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Digitale Produkte

Lexikon · Vertragsarten · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Digitale Produkte sind digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, für die das BGB in den §§ 327 ff. eigene Verbraucherregeln enthält.

Erklärung

Der Oberbegriff steht in § 327 BGB. Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden, zum Beispiel Software, Apps, Spiele, Musik, Videos und E-Books. Digitale Dienstleistungen ermöglichen dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang dazu, oder sie erlauben die gemeinsame Nutzung hochgeladener oder erstellter Daten. Die Vorschriften gelten für Verbraucherverträge über die Bereitstellung gegen Zahlung eines Preises. Als Preis gilt auch eine digitale Darstellung eines Werts. Sie erfassen außerdem Verträge, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt, mit Ausnahmen, und Verträge über digitale Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt werden. Für das Widerrufsrecht gelten besondere Erlöschensregeln nach § 356 BGB, und für die Folgen verweist § 357 Absatz 8 BGB auf § 327p BGB. Bei der Rückabwicklung geht es daher vor allem um den Zugang zu Konto, Daten und Lizenzen.

Beispiel

Mila lädt auf einer Plattform ein Computerspiel herunter und beginnt es sofort zu installieren, nachdem sie ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht mit dem Beginn der Ausführung erlischt. Nach dem Start kann sie den Kauf nicht mehr widerrufen. Bei Mängeln der digitalen Inhalte bleiben die Rechte aus den §§ 327 ff. BGB bestehen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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