Widerrufserklärung
Kurzdefinition
Die Widerrufserklärung ist die Mitteilung an den Unternehmer, aus der der Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen muss.
Erklärung
Mit der Widerrufserklärung übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus. Sie ist eine einseitige Willenserklärung, die dem Unternehmer zugehen muss. Nach § 355 BGB muss aus ihr der Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Das Wort Widerruf muss nicht fallen, entscheidend ist, dass der Wille zur Vertragslösung klar erkennbar ist. Die bloße Rücksendung der Ware ohne jede Erklärung reicht dafür nicht sicher aus. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für den Verbraucher nicht vor, er kann also schriftlich, per E-Mail, per Fax oder, mit Beweisproblemen, auch mündlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Praktisch ist ein Nachweis wichtig, denn im Streit muss der Verbraucher belegen, dass und wann er den Widerruf abgeschickt hat. Das Muster-Widerrufsformular kann genutzt werden, ist aber nicht verpflichtend.
Beispiel
Tom hat einen Fernseher bestellt und möchte ihn zurückgeben. Er schreibt dem Händler am dritten Tag nach der Lieferung eine E-Mail mit dem Satz, dass er den Kaufvertrag hiermit widerruft, und nennt seine Bestellnummer. Das reicht aus. Den Screenshot der gesendeten E-Mail hebt er als Nachweis auf.
Passende Vertragsarten
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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