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DSL- und Internetvertrag widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

DSL- und Internetvertrag

Die Antwort

Teilweise. Hast du den DSL-, Kabel- oder Glasfaservertrag im Netz, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, darfst du ihn vierzehn Tage lang widerrufen. Bei Abschluss im Shop gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Frist läuft für die Dienstleistung ab Vertragsschluss, für den Router ab Erhalt. Später bleibt nur die Kündigung.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312c, 312g, 355, 356, 357a BGB; §§ 56, 57, 60 TKGGrundlage

Fristbeginn: Für die Internetleistung zählt der Vertragsschluss, für einen mitbestellten Router der Erhalt der Ware.

Ein Wechselangebot per Mail, ein Anruf eines Vertriebspartners oder ein Preisvergleichsportal: Internetverträge werden heute meist ohne Ladenbesuch abgeschlossen. Dann hast du etwas Zeit zum Nachdenken, denn der Gesetzgeber behandelt solche Abschlüsse als Fernabsatz. Anders als beim Kauf einer Ware ist die Lage allerdings kniffliger, weil der Anschluss oft schon vor Ablauf der Widerrufsfrist geschaltet wird. Wir erklären dir, wie die Frist bei Anschluss und Router zusammenspielt, ob du für die bis dahin genutzte Leistung zahlen musst und was gilt, wenn du die Frist verpasst hast. Außerdem findest du Hinweise zu Umzug, langsamer Leitung und Preiserhöhungen. Am Ende steht ein Musterschreiben mit Platzhaltern.

Rechtslage

Ein Internetvertrag, der online, telefonisch oder per Katalog zustande kommt, ist ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). Nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Für die Dienstleistung beginnt sie mit Vertragsschluss, bei Lieferung von Hardware wie Router oder Modem mit deren Erhalt (§ 356 Abs. 2 BGB). Die Frist läuft erst an, wenn der Anbieter ordnungsgemäß belehrt hat (§ 356 Abs. 3 BGB), spätestens erlischt das Recht zwölf Monate plus 14 Tage später (§ 356 Abs. 4 BGB). Hast du verlangt, dass die Leistung schon vor Fristablauf startet, schuldest du Wertersatz für die genutzte Zeit (§ 357a Abs. 2 BGB). Ein Widerruf ist von der Kündigung zu trennen. Nach § 56 Abs. 1 TKG darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen, nach stillschweigender Verlängerung kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Wechselst du den Wohnsitz, muss der Anbieter die Leistung dort weiterführen, soweit er sie anbietet, andernfalls gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat (§ 60 TKG). Bei erheblicher Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Geschwindigkeit kannst du nach § 57 Abs. 4 TKG mindern oder kündigen. Mängel an gelieferter Hardware beurteilen sich getrennt nach dem Gewährleistungsrecht.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Hast du den Vertrag im Geschäft des Anbieters unterschrieben, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, der Anbieter räumt freiwillig eines ein.
  • Bei bereits begonnenen Leistungen kann Wertersatz entstehen, wenn du den vorzeitigen Beginn verlangt hast.
  • Individuell angepasste Hardware kann vom Widerruf ausgenommen sein, Standardrouter nicht.
  • Nach Ablauf der Widerrufsfrist helfen nur Kündigung, Sonderkündigungsrecht oder Minderung.

So gehst du vor

  1. Abschlussweg und Datum notieren. Halte fest, wann und wie du den Vertrag geschlossen hast. Bewahre die Bestätigung, die Vertragszusammenfassung und die Widerrufsbelehrung auf, denn sie bestimmen den Fristlauf. Mache davon Screenshots.
  2. Router und Leitung getrennt betrachten. Prüfe, ob der Anschluss schon geschaltet ist und ob ein Router geliefert wurde. Für die Hardware gilt der Erhalt als Beginn, für den Anschluss der Vertragsschluss, also zwei mögliche Enddaten.
  3. Widerruf zügig erklären. Schicke den Widerruf eindeutig per E-Mail oder Brief an die Adresse aus der Belehrung. Gib Kundennummer, Anschlusskennung und Namen an und verlange eine schriftliche Bestätigung.
  4. Hardware zurücksenden. Packe Router, Netzteil, Kabel und Zubehör vollständig ein und sende sie in der vorgegebenen Frist zurück. Lege den Einlieferungsbeleg ab und fotografiere den Inhalt vor dem Versand.
  5. Anbieterwechsel klären. Wenn du von einem anderen Anbieter wechseln wolltest, sprich vorher mit dem bisherigen Vertrag. Beobachte die Abbuchungen und fordere Beträge zurück, die nach dem Widerruf noch eingezogen wurden.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Widerruf meines Internetvertrags, Kundennummer [Nummer]

