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widerrufe.de

Verbraucher

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend weder für ihre gewerbliche noch für ihre selbständige berufliche Tätigkeit abschließt.

Erklärung

Der Begriff steht in § 13 BGB und entscheidet darüber, ob die Schutzvorschriften des Verbraucherrechts greifen. Verbraucher kann nur eine natürliche Person sein, eine GmbH oder ein Verein im Rechtssinn scheidet aus. Maßgeblich ist der Zweck des einzelnen Geschäfts. Überwiegt der private Zweck, bleibt es bei der Verbrauchereigenschaft, auch wenn die Person im Hauptberuf selbständig arbeitet. Wird ein Gegenstand gemischt genutzt, kommt es darauf an, welcher Zweck überwiegt. Das Widerrufsrecht, die Informationspflichten und viele Regeln zum Kaufrecht gelten nur zugunsten von Verbrauchern. Im Streitfall muss deshalb geklärt werden, ob die Bestellung privat oder geschäftlich erfolgte. Ausnahmsweise stellt das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz Verbrauchern gleich, aber nur für seinen eigenen Anwendungsbereich. Im BGB selbst bleibt es bei der Definition des § 13.

Beispiel

Jonas arbeitet als selbständiger Grafiker und bestellt online einen Schreibtischstuhl für das Arbeitszimmer in seiner Wohnung, den er auch privat nutzt. Weil er den Stuhl überwiegend für berufliche Zwecke braucht, spricht vieles gegen die Verbrauchereigenschaft. Kauft er dagegen ein Sofa für das Wohnzimmer, handelt er als Verbraucher und kann widerrufen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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