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Wohnraummietvertrag

Lexikon · Vertragsarten · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Beim Abschluss eines Mietvertrags über Wohnraum greift das Widerrufsrecht nur eingeschränkt und entfällt, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat.

Erklärung

Mietverträge über Wohnraum sind in § 312 Absatz 2 Nummer 5 BGB grundsätzlich von den meisten Vorschriften des Verbraucherrechts zu Fernabsatz und Haustürgeschäften ausgenommen. Absatz 3 sieht dennoch Ausnahmen von der Ausnahme vor. Die Begriffsbestimmungen der §§ 312b und 312c, die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht und das Widerrufsrecht nach § 312g sind anzuwenden. Diese Bestimmungen gelten aber nicht für die Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat. Praktisch betrifft das Widerrufsrecht deshalb vor allem Mietverträge, die ohne Besichtigung geschlossen wurden, etwa bei einer Anmietung aus der Ferne. Wer die Wohnung gesehen hat, hat grundsätzlich kein Widerrufsrecht und ist an den Vertrag gebunden. Für die Beendigung später gelten die mietrechtlichen Kündigungsvorschriften. Wer unsicher ist, sollte vor der Unterschrift besichtigen und die Informationen schriftlich verlangen.

Beispiel

Amelie mietet aus dem Ausland eine Wohnung allein auf Grundlage von Fotos und eines Videochats. Nach der Ankunft gefällt ihr die Wohnung nicht. Weil sie sie vorher nicht besichtigt hat, kann sie den Vertrag innerhalb der Frist widerrufen. Hätte sie die Wohnung vorher gesehen, bestünde das Recht nicht.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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