Guten Tag liebes Team,

ich erkläre den Widerruf des am [Datum] online abgeschlossenen Internetvertrag zum Tarif [Tarifname] für den Anschluss [Anschrift der Leitung] und beende damit alle zugehörigen Bestellungen. Meine Kundennummer lautet [Nummer].

Den Router [Modell] habe ich am [Datum] erhalten und sende ihn in den kommenden Tagen zurück. Bitte bestätigen Sie mir diesen Widerruf in Textform und zahlen Sie bereits geleistete Beträge unverzüglich auf mein Konto zurück.

Freundliche Grüße
[Name]
[Ort, Datum]

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Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf müssen beide Seiten ihre Leistungen zurückgeben. Der Anbieter zahlt dir alle Beträge zurück, spätestens binnen 14 Tagen (§ 357 BGB), und zwar mit demselben Zahlungsmittel. Du schickst Router und Zubehör zurück und trägst die unmittelbaren Rücksendekosten, wenn dich der Anbieter darauf hingewiesen hat. Wertersatz für den schon geschalteten Anschluss kann er nur verlangen, wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass er vor Fristablauf beginnt, und er dich korrekt informiert hat. Die Berechnung erfolgt dann auf Grundlage des vereinbarten Preises. Einmalige Anschlussentgelte fließen nur anteilig ein. Hast du gleichzeitig eine Rufnummer mitgenommen, solltest du vor dem Widerruf klären, wo sie danach geführt wird.

Ländercheck zu DSL- und Internetvertrag
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Widerruf nach Abschluss im Webshop?Ja, 14 Tage nach Vertragsschluss für den AnschlussJa, nach dem FAGGNicht allgemein, nur bei Haustür- und Telefonverträgen
Widerruf im Shop?NeinNeinNein
Rechtsgrundlage der Laufzeitgrenze§ 56 TKGTKG 2021Vertrag und AGB

Anbieter mit diesem Vertragstyp

Häufige Fragen

Gilt die Widerrufsfrist auch für den Router?

Ja, aber mit eigenem Fristbeginn. Für die Hardware zählt der Erhalt der Ware, für den Anschluss selbst der Vertragsschluss. Widerrufst du einheitlich innerhalb der kürzeren Frist, bist du auf der sicheren Seite. Bei Unsicherheit solltest du früh handeln und den Anbieter um Bestätigung des Fristendes bitten.

Muss ich bei einem Widerruf die bis dahin genutzte Zeit bezahlen?

Nur wenn du verlangt hast, dass der Anbieter sofort mit der Leistung beginnt, und er dich vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert hat. Dann schuldest du Wertersatz für die bisherige Nutzung. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, kann er keine Vergütung für den Zeitraum bis zum Widerruf verlangen.

Was kann ich tun, wenn der Anschluss viel langsamer ist?

Bei erheblichen, kontinuierlichen oder wiederkehrenden Abweichungen bei Geschwindigkeit oder Dienstequalität kannst du nach § 57 Abs. 4 TKG den Preis mindern oder kündigen. Den Nachweis kannst du mit dem Messtool der Bundesnetzagentur führen. Dokumentiere mehrere Messungen und fordere den Anbieter schriftlich zur Beseitigung auf.

Wie lange darf mein Vertrag laufen?

Die erste Vertragslaufzeit darf bei Verbraucherverträgen höchstens 24 Monate betragen, und Anbieter müssen zusätzlich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Läuft der Vertrag danach still weiter, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Gesetz sieht das in § 56 TKG vor.

Was geschieht bei einem Umzug?

Der Anbieter muss die Leistung an der neuen Adresse zu unveränderten Bedingungen erbringen, soweit er sie dort anbietet. Er darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Wird der Dienst dort nicht angeboten, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gib deine neue Anschrift früh an, damit der Anbieter prüfen kann.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.