Bestattungsvorsorgevertrag widerrufen oder kündigen

Die Antwort
Wurde der Vorsorgevertrag bei dir zu Hause, per Telefon oder online geschlossen, hast du 14 Tage Widerruf. Bei einer Sterbegeldversicherung als Lebensversicherung beträgt die Widerrufsfrist in der Regel 30 Tage. Im Büro des Bestatters unterschriebene Verträge sind nicht widerrufbar, du kannst sie aber kündigen.
- TeilweiseWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- § 312g, § 355 BGB; § 8, § 152 VVGGrundlage
Fristbeginn: Beim Vorsorgevertrag beginnt die Frist mit Vertragsschluss; bei einer Lebensversicherung mit Zugang der Unterlagen und der Belehrung.
Die eigene Bestattung vorab zu regeln, kann entlasten, wird aber oft unter Zeitdruck verkauft: bei einem Hausbesuch, nach einem Anruf oder über einen Online-Konfigurator. Wer sich später fragt, ob er den Vertrag wieder lösen kann, muss zwischen verschiedenen Konstruktionen unterscheiden. Der Vorsorgevertrag mit dem Bestatter ist ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag, die Absicherung der Kosten erfolgt oft über Treuhand oder eine Sterbegeldversicherung. Für jede Variante gelten andere Fristen und Rechte. Dieser Überblick zeigt dir, wann du widerrufen kannst, wie du kündigst und worauf du bei Gebühren, Rückzahlung und Treuhandkonten achten solltest. Auch Treuhandfragen kommen zur Sprache. Das hilft bei Entscheidungen.
Rechtslage
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag über Dienstleistungen, die erst in der Zukunft erbracht werden. Wird er im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) mit einem Verbraucher geschlossen, steht ihm nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 Abs. 2 BGB). Das gilt etwa bei einem Beratungsgespräch in deiner Wohnung. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, beginnt die Frist nicht, und das Recht erlischt spätestens zwölf Monate und zwei Wochen nach diesem Stichtag (§ 356 Abs. 3, 4 BGB). Wurde der Vertrag im Büro des Bestatters unterschrieben, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wird das Geld über eine Sterbegeldversicherung abgesichert, handelt es sich in der Regel um eine Lebensversicherung. Hier gilt nicht das BGB-Widerrufsrecht, sondern das Widerrufsrecht des Versicherungsvertragsgesetzes: Nach § 8 VVG kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, bei Lebensversicherungen beträgt die Frist nach § 152 VVG 30 Tage. Sie beginnt erst, wenn du die Vertragsbestimmungen, Informationen und die Belehrung erhalten hast.
Kannst du nicht widerrufen, hilft die Kündigung. Für Werkverträge gilt § 648 BGB, für Dienstverträge die vereinbarten Fristen; die Vorauszahlung wird abzüglich nachweislicher Aufwendungen erstattet. Prüfe, ob das Geld auf einem Treuhandkonto liegt und wie es bei Kündigung zurückfließt.
Ausnahmen und Erlöschen
- Im Geschäftsraum des Bestatters abgeschlossene Verträge sind nicht widerrufbar.
- Eine Sterbegeldversicherung folgt den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes und nicht dem BGB-Widerruf.
- Wurde der Vertrag nach deinem Tod abgeschlossen, etwa durch Angehörige als Bestattungspflichtige, gelten andere Regeln.
- Ein bereits erfüllter Bestattungsauftrag lässt sich nicht widerrufen.
So gehst du vor
- Vertragsform klären. Prüfe, ob es sich um einen reinen Vorsorgevertrag, eine Treuhandlösung oder eine Versicherung handelt. Jede Konstruktion hat eigene Fristen und Rückzahlungswege. Lasse dir die Konstruktion schriftlich erklären.
- Abschlussweg und Belehrung prüfen. Halte fest, wo du unterschrieben hast und ob du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Bei Haustür und Fernabsatz gelten 14 Tage, bei der Versicherung bis zu 30 Tage ab Erhalt der Unterlagen.
- Widerruf erklären. Erkläre den Widerruf in Textform an den Bestatter oder den Versicherer, nenne die Vertragsnummer und lass dir den Eingang bestätigen. Widerrufe bei Verbundprodukten beide Verträge getrennt.
- Zahlungen und Treuhand prüfen. Frage, wo dein Geld liegt, und fordere Rückzahlung eingezahlter Beträge. Bei Treuhandkonten verlange eine Bestätigung des Treuhänders über Auszahlung und Zinsen. Lasse dir die Auszahlung schriftlich bestätigen.
