Zum Inhalt springen
widerrufe.de

Kündigungsschaltfläche

Lexikon · Vertragsarten · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Wer über eine Webseite Verträge mit entgeltlicher Dauerleistung schließen lässt, muss eine Kündigungsschaltfläche mit der Beschriftung Verträge hier kündigen anbieten.

Erklärung

Die Kündigungsschaltfläche ist in § 312k BGB geregelt und betrifft Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die auf ein Dauerschuldverhältnis mit entgeltlicher Leistung des Unternehmers gerichtet sind. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung über eine Schaltfläche abgeben kann. Sie muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern Verträge hier kündigen oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie führt zu einer Bestätigungsseite, auf der Angaben zur Art der Kündigung, zur Identifizierung, zum Vertrag, zum Zeitpunkt und zur Übermittlung der Bestätigung gemacht werden können. Die Bestätigungsschaltfläche trägt die Wörter jetzt kündigen oder Ähnliches. Die Schaltflächen müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Ausgenommen sind Verträge, für die gesetzlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist, sowie Finanzdienstleistungen.

Beispiel

Ein Anbieter eines Online-Sprachkurses lässt seine Kunden Verträge über die Webseite abschließen. In der Fußzeile steht gut sichtbar Verträge hier kündigen. Kunde Leon klickt darauf, gibt seine Daten an, bestätigt mit jetzt kündigen und erhält die Kündigungsbestätigung unmittelbar per E-Mail.

Passende Vertragsarten

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.