Fondskauf und Geldanlage widerrufen: Haustürgeschäft, Fernabsatz und Muster

Die Antwort
Teilweise. Hast du Fondsanteile nach einem Verkaufsgespräch außerhalb der Geschäftsräume gekauft, kannst du nach § 305 KAGB zwei Wochen widerrufen. Bei Online-Käufen von Wertpapieren fehlt das Widerrufsrecht oft, weil der Preis von Marktschwankungen abhängt. Bei Falschberatung kommen Schadensersatz oder Anfechtung in Betracht.
- TeilweiseWiderrufsrecht
- 14 TageFrist
- § 305 KAGB; §§ 312g Abs. 2 Nr. 8, 355 BGBGrundlage
Fristbeginn: Die Frist beginnt erst, wenn dir die Durchschrift des Antrags oder eine Kaufabrechnung mit Belehrung übermittelt wurde.
Ein Anlageberater am Küchentisch, ein Fonds mit Renditeversprechen oder ein Angebot per Telefon: Bei Geldanlagen wird oft schnell entschieden. Wer später merkt, dass das Produkt nicht passt, fragt nach dem Rückweg. Die Antwort fällt unterschiedlich aus. Für Käufe von Investmentanteilen außerhalb der Geschäftsräume gibt es ein eigenes Widerrufsrecht im Kapitalanlagegesetzbuch. Beim Kauf im Fernabsatz ist das allgemeine Widerrufsrecht häufig ausgeschlossen, weil sich Preise am Markt ändern. Wir erklären dir, welche Regeln gelten, wann sie greifen, was du bei Falschberatung tun kannst und wie du die Frist berechnest. Ein Musterschreiben für den Widerruf liegt bei. Antworten auf häufige Fragen stehen am Ende.
Rechtslage
Für den Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen gilt § 305 KAGB. Wurdest du durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume des Verkäufers oder Vermittlers zum Kauf bestimmt, kannst du die Erklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform bei der Verwaltungsgesellschaft oder einem Repräsentanten widerrufen (§ 305 Abs. 1 KAGB). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt erst, wenn dir die Durchschrift des Antrags ausgehändigt oder eine Kaufabrechnung übersandt wurde und darin eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten ist (§ 305 Abs. 2 KAGB). Das Recht besteht nicht, wenn du kein Verbraucher bist oder der Verkäufer dich auf deine vorherige Bestellung aufgesucht hat (§ 305 Abs. 3 KAGB). Für Fernabsatzverträge verweist § 305 Abs. 1 Satz 2 KAGB auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Dort sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB Verträge ausgenommen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere bei Aktien, Fondsanteilen und anderen Wertpapieren. Zu unterscheiden ist das Widerrufsrecht von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung, die auf Schadensersatz gerichtet sind, und von der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). Das ist keine Kündigung. Anteile kannst du nach den Fondsbedingungen regelmäßig zurückgeben.
Ausnahmen und Erlöschen
- Im Fernabsatz sind Verträge über Fondsanteile und Wertpapiere nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB regelmäßig ausgenommen.
- Das Widerrufsrecht nach § 305 KAGB besteht nicht, wenn der Verkäufer dich auf deine vorherige Bestellung aufgesucht hat.
- Für Unternehmer als Käufer gilt § 305 KAGB nicht.
- Bei geschlossenen Fonds und Vermögensanlagen gelten andere Regeln, die du gesondert prüfen solltest.
So gehst du vor
- Abschlussweg prüfen. Notiere, wo und wie du gekauft hast: nach einem Gespräch im Wohnzimmer, auf der Straße, am Telefon oder online. Davon hängt ab, ob § 305 KAGB, das allgemeine Widerrufsrecht oder gar keines gilt.
- Unterlagen auf Belehrung prüfen. Suche die Durchschrift des Antrags oder die Kaufabrechnung mit Widerrufsbelehrung. Fehlt sie, beginnt die Frist nicht. Notiere, wann du die Unterlagen erhalten hast und wer das Gespräch geführt hat.
- Widerruf in Textform senden. Sende den Widerruf per Einschreiben an die Verwaltungsgesellschaft oder den Repräsentanten, wie in der Belehrung genannt, mit Depot- oder Antragsnummer. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung, der Nachweis hilft später.
- Rückzahlung klären. Verlange die Rückzahlung des Kaufpreises und weise auf die Rechtsfolgen hin. Die Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug. Prüfe, ob zwischenzeitlich Kursänderungen berücksichtigt werden, und lasse dir eine Abrechnung geben.
- Falschberatung prüfen. Wenn du dich schlecht beraten fühlst, sichere Beratungsprotokoll, Produktinformationen und Notizen. Hole rechtliche Beratung ein, denn Schadensersatzansprüche verjähren. Eine Verbraucherzentrale kann den Fall einschätzen. Lass dich dazu beraten, bevor Ansprüche verjähren.
