Europäisches Verbraucherzentrum
Kurzdefinition
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hilft Verbrauchern bei Streit mit Unternehmen in anderen Ländern des Netzwerks kostenlos weiter.
Erklärung
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, kurz EVZ, gehört zum Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, dem ECC-Net. Es unterstützt Verbraucher, die in Deutschland wohnen, bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus anderen EU-Staaten sowie aus Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Für Unternehmen aus der Schweiz ist es nach den Angaben des EVZ nicht zuständig. Die Beratung und Hilfe sind kostenlos. Voraussetzung ist, dass sich der Verbraucher zuvor selbst an den Unternehmer gewandt hat, mindestens drei Wochen vor der Anfrage. Die Anfrage stellt der Verbraucher über ein Online-Formular. Das EVZ prüft den Fall, berät zur Rechtslage und kann Kontakt zum Partner im Land des Unternehmers aufnehmen, um eine Lösung zu vermitteln. Es ist keine Anwaltskanzlei und führt keine Prozesse. Für grenzüberschreitende Widerrufe bei Onlinekäufen ist es oft die erste Anlaufstelle.
Beispiel
Chiara hat Möbel bei einem Händler in einem anderen EU-Staat bestellt und widerrufen, bekommt aber seit Wochen kein Geld zurück. Sie hat dem Händler mehrfach geschrieben, zuletzt vor mehr als drei Wochen. Nun füllt sie das Online-Formular des Europäischen Verbraucherzentrums aus und schildert den Fall.
Passende Vertragsarten
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.