Verbraucherschlichtung
Kurzdefinition
Verbraucherschlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem eine neutrale Schlichtungsstelle bei Streit zwischen Verbraucher und Unternehmer vermittelt.
Erklärung
Die Verbraucherschlichtung ist eine Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz regelt die Anforderungen an die Verbraucherschlichtungsstellen und das Verfahren. Eine neutrale Stelle versucht, den Streit zwischen Verbraucher und Unternehmer durch einen Vorschlag zu lösen, ohne dass ein Gericht entscheiden muss. Ob der Unternehmer teilnehmen muss, hängt vom Einzelfall ab. Nach § 36 VSBG muss ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hat er sich zur Teilnahme verpflichtet, muss er auf die zuständige Stelle hinweisen. Die Anrufung ersetzt nicht den Widerruf. Fristen sollten parallel beachtet werden.
Beispiel
Ein Anbieter erstattet Leyla nach dem Widerruf nichts, obwohl sie ihn mehrfach angeschrieben hat. Auf seiner Webseite steht, dass er an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Leyla stellt bei der genannten Schlichtungsstelle einen Antrag. Die Stelle prüft den Fall und unterbreitet beiden Seiten einen Lösungsvorschlag.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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