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Handwerkervertrag widerrufen: Haustür, Bau und Kündigung

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Handwerkervertrag

Die Antwort

Hast du den Handwerkerauftrag zu Hause, am Telefon oder online erteilt, kannst du ihn meist binnen 14 Tagen widerrufen. Ausnahmen gelten bei dringenden Reparaturen auf deinen Wunsch. Wurde der Vertrag im Betrieb geschlossen, hilft nur die Kündigung. Bei Verbraucherbauverträgen gibt es ein eigenes Widerrufsrecht.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312g Abs. 1, § 355 BGB; § 650l BGBGrundlage

Fristbeginn: Die 14 Tage beginnen mit Vertragsschluss; fehlt die Belehrung, läuft die Frist nicht an und endet spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

Der Handwerker stand vor der Tür, hat dir ein günstiges Angebot gemacht, und du hast spontan unterschrieben. Oder du hast einen Auftrag per Mail erteilt und es dir anders überlegt. Dann kann das Widerrufsrecht helfen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Vertrag muss außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen worden sein, und es darf keine dringende Reparatur auf dein Verlangen sein. Wurde dagegen im Betrieb des Handwerkers unterschrieben, hast du kein Widerrufsrecht, aber ein Kündigungsrecht. Dieser Überblick zeigt, wie du beide Wege unterscheidest, welche Folgen für bereits erbrachte Leistungen drohen und was bei Bauverträgen gilt. Außerdem lernst du, worauf du bei der Abrechnung achten solltest.

Rechtslage

Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) oder im Fernabsatz (§ 312c BGB) geschlossen, hast du nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, die nach § 355 Abs. 2 BGB mit Vertragsschluss beginnen. Das trifft auf den klassischen Haustürbesuch zu, auch auf Verträge, die du auf Einladung des Handwerkers bei dir zu Hause unterzeichnest. Wird der Vertrag im Betrieb oder Büro geschlossen, besteht dieses Widerrufsrecht nicht.

Eine wichtige Ausnahme nennt § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB: Wenn du den Handwerker ausdrücklich zu dir gerufen hast, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht. Das gilt nicht für zusätzliche Leistungen, die du nicht ausdrücklich verlangt hast.

Verlangst du, dass der Handwerker vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, musst du das bei Haustürverträgen auf einem dauerhaften Datenträger erklären. Dann schuldest du bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Erbringt der Handwerker die Leistung vollständig, kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen von § 356 Abs. 5 BGB erlöschen. Bei Verbraucherbauverträgen nach § 650i BGB gibt es ein eigenes Widerrufsrecht (§ 650l BGB). Außerhalb dieser Fälle kannst du den Werkvertrag nach § 648 BGB jederzeit bis zur Vollendung kündigen; der Unternehmer behält dann seinen Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Dringende Reparaturen, zu denen du den Handwerker ausdrücklich gerufen hast, sind vom Widerruf ausgeschlossen.
  • Verträge im Betrieb oder Ladengeschäft des Handwerkers sind nicht widerrufbar.
  • Notariell beurkundete Verträge, etwa bestimmte Bauverträge, sind vom Widerruf ausgenommen.
  • Wurde die Leistung vollständig erbracht und hast du vorher zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt, kann es erloschen sein.

