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Wärmepumpe und Heizungsvertrag widerrufen: Fristen und Förderung

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Wärmepumpe und Heizung

Die Antwort

Wurde der Heizungsvertrag an der Haustür, per Telefon oder online geschlossen, hast du als Verbraucher 14 Tage Widerruf. Bei Unterschrift im Betrieb oder wenn du den Installateur wegen eines Heizungsausfalls zu dir gerufen hast, besteht kein Widerruf. Förderzusagen und Finanzierung solltest du vorher prüfen.

  • TeilweiseWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • § 312b, § 312g Abs. 1 und 2 Nr. 11, § 355 BGBGrundlage

Fristbeginn: Ab dem Tag des Vertragsschlusses kannst du 14 Tage lang widerrufen, sofern die Belehrung korrekt erfolgte.

Der Heizungstausch gehört zu den größten Anschaffungen im Haus, und die Angebote reichen von der Beratung vor Ort bis zum Online-Konfigurator. Wer sich bei einem Hausbesuch oder per Telefon zu einem Vertrag über eine Wärmepumpe überreden lässt, hat meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ausgeschlossen ist es, wenn du den Fachbetrieb wegen eines akuten Ausfalls selbst gerufen hast, oder wenn du direkt im Betrieb unterschrieben hast. Hinzu kommen Förderprogramme, Finanzierung und individuelle Planung, die die Lage verkomplizieren. Dieser Überblick zeigt dir, wann du widerrufen darfst, wie du Fristen berechnest und worauf du bei Förderung und Kredit achten solltest. Dazu gehört die Frage der Finanzierung.

Rechtslage

Ein Vertrag über Lieferung und Einbau einer Wärmepumpe oder Heizung ist ein Werklieferungs- oder Werkvertrag. Wurde er außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) oder im Fernabsatz (§ 312c BGB) mit einem Verbraucher geschlossen, steht ihm nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 Abs. 2 BGB). Das betrifft Hausbesuche, Beratungen in der Wohnung oder Vertragsabschlüsse per Telefon und Mail. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, beginnt die Frist nicht, und das Recht erlischt spätestens ein Jahr und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt (§ 356 Abs. 3, 4 BGB).

Ausnahmen: Hast du den Fachbetrieb ausdrücklich aufgefordert, dich aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, besteht kein Widerruf (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Das betrifft zum Beispiel einen Heizungsausfall im Winter, nicht aber den geplanten Komplettaustausch. Für Zusatzleistungen, die der Monteur dir bei diesem Besuch anbietet, gilt die Ausnahme nicht. Auch Waren, die eindeutig nach deinen Vorgaben angefertigt werden, können nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgenommen sein; die Abgrenzung ist bei Heizungsanlagen schwierig.

Verlangst du, dass vor Fristende begonnen wird, kann bei Widerruf Wertersatz anfallen (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei einem verbundenen Kredit erfasst der Widerruf nach § 358 BGB auch das Darlehen. Prüfe, ob die Förderzusage an den Vertrag gebunden ist.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Dringende Reparatur auf deinen Ruf, etwa ein Heizungsausfall, ist vom Widerruf ausgeschlossen.
  • Verträge, die du im Betrieb oder Ausstellungsraum des Anbieters schließt, sind nicht widerrufbar.
  • Anlagen, die erkennbar nach deinen Vorgaben gefertigt werden, können vom Widerruf ausgenommen sein.
  • Gewerbliche Auftraggeber haben als Unternehmer kein Verbraucherwiderrufsrecht.

So gehst du vor

  1. Vertragsabschluss einordnen. Notiere, ob du zu Hause, am Telefon oder im Betrieb unterschrieben hast und ob du den Betrieb selbst wegen einer Panne gerufen hast. Das entscheidet über die Widerrufsmöglichkeit.
  2. Fristbeginn und Belehrung prüfen. Suche die Widerrufsbelehrung und rechne ab Vertragsschluss 14 Tage. Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht. Prüfe außerdem, wann die Arbeiten begonnen haben und ob du das ausdrücklich verlangt hattest.
  3. Förderung und Kredit prüfen. Kläre, ob eine Förderzusage vorliegt und an den Vertrag gekoppelt ist, und ob ein Kredit vermittelt wurde. Prüfe die Unterlagen auf eine eigene Widerrufsbelehrung beim Darlehen.
  4. Widerruf erklären. Erkläre den Widerruf gegenüber Anbieter und Bank in Textform, nenne Vertragsnummern und Datum und lasse dir den Eingang bestätigen. Stoppe Zahlungen, die noch nicht fällig sind.
  5. Rückabwicklung dokumentieren. Fotografiere den Zustand der Anlage und halte fest, welche Arbeiten begonnen wurden. Vereinbare Rückbau oder Abholung und kläre, wer die Kosten trägt. Fordere Anzahlungen schriftlich zurück.

