Tierkauf widerrufen: Hund, Katze und Co. online bestellt

Die Antwort
Kaufst du ein Tier im Fernabsatz von einem gewerblichen Verkäufer, hast du 14 Tage Widerruf ab Erhalt. Beim Kauf von Privat oder nach persönlicher Übergabe vor Ort besteht kein Widerrufsrecht. Bei Krankheiten hast du Mängelrechte, bei Kauf vom Händler gilt in den ersten zwölf Monaten eine Beweislastumkehr.
- TeilweiseWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- § 312g Abs. 1, § 355, § 356 Abs. 2, § 90a BGBGrundlage
Fristbeginn: Die 14 Tage beginnen mit dem Erhalt des Tieres.
Ein Welpe oder Kätzchen wird oft online reserviert, per Video vorgestellt und per Transport geliefert. Wenn das Tier dann krank ist oder nicht so aussieht wie versprochen, fragt sich jeder Käufer, wie er wieder aus dem Vertrag herauskommt. Das Widerrufsrecht ist hier möglich, aber nur bei gewerblichen Verkäufern und echtem Fernabsatz. Zusätzlich sind Tiere keine Sachen, werden aber rechtlich nach den Regeln für Sachen behandelt, sodass auch Mängelrechte greifen. Gleichzeitig tragen Käufer Verantwortung für das Tierwohl. Dieser Überblick zeigt dir, wann der Widerruf trotz Tierschutz möglich ist, wie du Mängel geltend machst und wie du bei privaten Anbietern vorgehst. Dabei steht das Tierwohl im Vordergrund.
Rechtslage
Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, doch die für Sachen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Daher gelten auch das Verbraucherwiderrufsrecht und das Kaufrecht. Ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB setzt voraus, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag oder einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat. Ein Züchter, der gewerbsmäßig und systematisch verkauft, kann Unternehmer sein; ein Privatmann, der einen Wurf abgibt, in der Regel nicht.
Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt beim Verbrauchsgüterkauf mit dem Erhalt (§ 356 Abs. 2 BGB). Fehlt die Belehrung, läuft die Frist nicht an, und das Recht erlischt spätestens ein Jahr und zwei Wochen nach Fristbeginn. Wertersatz für Wertverlust schuldest du nach § 357a Abs. 1 BGB nur bei einem Umgang, der zur Prüfung nicht nötig war. Ein Tier ist lebend und verlangt Fürsorge; ob ein Widerruf im Einzelfall verhältnismäßig ist, sollte der Tierschutz mitbedenken.
Hat das Tier einen Mangel, etwa eine Erkrankung bei Übergabe, stehen dir Mängelrechte nach § 437 BGB zu. Beim Verbrauchsgüterkauf wird in den ersten zwölf Monaten vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Bei Privatverkäufern kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein, nicht aber bei Arglist.
Ausnahmen und Erlöschen
- Kauf von Privat ist nicht widerrufbar, auch nicht bei Fernkommunikation.
- Wurde das Tier vor Vertragsschluss persönlich besucht und gekauft, liegt kein reiner Fernabsatz vor.
- Gewerbliche Käufer, etwa für Zuchtzwecke, haben kein Verbraucherwiderrufsrecht.
- Rechtliche Vorgaben des Tierschutzes und Artenschutzes können Rückgabe und Weitergabe einschränken.
So gehst du vor
- Verkäufer einordnen. Prüfe, ob der Verkäufer gewerblich handelt, etwa mit Gewerbeanmeldung, Impressum und regelmäßigem Verkauf. Davon hängt ab, ob ein Widerrufsrecht besteht oder nur Mängelrechte bleiben. Bitte um das Impressum.
- Frist und Belehrung prüfen. Rechne ab Erhalt des Tieres 14 Tage und suche die Widerrufsbelehrung. Fehlt sie, läuft die Frist nicht. Notiere Tag der Übergabe und Zustand des Tieres, am besten mit Fotos und Tierarztbericht.
- Tierarzt aufsuchen. Lass das Tier zeitnah untersuchen und dokumentiere Krankheiten oder Auffälligkeiten schriftlich. Der Befund ist wichtig für Mängelrechte und für die Frage, ob das Tier schon bei Übergabe krank war.
- Widerruf oder Mängelrüge erklären. Erkläre den Widerruf oder die Mängelrüge schriftlich, nenne Datum, Name des Tieres und Chip- oder Papiernummer und bitte um Antwort. Setze bei Mängeln eine Frist zur Nacherfüllung.
