Zum Inhalt springen
widerrufe.de

Nachhilfevertrag widerrufen oder kündigen

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Nachhilfevertrag

Die Antwort

Schließt du einen Nachhilfevertrag online, am Telefon oder zu Hause an der Haustür, hast du 14 Tage Widerruf. Im Büro des Instituts unterschriebene Verträge sind nicht widerrufbar, du kannst nur kündigen. Beginnt die Nachhilfe auf deinen Wunsch früher, zahlst du anteilig für die bisherigen Stunden.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312g, § 355 BGB; § 627 BGBGrundlage

Fristbeginn: Startpunkt ist die Unterschrift oder Online-Buchung des Vertrags, sofern das Institut korrekt belehrt hat.

Nachhilfe soll helfen, wird aber oft mit langen Laufzeiten und Monatsbeiträgen verkauft. Wer zu Hause von einem Berater überzeugt wurde oder online gebucht hat, kann möglicherweise widerrufen. Wer im Institut unterschrieben hat, meist nicht. Daneben sind Laufzeit, Kündigungsfristen und stillschweigende Verlängerungen wichtige Themen, weil Nachhilfeverträge oft über Monate laufen. In diesem Überblick findest du heraus, welches Recht in deinem Fall gilt, wie lange du Zeit hast, welche Besonderheiten bei Minderjährigen als Schülern und bei Eltern als Vertragspartnern gelten und wie du Zahlungen stoppen kannst, wenn der Anbieter nicht reagiert. Dazu gehört auch ein Blick auf die Abrechnung der bisherigen Stunden und auf mögliche Sonderkündigungsrechte.

Rechtslage

Der Nachhilfevertrag ist ein Dienstvertrag. Nach § 312g Abs. 1 BGB hast du ein Widerrufsrecht, wenn er im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, etwa online, telefonisch oder bei einem Hausbesuch. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB). Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt sie nicht, das Recht erlischt aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt (§ 356 Abs. 3, 4 BGB). Vertragspartner sind in der Regel die Eltern, nicht das Kind, daher sind sie die Verbraucher.

Beginnt das Institut auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern vorzeitig mit dem Unterricht, kann bei Widerruf Wertersatz für die bisher erbrachte Leistung verlangt werden (§ 357a Abs. 2 BGB); bei Haustürverträgen muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden.

Im Institut abgeschlossene Verträge sind nicht widerrufbar. Dann zählt die Kündigung. Für Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, sieht § 627 BGB eine jederzeitige Kündigung vor; ob Nachhilfe darunter fällt, wird je nach Vertrag unterschiedlich beurteilt. Laufzeiten sind bei Verbraucherverträgen nur eingeschränkt zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB): Verlängerungen sind nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat wirksam. Ein wichtiger Grund ermöglicht die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Beim Fernunterricht gilt das FernUSG mit eigenem Widerrufs- und Kündigungsrecht.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Verträge, die du im Institut oder in der Geschäftsstelle unterschrieben hast, sind nicht widerrufbar.
  • Ist der Unterricht bereits vollständig erbracht und hast du ausdrücklich zugestimmt, kann das Widerrufsrecht erloschen sein.
  • Bei Fernunterricht mit Lernkontrolle gelten zusätzlich die Regeln des FernUSG.
  • Verträge, die ein Unternehmer für sein Geschäft schließt, sind nicht widerrufbar.

So gehst du vor

  1. Abschlussweg klären. Notiere, ob der Vertrag online, am Telefon, bei dir zu Hause oder im Institut zustande kam. Daraus ergibt sich, ob du widerrufen kannst oder nur eine Kündigung bleibt.
  2. Vertragsdauer prüfen. Lies Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln. Beachte, dass automatische Verlängerungen nur eingeschränkt zulässig sind. Notiere Stichtage im Kalender, damit du keine Frist verpasst. Lege dazu Kalenderhinweise an.
  3. Widerruf oder Kündigung erklären. Erkläre den Widerruf innerhalb von 14 Tagen in Textform, nenne den Namen des Kindes, die Vertragsnummer und das Datum. Alternativ kündige zum nächsten Termin und fordere eine Bestätigung an.
  4. Abbuchungen stoppen. Wenn der Anbieter nach Widerruf weiter abbucht, widerrufe die Einzugsermächtigung bei deiner Bank und verlange Rückbuchung. Dokumentiere die Zahlungen und dein Schreiben an den Anbieter.
  5. Unterrichtsstunden klären. Frage, welche Stunden bereits stattgefunden haben, und prüfe die Abrechnung. Wertersatz darf nur für tatsächlich erbrachte Stunden anfallen und nur bei ausdrücklichem Wunsch nach frühem Beginn.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Muster für dein Schreiben

