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Gebrauchtwagen online gekauft: Widerruf möglich?

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Gebrauchtwagen online gekauft

Die Antwort

Kaufst du einen Gebrauchtwagen von einem Händler komplett per Internet oder Telefon, ohne dass du vorher das Autohaus besucht hast, hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt des Fahrzeugs. Beim Kauf von Privat oder nach Besichtigung vor Ort besteht es nicht.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312g Abs. 1, § 355, § 356 Abs. 2 BGBGrundlage

Fristbeginn: Die 14 Tage laufen ab dem Tag, an dem du das Fahrzeug erhalten hast, aber nicht vor ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung.

Ein Gebrauchtwagen per Mausklick bestellt: Das geht schnell, birgt aber das Risiko, dass das Auto nicht deinen Erwartungen entspricht. Ob du dann widerrufen kannst, hängt davon ab, von wem du gekauft hast und auf welchem Weg der Vertrag zustande kam. Ein Händler, der ausschließlich per Internet, Telefon und Versand arbeitet, ist an das Widerrufsrecht gebunden. Wer vor Vertragsschluss im Autohaus war, hat meist keines. Beim Privatkauf, etwa über eine Anzeigenplattform, besteht es nie. Auch Probefahrt, Abholung und Zulassung beeinflussen die Rückabwicklung. Hier erfährst du, wann dein Fall unter den Widerruf fällt und welche anderen Rechte bei Mängeln bleiben. Wir erklären es Schritt für Schritt.

Rechtslage

Der Widerruf setzt nach § 312g Abs. 1 BGB einen Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB voraus, also einen Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschlossen wird. Ein Händler mit Online-Shop und Versand erfüllt das häufig; ein Autohaus, in dem du das Fahrzeug vor Ort anschaust und den Vertrag später online unterschreibst, nicht. Besichtigung oder Probefahrt vor Vertragsschluss können den Fernabsatz ausschließen, weil dann nicht ausschließlich Fernkommunikation genutzt wurde.

Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf nach § 356 Abs. 2 BGB, sobald du das Fahrzeug erhalten hast. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung; fehlt sie, läuft die Frist nicht an und das Recht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Beginnzeitpunkt. Nach dem Widerruf musst du das Auto zurückgeben, Wertersatz nach § 357a Abs. 1 BGB schuldest du nur für einen Wertverlust, der auf einen Umgang zurückgeht, der zur Prüfung nicht nötig war.

Kaufst du von einer Privatperson, gilt das nicht, weil dein Vertragspartner dann kein Unternehmer ist. Dann bleiben dir Mängelrechte nach § 437 BGB, falls ein Sachmangel vorliegt und der Verkäufer ihn nicht arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Wurde der Kauf finanziert, kann ein verbundener Darlehensvertrag nach § 358 BGB mitwiderrufen werden.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Kauf von einer Privatperson, auch über eine Online-Plattform, ist nie widerrufbar.
  • Wer das Fahrzeug vor Vertragsschluss im Autohaus besichtigt oder Probe gefahren ist, schließt in der Regel keinen reinen Fernabsatz.
  • Händler, die individuelle Umbauten nach deiner Vorgabe vornehmen, können sich auf den Maßanfertigungsausschluss berufen.
  • Gewerbliche Käufer sind keine Verbraucher und haben kein Widerrufsrecht.

So gehst du vor

  1. Vertragsweg klären. Notiere, wie der Vertrag zustande kam: nur online, auch telefonisch, oder mit Besuch im Autohaus. Davon hängt ab, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt und ob dein Widerrufsrecht besteht.
  2. Fristbeginn bestimmen. Rechne ab dem Tag, an dem du das Fahrzeug tatsächlich erhalten hast, 14 Tage. Prüfe, ob der Händler korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat, denn ohne korrekte Belehrung beginnt die Frist nicht.
  3. Widerruf schriftlich erklären. Erkläre den Widerruf eindeutig per Brief oder E-Mail. Bei Online-Shops kann auch eine Widerrufsfunktion bereitstehen. Gründe musst du nicht nennen, die rechtzeitige Absendung genügt.
  4. Rückgabe organisieren. Vereinbare mit dem Händler, wie und wo das Fahrzeug zurückgegeben wird. Hat er sich bereit erklärt, die Rücksendekosten zu tragen, lass dir das bestätigen; sonst trägst du sie unter Umständen selbst.
  5. Rückzahlung und Wertersatz klären. Der Händler muss binnen 14 Tagen erstatten, kann aber bis zur Rückgabe warten. Dokumentiere Kilometerstand und Zustand mit Fotos, damit ein Wertersatz nicht überhöht angesetzt wird.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Widerruf des Kaufvertrags über [Fahrzeug, FIN] vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Vertragsdatum] über [Ihre Website/Telefon] geschlossenen Kaufvertrag über das Fahrzeug [Marke, Modell], Fahrzeug-Identifikationsnummer [FIN]. Ich habe das Fahrzeug am [Lieferdatum] erhalten.

