Freizeitleistung mit festem Termin
Kurzdefinition
Verträge über Beherbergung, Beförderung von Waren, Kfz-Vermietung, Speisenlieferung und Freizeitleistungen mit festem Termin sind vom Widerruf ausgenommen.
Erklärung
Eine wichtige Ausnahme enthält § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB. Danach besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Grund liegt in der Planungssicherheit der Anbieter, die Kapazitäten für den gebuchten Termin freihalten. Ein Hotelzimmer für ein bestimmtes Wochenende oder ein Mietwagen für eine bestimmte Woche lässt sich nach einem späten Widerruf kaum noch anderweitig vergeben. Die Ausnahme gilt nach dem Gesetzeswortlaut, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Viele Anbieter räumen deshalb freiwillig Stornierungsmöglichkeiten ein. Ob und zu welchen Kosten storniert werden kann, richtet sich dann nach den vereinbarten Bedingungen.
Beispiel
Boris bucht online einen Mietwagen für eine Woche im August und möchte zwei Wochen vorher widerrufen. Weil der Vertrag einen bestimmten Zeitraum vorsieht, besteht nach dem Gesetz kein Widerrufsrecht. Er kann nur nach den Stornobedingungen des Vermieters zurücktreten, falls der Vertrag solche enthält.
Passende Vertragsarten
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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