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widerrufe.de

Rückzahlungsfrist

Lexikon · Fristen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Nach einem Widerruf müssen empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückgewährt werden, die Frist beginnt für den Unternehmer mit dem Zugang.

Erklärung

Die Rückabwicklung nach einem Widerruf ist zeitlich begrenzt. Nach § 357 Absatz 1 BGB sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Diese Höchstfrist beginnt nach § 355 Absatz 3 BGB für den Unternehmer mit dem Zugang der Widerrufserklärung und für den Verbraucher mit deren Abgabe. Der Unternehmer muss die Rückzahlung demnach spätestens zwei Wochen nach dem Eingang des Widerrufs leisten. Bei einem Verbrauchsgüterkauf darf er nach § 357 Absatz 4 BGB die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis der Absendung erbracht hat. Das gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Verbraucher wahrt seine Frist durch rechtzeitige Absendung der Ware. Für die Erstattung muss der Unternehmer grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel nutzen, das der Verbraucher gewählt hat. Allgemein gilt für die Rückgewähr, dass sie unverzüglich zu erfolgen hat.

Beispiel

Uwe widerruft am 2. des Monats den Kauf einer Jacke und schickt sie am 4. zurück. Der Händler erhält den Widerruf am 3. Die Frist für die Rückzahlung läuft für ihn ab dem 3. und endet nach 14 Tagen. Er darf die Erstattung zurückhalten, bis die Jacke eingetroffen ist oder Uwe den Versandbeleg vorlegt.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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