Betreff: Widerruf des Nachhilfevertrags Nr. [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Nachhilfevertrag für [Name des Kindes], Vertragsnummer [Nummer]. Der Vertrag wurde [online/telefonisch/bei mir zu Hause] geschlossen.

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich und stellen Sie die Abbuchungen ein. Bereits gezahlte Beträge von [Betrag] erstatten Sie mir bitte binnen 14 Tagen, gegebenenfalls abzüglich nachweislich erbrachter Stunden. Eine Aufstellung dieser Stunden bitte ich beizufügen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anschrift]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach wirksamem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, und der Anbieter erstattet bereits gezahlte Beträge. Hat er auf deinen Wunsch begonnen, kann er den Wert der erbrachten Stunden verlangen. Fehlt die Belehrung, kann der Wertersatz entfallen. Ist kein Widerruf möglich, bleibt der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit oder zu einer wirksamen Kündigung bestehen. Prüfe die Verlängerungsklausel, weil automatische Verlängerungen nur eingeschränkt gelten. Bei Streit helfen Verbraucherzentrale und Rechtsberatung. Halte Fristen, Schreiben und Zahlungsbelege geordnet bereit. Eine kurze Kündigung in Textform schafft zusätzlich Klarheit.

Nachhilfe: Abschlussweg entscheidet
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Online oder zu Hause abgeschlossenWiderruf 14 TageWiderruf 14 Tage nach FAGG bzw. KSchGWiderruf bei Haustürgeschäft nach Art. 40a ff. OR
Im Institut unterschriebenKein Widerruf, Kündigung prüfenKein WiderrufKein Widerruf
VerlängerungsklauselnNur eingeschränkt zulässig, § 309 Nr. 9 BGBk. A.Keine Angabe

Häufige Fragen

Können Eltern den Nachhilfevertrag widerrufen?

Ja, wenn die Eltern Vertragspartner sind und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume zustande kam. Sie handeln als Verbraucher. Der Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Bei Haustürverträgen ist die Belehrung besonders wichtig, denn ohne sie läuft die Frist nicht.

Wie kündige ich einen Nachhilfevertrag mit langer Laufzeit?

Prüfe die Laufzeit und Kündigungsfrist im Vertrag. Verbraucherverträge dürfen nach der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängert werden und müssen mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist bei erheblichen Mängeln möglich. Kündige schriftlich. Auch ein Brief mit Rückschein ist sinnvoll.

Was ist, wenn die Nachhilfe nichts bringt?

Ein Misserfolg allein ist kein Kündigungsgrund, weil kein bestimmter Lernerfolg geschuldet ist. Gravierende Mängel wie ausgefallene Stunden oder unqualifizierte Lehrkräfte können jedoch eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Dokumentiere und rüge Mängel schriftlich, bevor du kündigst. Fasse die Probleme schriftlich zusammen.

Darf das Institut weiter abbuchen?

Nach wirksamem Widerruf oder Kündigung nicht. Widerrufe die Einzugsermächtigung gegenüber deiner Bank, und fordere zu Unrecht abgebuchte Beträge zurück. Beachte Rückbuchungsfristen bei Lastschriften und dokumentiere dein Schreiben an das Institut als Nachweis. Sichere Kontoauszüge als Beleg ab und setze dem Institut eine kurze Frist zur Rückzahlung.

Gilt für Online-Nachhilfe etwas anderes?

Bei Online-Nachhilfe mit Live-Unterricht gilt grundsätzlich das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Werden dagegen Lernmaterial und Kontrolle des Lernerfolgs angeboten, kann das FernUSG greifen. Prüfe die Beschreibung des Angebots und frage den Anbieter nach einer Zulassung, falls Fernunterricht vorliegt. Bei Unsicherheit hilft eine kurze Beratung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.