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Bausparvertrag widerrufen oder kündigen: Frist, Kosten und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Bausparvertrag

Die Antwort

Teilweise. Hast du den Bausparvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt erst nach den Vertragsbestimmungen und den Pflichtinformationen. Bei Abschluss in den Geschäftsräumen gibt es kein Widerrufsrecht, dann bleibt die Kündigung nach den Bausparbedingungen.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312b, 312c, 312g, 355, 356 Abs. 3 S. 2, 357b BGB; § 489 BGBGrundlage

Fristbeginn: Die Frist beginnt nicht, bevor du die Vertragsbestimmungen samt AGB erhalten hast und über das Widerrufsrecht unterrichtet wurdest.

Ein Bausparvertrag klingt nach Sicherheit und günstigen Zinsen. Doch die Konditionen sind komplex: Abschlussgebühr, Mindestsparsumme, Wartezeit bis zur Zuteilung und Bedingungen der Bausparkasse. Wer den Vertrag am Küchentisch, am Telefon oder im Netz abgeschlossen hat, fragt sich später, ob ein Rückzug möglich ist. Dann kommt das Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen ins Spiel, dessen Frist an strenge Informationspflichten geknüpft ist. Wir zeigen dir, wann du widerrufen kannst, was du zurückbekommst und wie du später kündigen kannst. Dabei erfährst du auch, welche Rolle die Kündigung durch die Bausparkasse nach langer Laufzeit spielt und worauf du bei der Rückzahlung der Abschlussgebühr achten solltest. Antworten auf häufige Fragen findest du am Ende.

Rechtslage

Ein Bausparvertrag ist eine Finanzdienstleistung. Wird er im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) geschlossen, hast du nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht, Frist 14 Tage laut § 355 Abs. 2 BGB. Bei Finanzdienstleistungen beginnt die Frist nicht, bevor du die Vertragsbestimmungen samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hast und die Bausparkasse dich entsprechend den Anforderungen des Art. 246b § 2 Abs. 1 EGBGB unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Das Recht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor du widerrufen hast (§ 356 Abs. 5 Nr. 4 BGB). Wurdest du nicht ordnungsgemäß belehrt, erlischt es nicht durch bloßen Zeitablauf (§ 356 Abs. 4 Satz 2 BGB). Rückzahlungen sind nach § 357b BGB spätestens nach 30 Tagen zu leisten. Wurde der Vertrag in den Geschäftsräumen der Bausparkasse geschlossen, besteht kein Widerrufsrecht. Dann kommt die Kündigung in Betracht, die sich nach den Allgemeinen Bausparbedingungen richtet, in der Regel kannst du die Sparphase beenden. Die Rechtsprechung erlaubt der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Kündigung, wenn der Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist. Ein Irrtum über Konditionen kann nur in Ausnahmefällen anfechtbar sein.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Bei Abschluss in den Geschäftsräumen der Bausparkasse oder ihres Vertreters besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf dein ausdrückliches Verlangen vollständig erfüllt ist.
  • Nach Fristende bleibt die Kündigung nach den Bausparbedingungen, oft mit Verlust des Zinsvorteils.
  • Bei bereits genutztem Bauspardarlehen ist der Ausstieg nur noch über Rückzahlung und Kündigung möglich.

So gehst du vor

  1. Abschlussweg und Phase klären. Notiere, wo du abgeschlossen hast und in welcher Phase der Vertrag ist. Ist das Darlehen schon in Anspruch genommen, ist der Widerruf deutlich komplizierter und braucht fachlichen Rat.
  2. Unterlagen prüfen. Prüfe Antrag, Bausparbedingungen, Informationsblätter und die Widerrufsbelehrung auf Vollständigkeit. Notiere, wann du alles erhalten hast. Der Fristbeginn hängt von den Pflichtinformationen ab. Bewahre alle Unterlagen gut auf.
  3. Widerruf in Textform erklären. Sende den Widerruf per Einschreiben oder E-Mail an die Adresse aus der Belehrung mit Vertragsnummer und Datum. Bitte um Bestätigung und widerrufe die Einzugsermächtigung, damit keine weiteren Sparraten abgebucht werden.
  4. Abschlussgebühr zurückfordern. Fordere die gezahlte Abschlussgebühr und alle Sparraten zurück und setze eine Frist von 30 Tagen. Weise darauf hin, dass empfangene Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren sind. Bewahre den Sendebeleg auf.
  5. Alternativen abwägen. Ist der Widerruf nicht mehr möglich, prüfe Kündigung oder Beitragsfreistellung. Vergleiche die Kosten, denn eine Kündigung kann mit Verlust der Abschlussgebühr verbunden sein. Hole bei hohen Beträgen unabhängigen Rat ein.

