Erlöschen des Widerrufsrechts
Kurzdefinition
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig oder nach Höchstfrist erlöschen, etwa bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder begonnenen digitalen Inhalten.
Erklärung
Das Widerrufsrecht besteht nicht für immer. § 356 BGB nennt mehrere Erlöschensgründe. Spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Fristbeginn erlischt es, wenn der Verbraucher nicht oder fehlerhaft belehrt wurde. Bei Dienstleistungsverträgen, die zur Zahlung eines Preises verpflichten, erlischt es mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger gelten eigene Voraussetzungen, unter anderem der Beginn der Vertragserfüllung, die ausdrückliche Zustimmung, die Kenntnisbestätigung und die Bestätigung nach § 312f BGB. Daneben sieht § 312g BGB Ausnahmen von vornherein vor, etwa für Individualanfertigungen oder entsiegelte Hygieneware.
Beispiel
Lukas bucht online eine einmalige Beratungsstunde und stimmt ausdrücklich zu, dass sie sofort beginnt. Er bestätigt auch, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Leistung erlischt. Nach dem Ende der Stunde kann er den Vertrag nicht mehr widerrufen, obwohl die 14 Tage noch nicht verstrichen wären.
Passende Vertragsarten
- Digitale Dienstleistungen widerrufen: Cloud, Onlinekurs und Coaching
- Software und Apps widerrufen: Download, Datenträger und Muster
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.