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Vertrag am Telefon widerrufen: Frist, Ablauf und Muster

Vertragsart · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Vertrag am Telefon

Die Antwort

Ja. Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag, den Verbraucher grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen dürfen. Bei Waren startet die Frist mit der Lieferung, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss. Für Wett- und Lotteriedienste gilt eine Sonderregel. Ohne Belehrung läuft die Frist nicht an.

  • JaWiderrufsrecht
  • 14 TageFrist
  • §§ 312c, 312g, 355, 356 BGBGrundlage

Fristbeginn: Die Frist beginnt bei Waren mit dem Erhalt, bei Dienstleistungen mit dem Telefonat, in dem der Vertrag zustande kam.

Du hast bei einem Anruf Ja gesagt, ohne es richtig zu wollen, oder dir wurde ein Tarif, ein Zeitschriftenabo oder ein Energievertrag am Telefon angeboten. Die Verlockung ist oft groß, weil der Anrufer zeitlich drängt und Details im Gespräch verschwimmen. Das Recht hat darauf reagiert: Verträge, die du nur über Telefon oder ähnliche Fernkommunikationsmittel schließt, kannst du in der Regel widerrufen. Hier erfährst du, welche Frist gilt, ab wann sie läuft und warum bei unerwünschten Werbeanrufen zusätzlich andere Regeln greifen. Außerdem zeigen wir, wie du den Widerruf nachweisbar erklärst, was mit bereits begonnenen Leistungen passiert und welche Fehler du vermeiden solltest.

Rechtslage

Ein Vertrag, der ausschließlich über Telefon, E-Mail oder andere Fernkommunikationsmittel zustande kommt, ist ein Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB. Er löst das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und § 355 BGB aus, Frist 14 Tage. Bei Warenlieferungen beginnt sie mit dem Erhalt (§ 356 Abs. 2 BGB), bei Dienstleistungen und bei der Lieferung von Strom oder Gas mit Vertragsschluss. Die Unternehmer müssen dich vor Vertragsschluss in klarer Form informieren und dir den Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Ohne korrekte Belehrung beginnt die Frist nicht, das Recht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Eine Besonderheit gilt für Wett- und Lotteriedienstleistungen: Sie sind vom Widerruf ausgenommen, es sei denn, du hast deine Vertragserklärung telefonisch abgegeben. Zu unterscheiden ist der Widerruf vom Wettbewerbsrecht: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig (§ 7 UWG), das ist aber unabhängig vom vertraglichen Widerruf. Eine Kündigung, etwa nach Laufzeit, ist ein anderes Instrument. Bei Verträgen am Telefon über Dauerleistungen gelten zusätzlich die Vorgaben zur Textform der Bestätigung, soweit das jeweilige Fachgesetz sie verlangt.

Ausnahmen und Erlöschen

  • Verträge über schnell verderbliche Ware oder individuell angefertigte Waren lassen sich auch dann nicht widerrufen, wenn sie am Telefon bestellt wurden.
  • Bei Dienstleistungen erlischt das Recht nach vollständiger Erbringung, wenn du ausdrücklich zugestimmt und deine Kenntnis über den Verlust bestätigt hattest.
  • Verträge, die auf deinen eigenen Anruf bei einem Geschäft entstehen, bleiben dennoch Fernabsatzverträge, sofern kein Treffen vor Ort stattfindet.
  • Reine Preisauskünfte oder bloße Anfragen ohne Vertragsschluss sind kein Vertrag, dann entsteht auch nichts, was du widerrufen müsstest.

So gehst du vor

  1. Gesprächsnotiz anfertigen. Schreibe sofort auf, wann der Anruf stattfand, wer angerufen hat und was vereinbart wurde. Ein Screenshot der Anrufliste oder des Einzelverbindungsnachweises kann später als Beleg dienen.
  2. Eingang der Bestätigung abwarten. Der Anbieter muss dir den Vertragsinhalt zukommen lassen. Notiere den Tag, an dem Bestätigung oder Paket bei dir ankommt, denn erst damit lässt sich das Fristende sicher berechnen.
  3. Schriftlich widerrufen. Widerrufe nicht am Telefon. Schicke eine eindeutige Erklärung per E-Mail, Brief oder Kundenportal und bitte ausdrücklich um schriftliche Bestätigung des Eingangs, damit du etwas in der Hand hast.
  4. Weitere Abbuchungen stoppen. Prüfe, ob bereits eine Lastschrift erteilt wurde, und teile dem Anbieter mit, dass keine weiteren Abbuchungen mehr erfolgen dürfen. Behalte dein Konto in den nächsten Wochen im Blick.
  5. Beträge zurückholen. Setze dem Anbieter eine Frist von 14 Tagen für die Erstattung bereits gezahlter Beträge. Bleibt sie aus, kannst du bei der Verbraucherzentrale Hilfe suchen. Bewahre Kontoauszüge und Schriftwechsel auf.