Frist für diesen Vertrag berechnen

Muster für dein Schreiben

Betreff: Widerruf des Vertrags über die Wärmepumpe/Heizungsanlage vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Datum] bei mir zu Hause (alternativ: per Telefon/E-Mail) geschlossenen Vertrag über Lieferung und Einbau von [Wärmepumpe/Heizungsanlage], Vertragsnummer [Nummer], für das Objekt [Anschrift].

Sollte zur Finanzierung ein Darlehen bestehen, widerrufe ich auch dieses. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich und stellen Sie alle weiteren Arbeiten ein. Bereits geleistete Zahlungen von [Betrag] erstatten Sie mir bitte bis zum [Datum].

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anschrift]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Mit wirksamem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Zahlungen sind zu erstatten, gelieferte Geräte zurückzugeben oder zurückzubauen. Hast du vorzeitigen Beginn verlangt, kann Wertersatz für erbrachte Leistungen anfallen, bei fehlender Belehrung meist nicht. Ein verbundener Kredit endet mit dem Widerruf. Wurde bereits eine Förderung beantragt oder bewilligt, kann ein Widerruf Folgen haben, die du mit der Förderstelle klären solltest. Bei hohen Beträgen helfen Verbraucherzentrale und Fachanwalt. Sichere Unterlagen wie Angebote, Pläne, Beratungsprotokolle und Zahlungsbelege, bevor du Schreiben verschickst. Fristen gelten streng.

Heizung und Wärmepumpe: Wo das Widerrufsrecht endet
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Vertrag bei Hausbesuch oder onlineWiderruf 14 TageWiderruf 14 Tage nach FAGG bzw. KSchGWiderruf bei Haustürgeschäft nach Art. 40a ff. OR
Heizungsausfall, Betrieb auf dein VerlangenKein Widerruf bei dringender Reparaturk. A.Keine Angabe
Kredit zur FinanzierungMitwiderruf nach § 358 BGBHier ungeklärtNachschlagen nötig

Häufige Fragen

Kann ich nach der Beratung zu Hause widerrufen?

Ja, wenn du zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verbraucher warst und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume zustande kam. Die Frist beträgt 14 Tage. Hast du den Betrieb wegen eines akuten Schadens gerufen, gilt die Ausnahme für dringende Reparaturen. Prüfe den Anlass sorgfältig.

Was bedeutet dringende Reparatur?

Gemeint ist ein Notfall wie ein Totalausfall der Heizung im Winter. Ein geplanter Austausch ist nicht dringend, selbst wenn die alte Anlage alt ist. Zusatzleistungen, die du nicht ausdrücklich wolltest, sind ausgenommen. Dokumentiere, warum und wie du den Betrieb beauftragt hast.

Was passiert mit der Förderung bei Widerruf?

Das hängt vom Förderprogramm ab. Häufig sind Zusagen an den Vertrag oder Antrag gebunden. Kläre vor dem Widerruf mit der Förderstelle, ob du etwas zurückzahlen musst. Bewahre Förderbescheide auf und teile der Stelle den Widerruf schriftlich mit. Frage dort nach den Fristen.

Darf der Betrieb Anzahlung verlangen?

Er darf eine Anzahlung vereinbaren, doch bei Widerruf musst du sie zurückbekommen, abzüglich eines möglichen Wertersatzes. Zahle nur so viel, wie nötig, und fordere eine Quittung. Bei Zweifeln solltest du Zahlungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist leisten. Frage nach einer schriftlichen Quittung.

Gilt das auch für Gewerbetreibende?

Nein, das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wer die Anlage für sein Gewerbe erwirbt, kann nur auf vertragliche Rechte oder Mängelrechte zurückgreifen. Prüfe, ob die Anlage überwiegend privat oder gewerblich genutzt wird, bevor du dich auf das Widerrufsrecht verlässt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.