Unterlassungsklage
Kurzdefinition
Mit der Unterlassungsklage kann gegen unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherrechtsverstöße vorgegangen werden.
Erklärung
Das Unterlassungsklagengesetz gibt qualifizierten Stellen die Möglichkeit, gegen Verstöße im Verbraucherinteresse vorzugehen. Nach § 1 UKlaG kann, wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 BGB unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden. Das ist wichtig, wenn ein Unternehmer in seinen Bedingungen das Widerrufsrecht verkürzt oder Gebühren verlangt, die das Gesetz nicht kennt. Eine solche Klausel verstößt gegen die zwingenden Vorschriften und wirkt zulasten der Verbraucher nicht. Ein Verband kann gegen das Verhalten des Unternehmers vorgehen, ohne dass ein einzelner Kunde klagen muss. Das Ergebnis ist ein Unterlassungsanspruch, der zukünftige Verwendung verbietet. Für einzelne Verbraucher ist daneben meist der Weg über Widerruf, Schlichtung oder eigene Klage wichtiger. Die Klage dient der Rechtsdurchsetzung für alle.
Beispiel
In den Bedingungen eines Shops steht, dass Widerrufe nur per Post möglich seien und nicht per E-Mail. Ein Verband mahnt den Betreiber ab und erhebt Unterlassungsklage. Der Betreiber darf die Klausel nach dem Urteil nicht mehr verwenden. Verbraucher wie Henrik können auch vorher schon per E-Mail widerrufen.
Passende Vertragsarten
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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