So gehst du vor

  1. Vertragsabschluss einordnen. Notiere, wo und wie du den Vertrag geschlossen hast: bei dir, am Telefon, per Mail oder im Betrieb. Davon hängt ab, ob ein Widerrufsrecht besteht oder nur eine Kündigung bleibt.
  2. Dringlichkeit prüfen. Frage dich, ob du den Handwerker wegen eines akuten Schadens gerufen hast. Dann ist der Widerruf ausgeschlossen. Hat er zusätzlich andere Arbeiten angeboten, die du nicht ausdrücklich wolltest, gilt das nicht.
  3. Belehrung und Frist prüfen. Suche die Widerrufsbelehrung in den Vertragsunterlagen. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, beginnt die 14-Tage-Frist nicht. Rechne sonst ab Vertragsschluss 14 Tage und notiere das Datum.
  4. Widerruf oder Kündigung erklären. Erkläre den Widerruf schriftlich und eindeutig, am besten per Einschreiben oder nachweisbar per Mail. Gibt es kein Widerrufsrecht, kündige nach § 648 BGB und lass dir die Bestätigung geben.
  5. Leistungsstand klären. Halte fest, was der Handwerker bereits gemacht oder geliefert hat. Prüfe die Rechnung auf Wertersatz und ersparte Aufwendungen und zahle nicht ungeprüft, sondern verlange eine nachvollziehbare Abrechnung.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Widerruf meines Vertrags vom [Datum] über [Arbeiten]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Vertragsdatum] bei mir zu Hause (alternativ: per Telefon/E-Mail) geschlossenen Vertrag über [Art der Arbeiten] an meiner Immobilie [Anschrift].

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich und teilen Sie mir mit, ob bereits Leistungen erbracht wurden. Eine geleistete Anzahlung von [Betrag] erbitte ich bis zum [Datum] zurück. Bitte unterlassen Sie weitere Arbeiten, soweit noch keine begonnen wurden.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Telefon]

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Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Mit wirksamem Widerruf bist du nicht mehr an den Vertrag gebunden. Bereits geleistete Zahlungen sind zurückzuzahlen, begonnene Arbeiten können Wertersatz auslösen, wenn du ausdrücklich den vorzeitigen Beginn verlangt hast. Ist der Widerruf nicht möglich, bleibt dir die Kündigung nach § 648 BGB, bei der du die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen schuldest; dafür wird vermutet, dass 5 Prozent auf den noch nicht erbrachten Teil entfallen. Sichere dir Fotos vom Zustand der Arbeiten. Bei Streit über Rechnungen hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt, bevor du zahlst.

Handwerkervertrag: Widerruf oder Kündigung?
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Vertrag an der Haustür geschlossenWiderruf 14 TageWiderruf bzw. Rücktritt nach FAGG und KSchGWiderruf 14 Tage nach Art. 40a ff. OR
Vertrag im Betrieb des HandwerkersKein Widerruf, Kündigung nach § 648 BGBKein WiderrufKein Widerruf
Dringende Reparatur auf deinen RufWiderruf ausgeschlossenNachschlagen nötigOhne Aussage

Häufige Fragen

Kann ich den Auftrag widerrufen, wenn der Handwerker schon begonnen hat?

Ja, solange die Widerrufsfrist läuft und das Widerrufsrecht nicht erloschen ist. Hast du den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt, musst du Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zahlen. Hat der Handwerker die Leistung vollständig erbracht, kann das Recht unter bestimmten Voraussetzungen erloschen sein.

Gilt der Widerruf auch bei einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag allein ist noch kein Vertrag, daher gibt es nichts zu widerrufen. Erst mit dem Auftrag entsteht der Vertrag. Hole dir den Voranschlag schriftlich und prüfe, ob er verbindlich ist und ob die Besichtigung kostenpflichtig sein soll. Frage im Zweifel nach.

Was gilt bei Verbraucherbauverträgen?

Beim Bau eines neuen Gebäudes oder erheblichen Umbaus nach § 650i BGB steht dir ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Der Unternehmer muss dich belehren. Ohne Belehrung läuft die Frist nicht an und endet spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

Wie viel muss ich bei einer Kündigung zahlen?

Bei Kündigung nach § 648 BGB zahlst du die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird vermutet, dass fünf Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil dem Unternehmer zustehen. Beide Seiten können höhere oder niedrigere Beträge nachweisen. Lass dir eine nachvollziehbare Abrechnung geben.

Was ist, wenn der Handwerker vor der Tür zusätzliche Arbeiten anbietet?

Zusatzarbeiten, die du nicht ausdrücklich beauftragt hast, fallen nicht unter den Ausschluss für dringende Reparaturen. Du kannst sie widerrufen, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Lass dir Zusatzaufträge schriftlich geben und unterschreibe nichts unter Zeitdruck. Halte Absprachen schriftlich fest.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.