- Rückgabe und Rückzahlung regeln. Vereinbare Transport und Rückgabe des Tieres tierschutzgerecht. Der Verkäufer muss Zahlungen erstatten, ausgenommen mögliche Wertersatzansprüche. Halte Belege für Tierarztkosten bereit, falls du Ersatz verlangst. Das Tierwohl hat Vorrang.
Frist für diesen Vertrag berechnen
So kann dein Schreiben aussehen
Betreff: Widerruf des Kaufvertrags über [Tierart, Rasse, Name/Chipnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich den am [Datum] im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag über das Tier [Tierart, Rasse, Name, Chipnummer]. Ich habe das Tier am [Übergabedatum] erhalten. Ich bitte um Bestätigung des Widerrufs und um Abstimmung, wie die Rückgabe tierschutzgerecht erfolgen kann. Den Kaufpreis von [Betrag] erstatten Sie mir bitte binnen 14 Tagen auf das Konto, von dem die Zahlung stammt. Ein ärztlicher Befund vom [Datum] liegt bei. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Anschrift]
Was nach dem Widerruf passiert
Mit wirksamem Widerruf entfällt der Kaufvertrag, und das Tier ist zurückzugeben. Der Verkäufer erstattet den Preis, abzüglich eines Wertersatzes bei unsachgemäßer Behandlung. Bei Krankheit kannst du zusätzlich Ersatz von Tierarztkosten verlangen, wenn ein Mangel vorliegt. Nimmt der Verkäufer das Tier nicht zurück, müssen Lösungen im Interesse des Tieres gefunden werden, gegebenenfalls über ein Tierheim oder eine Rechtsberatung. Bei Privatkäufen bleibt oft nur die Rückabwicklung wegen Mangels oder Arglist. Sichere Chatverläufe, Anzeigen und Verträge, da sie bei Streit als Beweise dienen.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Tier im Fernabsatz vom Händler gekauft | Widerruf 14 Tage ab Erhalt | Widerrufsrecht nach FAGG, 14 Tage | Kein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel |
| Tier von Privat gekauft | Kein Widerruf | Kein Widerruf | Kein Widerruf |
| Beweislastumkehr bei Mängeln | Zwölf Monate beim Verbrauchsgüterkauf, § 477 BGB | Ohne Aussage | Nicht belegt |
Häufige Fragen
Kann ich ein Tier aus dem Tierheim widerrufen?
Meist nicht, denn bei persönlicher Übernahme im Tierheim liegt kein Fernabsatz vor. Die Schutzverträge enthalten oft eigene Rückgabeklauseln. Lies den Vertrag und sprich frühzeitig mit dem Tierheim, wenn Probleme auftreten. Du kannst auch eine Probezeit vereinbaren. Frage dort nach den Bedingungen.
Was gilt bei Krankheit des Tieres?
Bei Krankheiten, die schon bei Übergabe angelegt waren, stehen dir Mängelrechte zu. Beim Kauf vom Händler wird in den ersten zwölf Monaten vermutet, dass der Mangel schon vorlag. Lass das Tier untersuchen, dokumentiere den Befund und rüge den Mangel sofort schriftlich.
Muss ich Tierarztkosten tragen?
Ist ein Mangel nachweisbar, kann der Verkäufer verpflichtet sein, notwendige Behandlungskosten zu ersetzen. Ohne Mangel trägst du sie selbst. Bewahre Rechnungen, Befunde und Kommunikation auf und fordere Ersatz schriftlich mit einer Frist. Fordere den Ersatz schriftlich und mit Belegen innerhalb einer klaren Frist.
Gibt es Besonderheiten bei Importtieren?
Bei Tieren aus dem Ausland können Einfuhrvorschriften, Impfungen und Heimtierausweise relevant sein. Fehlen Papiere, kann ein Mangel oder ein Verstoß vorliegen. Prüfe Dokumente sofort und melde Auffälligkeiten dem Verkäufer und der zuständigen Behörde. Hole bei Bedarf amtstierärztlichen Rat ein. Das schützt auch das Tier.
Darf ich das Tier einfach zurückschicken?
Nein, eine Rückgabe muss tierschutzgerecht organisiert werden und braucht Abstimmung mit dem Verkäufer. Schicke Tiere nicht ohne Absprache zurück. Frage nach einem geeigneten Transport und dokumentiere die Übergabe. Bei Streit hilft ein Tierarzt oder die zuständige Behörde. Vermeide eigenmächtige Rücksendungen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
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