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widerrufe.de

Kündigungsfrist

Lexikon · Fristen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrags und folgt aus Gesetz oder Vereinbarung.

Erklärung

Bei der ordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses muss eine Frist eingehalten werden. Sie kann im Vertrag vereinbart sein oder sich aus gesetzlichen Vorschriften zu der jeweiligen Vertragsart ergeben. Maßgeblich ist, wann die Kündigung dem Empfänger zugeht und zu welchem Termin das Vertragsverhältnis enden soll. Eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB kommt dagegen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus. Wegen einer Pflichtverletzung darf allerdings erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung gekündigt werden. Wird Verbrauchern über eine Webseite der Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, muss der Unternehmer nach § 312k BGB zudem eine Kündigungsschaltfläche anbieten. Sie ersetzt nicht die Frist, ermöglicht aber eine einfache Abgabe der Erklärung. Entscheidend für Verbraucher ist, rechtzeitig vor Ablauf des Termins zu kündigen und den Zugang zu belegen.

Beispiel

Aylin hat ein Fitnessstudio mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Nach dem Ablauf der Laufzeit kann sie unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Versäumt sie den Termin, läuft der Vertrag nach den vertraglichen Regeln weiter. Über die Kündigungsschaltfläche der Webseite schickt sie ihre Erklärung rechtzeitig ab.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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