Bitte erstatten Sie mir den Kaufpreis von [Betrag] auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte, innerhalb von 14 Tagen. Das Fahrzeug stelle ich Ihnen gegen Bestätigung der Rückgabe am [Ort] zur Verfügung; bitte teilen Sie mir einen Abholtermin mit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerrufs.

Mit freundlichen Grüßen
[Name], [Anschrift]

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Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Mit wirksamem Widerruf erlischt die Bindung an den Kaufvertrag. Du gibst das Fahrzeug zurück, der Händler zahlt den Kaufpreis binnen 14 Tagen zurück und darf die Zahlung bis zur Rückgabe zurückhalten. Hast du das Auto schon zugelassen oder versichert, kümmerst du dich um die Abmeldung; entstandene Kosten trägst du zunächst selbst. Ein Wertersatz kommt nur in Betracht, wenn du das Auto über die Prüfung hinaus benutzt hast, etwa viele Kilometer gefahren bist. Streit darüber lässt sich oft mit Fotos und Protokollen klären. Wurde der Kauf per Darlehen finanziert, endet mit dem Widerruf auch die Bindung an den Kredit, wenn beide Verträge verbunden sind.

Gebrauchtwagen online: Verkäufer und Vertragsweg entscheiden
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Kauf vom Händler im reinen FernabsatzWiderruf 14 Tage ab ErhaltWiderruf 14 Tage nach FAGGGesetzlich kein Widerruf im Internetkauf
Kauf von Privat, auch über PlattformenKein WiderrufKein WiderrufKein Widerruf
Händlerkauf nach Besichtigung vor OrtMeist kein WiderrufMeist kein WiderrufKein Widerruf

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Häufige Fragen

Gilt der Widerruf auch, wenn ich das Auto vorher besichtigt habe?

In der Regel nein. Wenn du das Fahrzeug vor Vertragsschluss im Autohaus gesehen oder Probe gefahren bist, wurde nicht ausschließlich über Fernkommunikationsmittel verhandelt. Dann liegt kein Fernabsatzvertrag vor. Besteht Streit darüber, beweist meist der Händler, welcher Weg gewählt wurde. Frage am besten beim Händler nach.

Wie lange kann ich widerrufen, wenn der Händler nicht belehrt hat?

Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt. Lasse dir im Zweifel schriftlich bestätigen, welche Belehrung du erhalten hast, und prüfe Datum und Inhalt vor deinem Widerruf.

Wer trägt die Kosten für die Rückgabe?

Kann das Auto nicht per Post zurückgeschickt werden, vereinbare die Rückgabe mit dem Händler. Hat er dich nicht ordnungsgemäß über die Rückgabekosten informiert, kann er sie dir nicht auferlegen. Hat er sich bereit erklärt, sie zu übernehmen, lass dir das schriftlich geben.

Welche Rechte habe ich bei Mängeln statt eines Widerrufs?

Bei einem Sachmangel kannst du Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung verlangen. Bei Privatverkäufen ist Gewährleistung oft ausgeschlossen, außer bei Arglist. Dokumentiere die Mängel, setze eine Frist zur Nachbesserung und beschaffe gegebenenfalls ein Gutachten, bevor du zurücktrittst. Ein Gutachten kostet Geld, kann sich aber lohnen.

Was ist, wenn ich einen Kredit aufgenommen habe?

Dann kann der Darlehensvertrag mit dem Kaufvertrag verbunden sein. Widerrufst du den Kaufvertrag wirksam, bist du in diesem Fall auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Prüfe die Unterlagen auf Hinweise zum Widerrufsrecht beim Darlehen und handle innerhalb der Fristen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.