Zum Inhalt springen
widerrufe.de

Handyvertrag widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Handyvertrag

Die Antwort

Teilweise. Hast du den Mobilfunkvertrag online, am Telefon oder an der Haustür geschlossen, kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im Ladengeschäft gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Danach bleibt meist nur die Kündigung, etwa zum Laufzeitende oder aus wichtigem Grund. Bei Vertrag mit Gerät beginnt die Frist in der Praxis mit dem Erhalt.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312c, 312g, 355, 356 BGB; §§ 56, 57 TKGGrundlage

Fristbeginn: Bei Online-Bestellung mit Gerät beginnt die Frist in der Regel mit dem Erhalt der Ware, bei reinen Tarifen mit Vertragsschluss.

Ein günstiges Angebot mit neuem Smartphone im Netz, ein überredendes Telefonat oder ein Verkaufsgespräch an der Haustür: Mobilfunkverträge werden oft schnell abgeschlossen und später bereut. Gut zu wissen, dass es dann zwei verschiedene Wege gibt. Der Widerruf beendet den Vertrag rückwirkend, wenn du innerhalb der Frist handelst und er nicht im Laden entstand. Die Kündigung dagegen wirkt nur für die Zukunft und ist an Laufzeiten und Fristen gebunden. Hier erfährst du, wann welcher Weg offensteht, wie das Gerät behandelt wird, wenn du widerrufst, und was zum Thema Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder schlechter Leistung gilt. Ein Musterschreiben hilft dir beim Aufsatz deiner Erklärung.

Rechtslage

Ein Handyvertrag, der über Webseite, Telefon oder App geschlossen wird, ist ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) und kann nach § 312g Abs. 1 BGB und § 355 BGB binnen 14 Tagen widerrufen werden. Wird er an der Haustür oder in einem Café geschlossen, liegt ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen vor (§ 312b BGB). Im Shop vor Ort besteht dagegen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Frist beginnt nach § 356 BGB bei Waren mit dem Erhalt, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss. Bei Bündelangeboten mit Smartphone kommt es darauf an, wie der Anbieter in der Belehrung den Beginn angibt, in der Praxis ist meist der Erhalt des Geräts maßgeblich. Danach gilt die Kündigung: Nach § 56 TKG darf die anfängliche Laufzeit maximal 24 Monate betragen, und nach stillschweigender Verlängerung kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ändert der Anbieter einseitig die Vertragsbedingungen, steht dir nach § 57 Abs. 1 TKG ein kostenloses Sonderkündigungsrecht zu. Bei erheblichen Abweichungen der Internetgeschwindigkeit gibt es nach § 57 Abs. 4 TKG Rechte auf Minderung und Kündigung. Gewährleistungsansprüche am Gerät laufen davon getrennt. Wird ein Gerät ratenweise finanziert, kann ein verbundener Vertrag nach § 358 BGB vorliegen.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Im Telekommunikationsshop geschlossene Verträge haben kein gesetzliches Widerrufsrecht, nur Kulanz oder Kündigungsrechte.
  • Bei Wertersatz kann der Anbieter für Minuten und Daten, die du vor dem Widerruf genutzt hast, eine Vergütung verlangen, wenn du den Leistungsbeginn verlangt hast.
  • Individuell konfigurierte Ware kann ausgenommen sein, Standardgeräte fallen aber nicht darunter.
  • Wer die Frist verpasst, kann nur noch kündigen, zum Laufzeitende, aus wichtigem Grund oder im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts.

So gehst du vor

  1. Abschlussweg festhalten. Notiere, wo du den Vertrag abgeschlossen hast: im Shop, online, per Telefon oder an der Haustür. Davon hängt ab, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht überhaupt besteht, bewahre Bestätigungs-E-Mails auf.
  2. Fristbeginn bestimmen. Prüfe in der Belehrung, ab wann die Frist läuft. Ist ein Gerät dabei, zählt häufig sein Eingang. Rechne 14 Tage weiter und setze dir einen Kalendereintrag, am besten mit Erinnerung zwei Tage vorher.
  3. Widerruf erklären. Erkläre den Widerruf eindeutig per E-Mail oder Brief an die in der Belehrung genannte Adresse. Nenne Kundennummer und Rufnummer, damit der Anbieter den Vorgang sofort dem richtigen Vertrag zuordnet.
  4. Gerät und Zubehör zurücksenden. Verpacke Smartphone und Zubehör vollständig, sichere den Einlieferungsbeleg und sende binnen 14 Tagen nach der Erklärung zurück. Lösche vorher deine Daten und entferne SIM-Karte und Hüllen.
  5. Rufnummer und Konto im Blick behalten. Kläre vor dem Widerruf, was mit einer mitgenommenen Rufnummer geschehen soll. Beobachte danach die Kontoabbuchungen und fordere ungerechtfertigt abgebuchte Beträge schriftlich zurück. Hebe die Bestätigung des Anbieters auf.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Widerruf meines Mobilfunkvertrags, Kundennummer [Nummer]