Frist für diesen Vertrag berechnen

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Widerruf meines am [Datum] telefonisch geschlossenen Vertrags

Sehr geehrte Kundenbetreuung,

am [Datum] hat mich Ihr Mitarbeiter [Name] gegen [Uhrzeit] angerufen, und es kam ein Vertrag über [Leistung] zustande. Ich widerrufe diesen Vertrag und alle damit verbundenen Erklärungen.

Meine Kunden- oder Vertragsnummer lautet [Nummer]. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf in Textform und stellen Sie sicher, dass von meinem Konto [IBAN] nichts mehr abgebucht wird. Bereits gezahlte Beträge erstatten Sie mir bitte innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit besten Grüßen
[Name]
[Anschrift]

Im Generator ausfüllen

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Schick den Widerruf so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung, über das Kontaktformular mit Screenshot oder per Einschreiben.

Was nach dem Widerruf passiert

Nach dem Widerruf sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren, spätestens nach 14 Tagen (§ 357 Abs. 1 BGB). Der Unternehmer erstattet dir alle Zahlungen, mit demselben Zahlungsmittel. Liefern wurde Ware, musst du sie zurückschicken, es sei denn, der Unternehmer bietet Abholung an. Die Rücksendekosten trägst du, wenn er dich vorab darauf hingewiesen hat. Beginnt die Dienstleistung auf dein ausdrückliches Verlangen vor Fristende, kann er Wertersatz für den bis zum Widerruf gelieferten Teil verlangen, wenn die Informationspflichten erfüllt waren (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei einem Wasser-, Gas- oder Stromvertrag richtet sich der Wertersatz nach den bis zum Widerruf gelieferten Mengen.

Das gilt in D, A und CH: Vertrag am Telefon
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Ist ein Widerruf grundsätzlich möglich?Ja, als FernabsatzvertragJa, nach dem FAGGJa, Art. 40a OR, bei telefonisch geschlossenen Verträgen
Frist14 Tage14 Tage14 Tage
Rechtsgrundlage§§ 312c, 312g BGBFAGG, ÖsterreichOR Art. 40a bis 40g

Häufige Fragen

Gilt das Recht auch, wenn ich selbst angerufen habe?

Ja. Entscheidend ist, dass der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kam. Wer selbst beim Unternehmer anruft und dort bestellt, schließt ebenfalls einen Fernabsatzvertrag. Anders ist es nur, wenn für das Geschäft ein Termin vor Ort nötig war und der Vertrag erst dort geschlossen wurde, dann liegt kein reiner Fernabsatz vor.

Muss der Anbieter mir die Bestätigung schicken?

Ja, er muss den Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen, meist per E-Mail oder Post. Fehlt die Bestätigung, kann das den Fristbeginn verzögern. Hebe alle Schreiben auf und prüfe, ob eine Widerrufsbelehrung beiliegt, denn auf sie kommt es für den Beginn der 14 Tage maßgeblich an.

Ist ein Werbeanruf ohne Einwilligung verboten?

Ja, Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung sind unzulässig. Das berührt aber nicht automatisch die Wirksamkeit des Vertrags. Du kannst den Widerruf erklären und die unzulässige Werbung zusätzlich bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale melden. Auch eine formlose Beschwerde mit Datum und Uhrzeit des Anrufs hilft bei der Verfolgung.

Kann ich am Telefon selbst widerrufen?

Rechtlich kann die Erklärung formfrei erfolgen, praktisch ist das riskant, weil du den Nachweis später schwer führen kannst. Schicke deshalb zusätzlich eine E-Mail oder einen Brief. Nur eine eindeutige Erklärung zählt, das bloße Auflegen reicht nicht. Notiere zusätzlich, wann du die Erklärung abgeschickt hast.

Wie lange habe ich Zeit, wenn keine Belehrung kam?

Dann beginnt die Frist nicht, und dein Recht endet spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem sie bei korrekter Belehrung begonnen hätte. Du musst also nicht panisch handeln, solltest aber nicht lange warten, weil Beweise schwinden und laufende Abbuchungen weiterlaufen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.