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Vorlage zum Kopieren

Betreff: Widerruf meines Bausparvertrags, Vertragsnummer [Nummer]

Sehr geehrtes Serviceteam,

hiermit widerrufe ich meine am [Datum] abgegebene Vertragserklärung zum Bausparvertrag Nr. [Nummer] über die Bausparsumme von [Betrag]. Ich habe die Vertragsbestimmungen am [Datum] erhalten. Der Vertrag wurde nicht auf meinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt.

Bitte bestätigen Sie den Widerruf in Textform, stellen Sie die Abbuchungen ein und erstatten Sie die gezahlte Abschlussgebühr und alle Sparbeiträge binnen 30 Tagen auf mein Konto [IBAN]. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer].

Beste Grüße
[Name]
[Datum]

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Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf müssen beide Seiten die empfangenen Leistungen spätestens nach 30 Tagen zurückgewähren (§ 357b BGB). Die Bausparkasse erstattet dir gezahlte Sparbeträge, Gebühren und die Abschlussgebühr, soweit sie diese vereinnahmt hat. Hat sie vor Ende der Widerrufsfrist auf deinen ausdrücklichen Wunsch bereits Leistungen erbracht und wurdest du vorher ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen, kann sie Wertersatz für die vor dem Widerruf erbrachte Dienstleistung verlangen (§ 357b Abs. 2 BGB). Bereits erhaltene Zinsen oder Prämien werden verrechnet. Staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage können durch den Widerruf entfallen, kläre das vorher. Hast du ein Bauspardarlehen erhalten, zahlst du es mit Zinsen zurück, was vorab zu klären ist.

Kurzvergleich zum Thema Bausparvertrag
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Kann man widerrufen?Ja, bei Fernabsatz oder Haustür, 14 TageJa, nach dem FernFinG, 14 TageNein, nur Haustür- und Telefonverträge nach Art. 40a OR
Widerruf im Geschäftsraum?NeinNeinNein
Rechtsgrundlage§§ 312g, 355, 356 BGBFernFinGOR Art. 40a bis 40g

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Häufige Fragen

Kann ich meinen Bausparvertrag nach Abschluss im Beratungsgespräch widerrufen?

Nur, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume der Bausparkasse geschlossen wurde, etwa bei einem Hausbesuch. Dann hast du 14 Tage, beginnend erst nach den Pflichtinformationen. Bei Abschluss in der Geschäftsstelle gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, nur die Kündigung.

Bekomme ich die Abschlussgebühr zurück?

Bei wirksamem Widerruf grundsätzlich ja, denn empfangene Leistungen sind zurückzugewähren. Bei einer Kündigung bleibt die Gebühr dagegen meist beim Bausparer verloren. Prüfe die Bedingungen und fordere schriftlich Rückzahlung. Wenn die Bausparkasse nicht zahlt, hilft die Verbraucherzentrale bei der Durchsetzung. Hebe alle Belege über Zahlungen auf.

Was passiert mit der staatlichen Förderung?

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage knüpfen an den Vertrag und die Sparleistungen an. Wird der Vertrag rückabgewickelt, kann die Förderung entfallen oder zurückgefordert werden. Frage vor dem Widerruf bei der Bausparkasse nach den Folgen für deine Förderung, damit du vorab die finanziellen Auswirkungen beurteilen kannst.

Wann kann die Bausparkasse kündigen?

Nach der Rechtsprechung kann die Bausparkasse einen Bausparvertrag nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen, wenn er seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist und der Bausparer das Darlehen nicht in Anspruch genommen hat. Die Voraussetzungen werden von Gerichten streng geprüft. Prüfe eine Kündigung genau und hole bei Zweifeln Rat bei einer Verbraucherzentrale ein.

Wie kann ich später aussteigen?

Über die Kündigung nach den Bausparbedingungen. In der Sparphase ist die Kündigung meist möglich, du verlierst aber Gebühren und eventuell Förderung. Alternativ kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen oder reduzieren. Rechne vorher durch, ob sich ein Ausstieg lohnt, denn die Konditionen sind oft vorteilhaft.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.