Zum Inhalt springen
widerrufe.de

Rückgewähr

Lexikon · Rechtsfolgen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Rückgewähr verpflichtet beide Seiten nach einem wirksamen Widerruf, die empfangenen Leistungen zurückzugeben, die Erstattung inbegriffen.

Erklärung

Mit dem Widerruf wandelt sich der Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis. Nach § 355 Absatz 3 BGB sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge konkretisiert § 357 BGB die Pflichten. Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Der Unternehmer erstattet den Kaufpreis und auch Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung, soweit nicht zusätzliche Kosten für eine teurere Lieferart anfielen. Der Verbraucher gibt die Waren zurück. Er ist nicht zur Rücksendung verpflichtet, wenn der Unternehmer anbietet, die Waren abzuholen. Bei Verträgen über digitale Produkte verweist § 357 Absatz 8 BGB ergänzend auf § 327p BGB. Weitere Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs bestehen nach § 361 Absatz 1 BGB nicht, soweit sie nicht im Gesetz vorgesehen sind. Die Gefahr der Rücksendung trägt nach § 355 Absatz 3 BGB der Unternehmer.

Beispiel

Natalie widerruft den Kauf einer Kamera und schickt sie in der Originalverpackung zurück. Der Händler erstattet ihr den Kaufpreis auf das Konto, von dem sie bezahlt hat. Zusätzliche Entschädigungen oder Bearbeitungsgebühren darf er nicht verlangen, wenn die Kamera nur geprüft und nicht benutzt wurde.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.