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Abonnementvertrag

Lexikon · Vertragsarten · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Bei Abonnementverträgen über Zeitungen und Zeitschriften besteht ein Widerrufsrecht, während der Einzelverkauf einzelner Ausgaben davon ausgenommen ist.

Erklärung

Ein Abonnement ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer verpflichtet, regelmäßig Waren oder Leistungen über einen bestimmten Zeitraum zu liefern. § 312g Absatz 2 Nummer 7 BGB nimmt die Lieferung einzelner Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten vom Widerrufsrecht aus, jedoch ausdrücklich nicht Abonnement-Verträge. Bei Abonnements kann der Verbraucher also grundsätzlich widerrufen, sofern ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt. Bei einem Vertrag auf regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum beginnt die Frist nach § 356 BGB mit dem Erhalt der ersten Ware. Bei digitalen Abos kommt es auf den Vertragsschluss und die Erlöschensregeln für digitale Inhalte an. Als Dauerschuldverhältnis kann ein Abo anschließend nur noch gekündigt werden. Wird es über eine Webseite abgeschlossen, muss der Anbieter die Kündigung über eine Schaltfläche ermöglichen.

Beispiel

Gerd schließt am Telefon ein Jahresabo einer Zeitschrift ab und bekommt nach einer Woche das erste Heft. Er kann das Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des ersten Heftes widerrufen. Ein einzelnes Heft am Kiosk zu kaufen, hätte dagegen kein Widerrufsrecht begründet.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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