Individualanfertigung
Kurzdefinition
Waren, die nicht vorgefertigt sind und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen.
Erklärung
Nach § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Der Grund liegt darin, dass solche Waren sich nach einer Rückgabe nur schwer anderweitig verwerten lassen. Typische Fälle sind nach Maß gefertigte Möbel, Anzüge mit persönlichen Maßen oder Gegenstände mit einer individuellen Gravur. Standardware, die lediglich in verschiedenen Varianten ausgewählt werden kann, fällt nicht ohne Weiteres darunter. Es kommt darauf an, ob die Ware leicht zurückgenommen und wieder verkauft werden kann. Der Ausschluss gilt nach dem Gesetzeswortlaut, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Ein Händler kann Verbrauchern also auch freiwillig ein Rückgaberecht einräumen. Mängelrechte bleiben von der Ausnahme unberührt.
Beispiel
Kerstin lässt sich online einen Schrank in Sondermaßen für eine Dachschräge anfertigen. Nach der Lieferung möchte sie ihn nicht mehr haben. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, weil der Schrank nicht vorgefertigt ist. Ist er jedoch fehlerhaft hergestellt, kann sie wegen des Mangels Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Passende Vertragsarten
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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