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widerrufe.de

Dauerschuldverhältnis

Lexikon · Vertragsarten · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Dauerschuldverhältnis verpflichtet zu wiederkehrenden oder fortlaufenden Leistungen und endet typischerweise durch Kündigung, nicht durch einmalige Erfüllung.

Erklärung

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, bei dem die Leistung nicht einmalig erbracht wird, sondern über einen Zeitraum fortlaufend oder wiederkehrend geschuldet ist. Typische Beispiele sind Mietverhältnisse, Strom- und Gasverträge, Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften in einem Fitnessstudio und Abonnements. Für die Beendigung gelten besondere Regeln. Nach § 314 BGB kann jeder Vertragsteil ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Wird ein solcher Vertrag über eine Webseite mit einem Entgelt geschlossen, muss der Unternehmer nach § 312k BGB eine Kündigungsschaltfläche bereithalten. Das Widerrufsrecht besteht daneben, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

Beispiel

Ralf schließt online einen Vertrag über einen monatlich zu zahlenden Streamingdienst. In den ersten 14 Tagen kann er widerrufen. Danach kann er nur noch kündigen, zum Beispiel über die Kündigungsschaltfläche auf der Webseite. Eine sofortige Beendigung ohne Frist wäre nur bei einem wichtigen Grund möglich.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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