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widerrufe.de

Wertersatz bei Waren

Lexikon · Rechtsfolgen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Verbraucher schuldet Wertersatz für einen Wertverlust der Ware, wenn sie über das zur Prüfung Notwendige hinaus gebraucht wurde und er belehrt war.

Erklärung

Nach einem Widerruf muss der Verbraucher die Ware zurückgeben. Hat sie an Wert verloren, kommt es auf die Ursache an. Nach § 357a Absatz 1 BGB hat er Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Außerdem muss der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet haben. Entscheidend ist also, ob der Verbraucher die Ware so behandelt hat, wie er es in einem Ladengeschäft hätte tun dürfen. Anprobieren und Ausprobieren sind erlaubt. Eine intensive Nutzung kann den Anspruch auslösen. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, entfällt der Wertersatz. Weitere Ansprüche gegen den Verbraucher bestehen nach § 361 BGB nicht. Als Begrenzung dient der Wertverlust, nicht der Kaufpreis.

Beispiel

Peter bestellt ein Zelt und baut es zur Kontrolle im Garten einmal auf, um die Größe zu prüfen. Danach widerruft er. Das Aufbauen zur Prüfung ist unproblematisch. Hätte er das Zelt dagegen zwei Wochenenden auf einem Campingplatz benutzt, könnte der Händler Wertersatz für den Wertverlust verlangen.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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