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Neuwagenbestellung widerrufen oder stornieren?

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Neuwagenbestellung

Die Antwort

Bestellst du einen Neuwagen im Autohaus, besteht kein Widerrufsrecht. Auch beim Online-Konfigurator ist ein Widerruf oft ausgeschlossen, wenn das Auto nach deinen individuellen Wünschen gefertigt wird. Eine Finanzierung oder Leasing kannst du dagegen als Darlehen innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 495 BGBGrundlage

Fristbeginn: Bei einer eventuell widerrufbaren Finanzierung beginnt die Frist erst mit Vertragsurkunde und vollständigen Pflichtangaben.

Bei einer Neuwagenbestellung fließen schnell fünfstellige Summen, und Lieferzeiten sind lang. Ändert sich deine Lebenslage, möchtest du den Vertrag wieder loswerden. Die Frage lautet dann, ob ein Widerruf möglich ist. Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Im Autohaus gilt kein Widerrufsrecht, wer dagegen online bestellt, kann es haben, außer das Fahrzeug wird nach deiner Konfiguration eigens gefertigt. Finanzierung und Leasing sind eigene Verträge mit eigenen Regeln. Hier erfährst du, wo die Grenze verläuft, was neben dem Widerruf noch hilft, etwa ein Rücktritt bei überlanger Lieferzeit, und wie du die Finanzierung rechtzeitig prüfst. So behältst du bei den vielen Verträgen den Überblick und verpasst keine Frist.

Rechtslage

Ein Neuwagenkauf im Autohaus ist ein Vertrag, der in Geschäftsräumen geschlossen wird; ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht dort nicht. Anders kann es liegen, wenn du das Fahrzeug ausschließlich über das Internet, per Telefon oder in einem organisierten Fernabsatzsystem bestellst. Dann ist § 312g Abs. 1 BGB anwendbar. Allerdings nimmt § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB Waren aus, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist. Ob ein Fahrzeug mit gewählter Farbe, Ausstattung und Motorisierung darunter fällt, wird unterschiedlich beurteilt; sicher ist die Frage nicht, wenn das Fahrzeug überwiegend aus Serienteilen besteht.

Unabhängig davon steht dir bei einem Kredit ein eigenes Widerrufsrecht zu: § 495 BGB gewährt dem Darlehensnehmer bei Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Die Frist beginnt nach § 356b BGB erst, wenn du die Vertragsurkunde mit allen Pflichtangaben erhalten hast. Bei einem verbundenen Vertrag erstreckt sich der Widerruf nach § 358 BGB auf den Kaufvertrag. Leasingverträge sind nach § 506 BGB oft entsprechend behandelt.

Haben Händler und du eine Lieferzeit vereinbart und wird sie erheblich überschritten, kannst du nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Prüfe außerdem die Bedingungen für Preisänderungen und Verbindlichkeit der Bestellung in den Verkaufsbedingungen.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Im Autohaus unterschriebene Kaufverträge sind nicht widerrufbar, selbst wenn du später nur noch online bestätigst.
  • Individuell konfigurierte Fahrzeuge können als Maßanfertigung vom Widerruf ausgeschlossen sein.
  • Gewerbliche Käufer haben kein Widerrufsrecht, weil sie keine Verbraucher sind.
  • Ein Finanzierungs- oder Leasingvertrag kann widerrufbar sein, auch wenn der Kaufvertrag es nicht ist.

So gehst du vor

  1. Vertragsunterlagen sichten. Lege Bestellformular, Konfiguration und Finanzierungsvertrag nebeneinander. Prüfe, wo du unterschrieben hast und ob dir bei Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde. Mache Kopien und Fotos der Dokumente.
  2. Art des Vertrags bestimmen. Entscheide, ob du im Autohaus oder online bestellt hast. Nur im zweiten Fall kommt ein Widerrufsrecht für den Kauf infrage, und auch dann nur, wenn das Fahrzeug nicht individuell gefertigt wird.
  3. Finanzierung separat prüfen. Hast du einen Kredit oder Leasingvertrag abgeschlossen, suche die Widerrufsinformation. Die 14 Tage beginnen erst mit allen Pflichtangaben; bei Fehlern kann die Frist deutlich länger laufen.
  4. Schriftlich widerrufen. Erkläre Widerruf oder Rücktritt per Einschreiben oder nachweisbar per E-Mail. Nenne Vertragsnummer und Fahrzeug, und setze eine Frist für die Bestätigung und Rückzahlung geleisteter Anzahlungen.
  5. Anzahlung zurückfordern. Fordere eine geleistete Anzahlung ausdrücklich zurück und notiere den Zahlungsweg. Bei Streit lohnt der Gang zur Verbraucherzentrale oder zu einer Rechtsberatung, bevor Fristen verstreichen. Halte Fristen im Kalender fest.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Musterschreiben

