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Widerrufsrecht

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, sich innerhalb einer Frist ohne Begründung von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen.

Erklärung

Das Widerrufsrecht ist ein gesetzliches Recht, das Verbrauchern bei bestimmten Verträgen zusteht. Es ermöglicht, die eigene Willenserklärung zum Vertragsschluss nachträglich zu beseitigen, obwohl der Vertrag zunächst wirksam zustande gekommen ist. Die allgemeinen Regeln stehen in § 355 BGB. Danach sind beide Seiten nach einem fristgerechten Widerruf nicht mehr an ihre Erklärungen gebunden. Der Widerruf braucht keine Begründung, es genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Das Recht gilt nicht für jeden Kauf. Es setzt voraus, dass das Gesetz es ausdrücklich einräumt, etwa nach § 312g BGB bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, oder nach § 495 BGB bei Verbraucherdarlehen. Wer im Ladengeschäft kauft, hat dagegen von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht. Auch ein freiwilliges Rückgaberecht des Händlers ist etwas anderes. Es folgt aus dem Vertrag und nicht aus dem Gesetz. Von den Vorschriften darf nach § 361 BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden.

Beispiel

Marta bestellt abends über die Webseite eines Händlers eine Kaffeemaschine. Als das Paket ankommt, gefällt ihr das Gerät nicht. Sie schreibt dem Händler in einer E-Mail, dass sie den Vertrag widerruft, und schickt die Maschine zurück. Einen Grund muss sie dabei nicht nennen. Der Händler erstattet ihr den Kaufpreis.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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