Guten Tag zusammen,

ich widerrufe den am [Datum] online geschlossenen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer [Rufnummer] und der Kundennummer [Nummer]. Das Smartphone [Gerät] habe ich am [Lieferdatum] erhalten und sende es Ihnen in den kommenden Tagen vollständig zurück.

Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Widerrufs und beenden Sie den Vertrag zum heutigen Datum. Alle bereits abgebuchten Beträge erstatten Sie mir bitte auf mein Konto. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [E-Mail-Adresse].

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anschrift]
[Datum]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf erhältst du die gezahlten Beträge zurück, spätestens nach 14 Tagen (§ 357 BGB). Das Gerät schickst du zurück. Die Kosten dafür trägst du nur, wenn der Anbieter dich vorab informiert hat. Hast du die Hardware stärker beansprucht, als zur Prüfung nötig war, kann Wertersatz anfallen (§ 357a Abs. 1 BGB). Für die bis zum Widerruf genutzte Mobilfunkleistung musst du nur zahlen, wenn du ausdrücklich verlangt hattest, dass sie vor Ablauf der Frist beginnt (§ 357a Abs. 2 BGB). Eine Rufnummernmitnahme, die bereits gestartet wurde, wird vom Anbieter oft nicht mehr rückgängig gemacht. Klär das also vor dem Widerruf, wenn du die Nummer behalten möchtest.

Stichpunkte zum Vergleich: Handyvertrag
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Online bestellt, widerrufbar?Ja, 14 TageJa, 14 Tage nach dem FAGGNein, ausgenommen Haustür- und Telefonverträge
Widerruf im Laden?NeinNeinNein
Höchstdauer der Erstlaufzeit24 Monate (§ 56 TKG)24 Monate nach dem TKG 2021Keine gesetzliche Grenze, der Vertrag entscheidet

Anbieter mit diesem Vertragstyp

Häufige Fragen

Kann ich nach der Frist noch aus dem Handyvertrag raus?

Ja, über die Kündigung. Das ist meist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich, nach stillschweigender Verlängerung jederzeit mit einem Monat Frist. Zusätzlich gibt es Sonderkündigungsrechte bei einseitigen Vertragsänderungen und bei erheblicher Minderleistung. Prüfe außerdem, ob das Gerät noch abbezahlt werden muss.

Gilt der Widerruf auch für das Smartphone?

Ja, wenn Gerät und Tarif zusammen verkauft wurden, sind beide Teile des Vertrags betroffen, du schickst das Gerät zurück. Wurde es separat gekauft und finanziert, kommt ein verbundener Vertrag nach § 358 BGB in Betracht. Im Zweifel lies die Belehrung und frage beim Anbieter nach.

Was passiert mit meiner Rufnummer?

Bei Rufnummernmitnahme hängt es davon ab, ob die Portierung schon erfolgt ist. Ist sie abgeschlossen, bleibt die Nummer häufig beim neuen Anbieter, du musst mit dem alten Anbieter eine Lösung finden. Kläre das vor dem Widerruf, damit du nicht plötzlich ohne Nummer dastehst.

Muss ich genutzte Minuten bezahlen?

Nur dann, wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass der Anbieter schon vor Ablauf der Widerrufsfrist leistet, und er dich zuvor korrekt informiert hat. Dann schuldest du Wertersatz für die vor dem Widerruf genutzte Leistung auf Basis des vereinbarten Preises. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, zahlst du für die Zeit bis zum Widerruf nichts.

Was tun, wenn der Anbieter nicht reagiert?

Erinnere ihn schriftlich mit Frist, sichere den Nachweis deiner Absendung und prüfe, ob Abbuchungen fortgesetzt werden. Danach hilft die Verbraucherzentrale, ein Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur oder, wenn nötig, ein Anwalt. Bewahre alle Belege sorgfältig auf. Wichtig ist, dass du Fristen konsequent einhältst und dich nicht mit mündlichen Zusagen zufriedengibst.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.