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Rücksendekosten

Lexikon · Rechtsfolgen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn der Unternehmer ihn darüber unterrichtet hat und nichts anderes angeboten wurde.

Erklärung

Wer trägt das Porto für die Rücksendung? Die Antwort steht in § 357 Absatz 5 BGB. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer ihn nach den Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Das gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Viele Händler übernehmen die Kosten freiwillig. Hat der Unternehmer nicht über die Kostentragung informiert, muss er sie nach dem Gesetzesaufbau selbst tragen. Der Verbraucher ist nicht zur Rücksendung verpflichtet, wenn der Unternehmer anbietet, die Waren abzuholen. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen, bei denen die Waren zur Wohnung des Verbrauchers gebracht wurden, muss der Unternehmer sperrige Waren, die nicht per Post zurückgesendet werden können, auf eigene Kosten abholen. Die Gefahr des Verlusts auf dem Rücksendeweg trägt nach § 355 Absatz 3 BGB der Unternehmer.

Beispiel

Der Händler hat Katrin vor dem Kauf mitgeteilt, dass sie im Fall eines Widerrufs die Rücksendekosten trägt. Sie schickt das Paket mit einem Paketdienst zurück und zahlt das Porto selbst. Hätte der Händler diese Information nicht gegeben, müsste er die Kosten der Rücksendung übernehmen.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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