Widerrufsfrist
Kurzdefinition
Die Widerrufsfrist beträgt nach der allgemeinen Regel 14 Tage und beginnt je nach Vertragsart zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu laufen.
Erklärung
Die Dauer der Widerrufsfrist ergibt sich aus § 355 Absatz 2 BGB. Sie beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge enthält § 356 BGB abweichende Startpunkte. Bei Waren zählt in der Regel der Erhalt, bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten ohne Datenträger der Vertragsschluss. Zudem beginnt die Frist nicht, bevor der Unternehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat. Für die Berechnung gelten die allgemeinen Vorschriften, sodass der Tag des auslösenden Ereignisses nicht mitzählt. Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sie sich nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Verbraucherdarlehen und andere besondere Verträge haben eigene Startregeln, zum Beispiel in § 356b BGB. Wer unsicher ist, sollte den Widerruf lieber früh absenden und den Nachweis sichern.
Beispiel
Elif bestellt am Montag einen Wasserkocher, der am Donnerstag geliefert wird. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Erhalt der Ware am Donnerstag und endet am Donnerstag zwei Wochen später. Schickt Elif ihre Widerrufserklärung an diesem Tag ab, ist sie rechtzeitig, auch wenn die Nachricht erst am nächsten Tag ankommt.
Passende Vertragsarten
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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