- Unterlagen aufbewahren. Bewahre Vertrag, Belehrung und Bestätigung sicher auf und informiere deine Angehörigen. So ist später klar, dass der Vertrag widerrufen oder gekündigt wurde und keine Zahlungspflicht mehr besteht.
Frist für diesen Vertrag berechnen
Muster für dein Schreiben
Betreff: Widerruf meines Bestattungsvorsorgevertrags Nr. [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Bestattungsvorsorgevertrag Nr. [Nummer] [bei mir zu Hause / per Telefon / online]. Sollte mit dem Vertrag eine Sterbegeldversicherung oder Treuhandvereinbarung verbunden sein, widerrufe ich auch diese. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich und erstatten Sie die bereits gezahlten Beträge von [Betrag] bis zum [Datum] auf mein Konto [Kontodaten]. Eine Aufstellung eventuell entstandener Kosten bitte ich beizufügen. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Anschrift]
Was nach dem Widerruf passiert
Mit wirksamem Widerruf entfällt der Vorsorgevertrag, und eingezahlte Beträge sind zurückzuerstatten. Bei einer Versicherung zahlt der Versicherer die Prämien zurück, abzüglich eines Prämienanteils für Zeiten mit Versicherungsschutz, wenn du darauf hingewiesen wurdest. Fehlt die Belehrung, kann der Widerruf noch später möglich sein. Wird der Vertrag nur gekündigt, behält der Anbieter nachweisliche Aufwendungen ein. Prüfe das Schicksal von Treuhandgeldern und teile Angehörigen mit, dass der Vertrag beendet ist. Bei Streit helfen Verbraucherzentrale oder Versicherungsombudsmann, und es lohnt sich, alle Unterlagen vollständig bereitzuhalten.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevertrag bei Hausbesuch oder online | Widerruf 14 Tage | Widerruf 14 Tage nach FAGG bzw. KSchG | Widerruf bei Haustürgeschäft nach Art. 40a ff. OR |
| Sterbegeldversicherung als Lebensversicherung | 30 Tage nach § 152 VVG | k. A. | Keine Angabe |
| Vertrag im Büro des Bestatters | Kein Widerruf, Kündigung prüfen | Kein Widerruf | Kein Widerruf |
Häufige Fragen
Kann ich eine Sterbegeldversicherung widerrufen?
Ja, innerhalb der gesetzlichen Frist, bei Lebensversicherungen in der Regel 30 Tage ab Erhalt der Vertragsunterlagen und der Belehrung. Fehlt die Belehrung, kann die Frist länger laufen. Erkläre den Widerruf in Textform an den Versicherer und lass dir den Eingang bestätigen.
Was ist, wenn ich nach Vertragsschluss umziehe?
Ein Umzug ändert den Vertrag nicht. Bei Bestattungsvorsorge kannst du den Bestatter wechseln, indem du kündigst oder den Vertrag übertragen lässt. Prüfe die Bedingungen zur Übertragbarkeit und Rückzahlung. Klär früh, wo das Geld liegt und wie es ausgezahlt wird. Frage nach Gebühren.
Ist mein Geld beim Treuhandkonto sicher?
Treuhandkonten dienen dazu, Geld getrennt zu verwalten. Prüfe, wer Treuhänder ist, welche Sicherungen es gibt und wie bei Kündigung ausgezahlt wird. Frage nach Gebühren und Zinsen. Lass dir die Treuhandvereinbarung schriftlich geben und bewahre sie auf. Frage nach der Sicherung.
Können Angehörige den Vertrag nach meinem Tod ändern?
Nach dem Tod gelten die Regeln des Erbrechts und des Vertrags. Der Vertrag bindet in der Regel die Erben. Informiere deine Angehörigen über Vorsorgevertrag und Unterlagen, damit sie wissen, wen sie kontaktieren müssen und welche Wünsche bestehen. Bewahre die Unterlagen gut auf.
Darf der Bestatter hohe Gebühren einbehalten?
Gebühren dürfen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und nachweisbare Aufwendungen anfallen. Pauschale Einbehalte ohne Gegenleistung prüfst du am besten mit der Verbraucherzentrale. Fordere eine Aufstellung und widersprich überhöhten Posten schriftlich. Prüfe dazu die Vertragsbedingungen und die Aufstellung der Kosten genau, bevor du etwas überweist oder einbehaltene Beträge akzeptierst.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
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