordentliche Kündigung, die an Fristen und Termine gebunden ist, von der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der Grund in einer Pflichtverletzung, ist grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfefrist oder nach Abmahnung zu kündigen. Der Widerruf wirkt dagegen auf den Vertragsschluss zurück und lässt bereits erbrachte Leistungen zurückgewähren. Wer die 14 Tage versäumt hat, kann also oft nur noch kündigen und muss bis zum Vertragsende weiter zahlen.

Beispiel

Sven hat einen Zeitschriftenvertrag abgeschlossen und bemerkt erst nach drei Monaten, dass er das Heft nicht liest. Die Widerrufsfrist ist schon lange vorbei. Er kann nur noch ordentlich kündigen und muss die vertragliche Kündigungsfrist einhalten. Ein wichtiger Grund besteht nicht, weil ihm die Fortsetzung zumutbar bleibt.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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