Betreff: Widerruf des Darlehensvertrags Nr. [Nummer] zur Finanzierung von [Fahrzeug]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinem Darlehensvertrag Nr. [Nummer] vom [Vertragsdatum] über [Darlehenssumme] zur Finanzierung des Fahrzeugs [Marke, Modell] erkläre ich hiermit den Widerruf.

Den mit dem Darlehen verbundenen Kaufvertrag mit [Autohaus] erkläre ich ebenfalls als widerrufen, soweit er mit dem Darlehen verbunden ist. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich und teilen Sie mir mit, welche Beträge zurückzuzahlen sind. Eine geleistete Anzahlung von [Betrag] fordere ich bis zum [Datum] zurück.

Mit freundlichen Grüßen
[Name], [Anschrift]
[Datum]

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Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Ist dein Widerruf wirksam, entfallen die Pflichten aus Darlehen und verbundenem Kaufvertrag. Gelieferte Fahrzeuge sind zurückzugeben, bereits gezahlte Raten und Anzahlungen werden erstattet, Nutzungsentschädigung kann je nach Fall angesetzt werden. Das Verfahren ist kompliziert, sobald Händler und Bank beteiligt sind, weil beide Rückforderungen prüfen müssen. Ist dein Widerruf unwirksam, bleibt der Vertrag bestehen und du musst abnehmen. Wartest du zu lange, droht Schadensersatz oder die Pflicht zur Abnahme des Fahrzeugs. Prüfe daher Unterlagen schnell und hole bei höheren Summen eine Beratung ein.

Neuwagen: Kauf, Finanzierung und Rücktritt
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Neuwagen im Autohaus gekauftKein WiderrufKein WiderrufKein Widerruf
Kredit zur FahrzeugfinanzierungWiderruf 14 Tage nach § 495 BGBRücktrittsrecht nach VerbraucherkreditrechtWiderruf nach Konsumkreditgesetz
LieferverzugRücktritt nach Fristsetzung möglichRücktritt nach allgemeinem Recht möglichRücktritt nach allgemeinem Recht möglich

Häufige Fragen

Kann ich eine Neuwagenbestellung im Autohaus widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es dort nicht. Du kannst nur aus Kulanz oder nach Vereinbarung aussteigen, oder wenn Händler den Vertrag nicht erfüllt. Prüfe, ob im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht oder eine Stornoklausel vorgesehen ist und was sie kostet. Lass dich dazu beraten.

Gilt der Online-Konfigurator als Fernabsatz?

Wenn du Vertrag und Bestellung ausschließlich im Internet abschließt, kann es sich um Fernabsatz handeln. Ob ein nach deinen Wünschen konfiguriertes Fahrzeug unter die Maßanfertigung fällt, ist nicht eindeutig. Gehe nicht davon aus, dass dir 14 Tage zustehen, ohne die Bedingungen sorgfältig zu lesen.

Was gilt für Leasing?

Leasingverträge mit Verbrauchern werden häufig wie Finanzierungsverträge behandelt und können ein Widerrufsrecht enthalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Prüfe deine Unterlagen auf Belehrung, Pflichtangaben und Frist. Frage im Zweifel eine Verbraucherberatung, bevor du den Vertrag kündigst. Das gilt besonders bei höheren Summen.

Was tun bei überlanger Lieferzeit?

Nach vereinbartem Liefertermin kannst du dem Händler eine angemessene Frist setzen. Verstreicht sie fruchtlos, darfst du vom Vertrag zurücktreten. Schreibe die Fristsetzung nachweisbar und fordere gleichzeitig deine Anzahlung zurück, wenn du vom Vertrag zurücktrittst. Verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen.

Verliere ich meine Anzahlung?

Eine Anzahlung bleibt nur dann beim Händler, wenn du ohne Berechtigung vom Vertrag abrückst und er einen Schaden nachweisen kann. Hast du ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, kannst du sie zurückfordern. Lass dir bei strittigen Beträgen die Berechnung des Schadens schriftlich erläutern.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.