Widerrufsrecht in Österreich

- 14 TageFrist
- jaEU-Mitglied
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Gesetz: Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Überblick
Österreich setzt die Verbraucherrechterichtlinie im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz um. Der Text spricht nicht von Widerruf, sondern von Rücktritt: Wer online oder an der Haustür einen Vertrag schließt, kann nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Für dich als Käufer aus Deutschland ist die gemeinsame Sprache trügerisch, denn rechtlich kaufst du in einem anderen Staat ein. Welches Recht gilt, bestimmt meist Artikel 6 der Rom-I-Verordnung: Wendet sich der österreichische Shop erkennbar auch an Käufer in Deutschland, kannst du dich auf die zwingenden deutschen Verbraucherrechte berufen, selbst wenn die AGB österreichisches Recht nennen. Die Grundfrist von 14 Tagen ist in beiden Staaten gleich, Unterschiede zeigen sich eher bei Begriffen, Formularen und Ansprechstellen. Kläre vor der Bestellung, wer die Rücksendung über die Grenze bezahlt, denn das kann teuer werden. Zoll fällt zwischen beiden Ländern nicht an.
Besonderheiten
- Das österreichische Gesetz verwendet den Begriff Rücktritt statt Widerruf, gemeint ist dasselbe Recht (§ 11 FAGG).
- Bei Dienstleistungen erlischt das Rücktrittsrecht nach § 18 FAGG, wenn der Unternehmer vollständig geleistet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, etwa deine ausdrückliche Zustimmung zum Leistungsbeginn.
- Österreich gehört zum Euroraum, Währungsumrechnung spielt also keine Rolle.
Hilfe bei Streit mit einem Händler
Der kürzeste Weg bei einem Streit mit einem österreichischen Anbieter führt über das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, das dafür mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich zusammenarbeitet. Dort sind Rechtslage und Gegenseite vertraut. Bedingung ist, dass du zuvor selbst versucht hast, den Händler zu überzeugen, und seitdem mindestens drei Wochen vergangen sind. Gestellt wird die Anfrage über das Webformular des deutschen Zentrums, E-Mails nimmt es nicht an. Kosten entstehen nicht, ein Erfolg ist aber nicht zugesagt.
Häufige Fragen
Heißt der Widerruf in Österreich anders?
Ja, das Gesetz nennt ihn Rücktritt. Gemeint ist das 14-tägige Recht, einen Fernabsatz- oder Haustürvertrag ohne Angabe von Gründen zu beenden. Im Shop findest du daher oft Begriffe wie Rücktrittsrecht oder Rücktrittsbelehrung statt Widerrufsbelehrung. Inhaltlich entspricht das der deutschen Regelung.
Kann ich ein Muster-Widerrufsformular aus Deutschland verwenden?
Du darfst deinen Rücktritt formlos erklären, solange eindeutig ist, dass du den Vertrag beenden willst. Das Formular aus der Richtlinie ist nur ein Angebot. Nutze am besten Text, den du speichern kannst, und hebe den Nachweis über den Versand auf.
Wer trägt die Kosten der Rücksendung nach Österreich?
Du trägst sie, wenn der Händler dich vor dem Kauf darüber informiert hat. Hat er das versäumt oder übernimmt er die Kosten ausdrücklich, muss er zahlen. Die Rücksendung über die Grenze kostet oft mehr als im Inland, prüfe deshalb vorher die Bedingungen des Shops.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.