Frist für diesen Vertrag berechnen
Vorlage zum Kopieren
Betreff: Widerruf meines Kaufs von Investmentanteilen, Antrag vom [Datum]
Sehr geehrte Kundenbetreuung, ich widerrufe hiermit nach § 305 KAGB meine Erklärung zum Kauf von Anteilen am Fonds [Fondsname], ISIN [ISIN], die ich am [Datum] nach einem Gespräch außerhalb der Geschäftsräume mit [Name des Vermittlers] abgegeben habe. Eine Kaufabrechnung mit Belehrung habe ich erst am [Datum] erhalten. Bitte bestätigen Sie den Widerruf in Textform und erstatten Sie den Kaufpreis von [Betrag] auf mein Konto [IBAN]. Ich bitte um eine Abrechnung. Mit besten Grüßen [Name] [Ort, Datum]
Was nach dem Widerruf passiert
Nach dem Widerruf nach § 305 KAGB ist der Käufer nicht mehr an seine Erklärung gebunden. Hat er bereits gezahlt, muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft die gezahlten Beträge gegen Rückgabe der Anteile zurückzahlen. Du erhältst die bezahlten Kosten und einen Betrag, der dem Wert der Anteile am Tag nach dem Eingang deiner Widerrufserklärung entspricht (§ 305 Abs. 4 KAGB). Sind die Kurse zwischenzeitlich gesunken, wirkt sich das aus. Gezahlte Ausgabeaufschläge sind in die Rückabwicklung einzubeziehen. Bei einem Widerruf im Rahmen des BGB erfolgen die Rückzahlungen nach den Regeln des § 357b BGB innerhalb von 30 Tagen. Steuerliche Folgen wie Vorabpauschalen sind mit deinem Steuerberater zu klären. Bei Falschberatung läuft die Rückabwicklung über Schadensersatz, der gegen den Berater oder die Bank geltend gemacht wird.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Widerruf bei Haustürgeschäft? | Ja, § 305 KAGB, zwei Wochen | Ja, nach dem Konsumentenschutzgesetz bei Haustürgeschäften und dem FernFinG, je nach Konstellation | Ja, bei Haustür- und Telefonverträgen nach Art. 40a OR, mit Ausnahmen |
| Widerruf im Fernabsatz bei Wertpapieren? | Regelmäßig ausgeschlossen, § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB | Regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Preis von Marktschwankungen abhängt | Kein allgemeines Recht |
| Rechtsgrundlage | § 305 KAGB, § 312g BGB | FernFinG | OR |
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Häufige Fragen
Kann ich Fondsanteile widerrufen, die ich online gekauft habe?
In der Regel nicht. Beim Online-Kauf von Wertpapieren und Fondsanteilen ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB regelmäßig ausgeschlossen, weil der Preis von Schwankungen am Finanzmarkt abhängt. Anders kann es sein, wenn du durch ein Gespräch außerhalb der Geschäftsräume zum Kauf bestimmt wurdest.
Was gilt, wenn mich ein Berater zu Hause überredet hat?
Dann kannst du nach § 305 KAGB zwei Wochen lang in Textform widerrufen, vorausgesetzt, es geht um offene Investmentvermögen und der Berater hat dich nicht auf deine Bestellung hin aufgesucht. Die Frist beginnt erst, wenn dir Antragsdurchschrift oder Kaufabrechnung mit Belehrung zugegangen ist.
Was bekomme ich nach einem Widerruf zurück?
Die Verwaltungsgesellschaft zahlt dir die bezahlten Kosten und einen Betrag, der dem Wert der Anteile am Tag nach dem Eingang deiner Widerrufserklärung entspricht, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anteile (§ 305 Abs. 4 KAGB). Bei Kursverlusten bekommst du daher weniger als eingezahlt. Prüfe die Abrechnung genau.
Habe ich Rechte bei Falschberatung?
Ja, bei fehlerhafter Anlageberatung kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, etwa wenn Risiken verschwiegen wurden. Das ist ein anderes Instrument als der Widerruf. Es erfordert Beweise, etwa Beratungsprotokoll und Unterlagen, und unterliegt Verjährungsfristen. Hole frühzeitig anwaltlichen oder verbraucherschützenden Rat ein. Sichere Unterlagen früh.
Kann ich meine Anteile einfach verkaufen?
Bei offenen Investmentvermögen kannst du Anteile in der Regel zum Rücknahmepreis zurückgeben oder an der Börse verkaufen, abhängig vom Produkt. Das ist kein Widerruf, sondern ein Verkauf zum aktuellen Preis, bei dem Verluste möglich sind. Bei geschlossenen Fonds ist ein Verkauf deutlich schwieriger.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
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