Widerrufsrecht in Schweiz

- kein allgemeinesFrist
- neinEU-Mitglied
- CHLändercode
Gesetz: Obligationenrecht (OR), Art. 40a bis 40f
Überblick
Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat die Verbraucherrechterichtlinie nicht übernommen. Ein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es dort nicht. Nur für bestimmte Vertragsformen sieht das Obligationenrecht in den Artikeln 40a bis 40f ein Widerrufsrecht vor, etwa bei Haustürgeschäften, Verträgen am Arbeitsplatz, an Werbefahrten oder am Telefon, sofern die Leistung 100 Franken übersteigt. Die Widerrufsfrist beträgt dann 14 Tage (Art. 40e OR). Ein Webshop-Kauf fällt nicht darunter. Wer bei einem Schweizer Shop bestellt, kann also nur zurückgeben, wenn der Händler ein freiwilliges Rückgaberecht einräumt. Ob deutsches Recht trotzdem anwendbar ist, entscheidet ein deutsches Gericht nach Artikel 6 der Rom-I-Verordnung, die auch auf Händler aus Drittstaaten anzuwenden ist: Wendet sich der Schweizer Händler erkennbar an Kunden in Deutschland, können die zwingenden deutschen Verbraucherrechte greifen. Die Durchsetzung gegen einen Händler in der Schweiz ist aber deutlich schwieriger. Außerdem fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an, wenn du aus der Schweiz bestellst.
Besonderheiten
- Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es in der Schweiz nicht.
- Nach Art. 40a bis 40f OR besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen, darunter Telefonverträge, wenn die Leistung 100 Franken übersteigt.
- Für Konsumkredite sieht das Konsumkreditgesetz ein eigenes Widerrufsrecht vor.
- Die Schweiz gehört nicht zum Netz der Europäischen Verbraucherzentren.
Hilfe bei Streit mit einem Händler
Die Schweiz gehört nicht zum Netz der Europäischen Verbraucherzentren. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland nennt Käufe in der Schweiz ausdrücklich als Beispiel für Fälle außerhalb seiner Zuständigkeit und nimmt dazu keine Beschwerden an. Du musst dich also direkt an den Händler wenden. Informationen zu Verbraucherrechten vor Ort bietet der Konsumentenschutz. Ob eine Rückbuchung über deine Zahlungsart möglich ist, erfährst du bei deinem Zahlungsdienstleister. Kläre vor der Bestellung, ob der Shop ein freiwilliges Rückgaberecht anbietet.
Häufige Fragen
Habe ich bei einem Schweizer Online-Shop ein Widerrufsrecht?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie in der EU gibt es in der Schweiz für Online-Käufe nicht. Viele Shops bieten freiwillig ein Rückgaberecht an, das in den AGB steht. Lies diese Bedingungen vor dem Kauf, denn sie entscheiden, ob und wie du zurückgeben kannst.
Wann gilt in der Schweiz das 14-tägige Widerrufsrecht?
Nach Art. 40a bis 40f OR bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen, etwa am Arbeitsplatz, an Werbefahrten oder am Telefon, wenn die Leistung 100 Franken übersteigt. Es gilt nicht, wenn du die Verhandlungen ausdrücklich gewünscht hast oder am Markt- oder Messestand bestellt hast.
Kann ich mich bei einem Schweizer Händler auf deutsches Recht berufen?
Möglich ist es, wenn sich der Händler erkennbar an Kunden in Deutschland richtet, dann können nach Artikel 6 der Rom-I-Verordnung die zwingenden deutschen Verbraucherrechte greifen. Ob du dich damit durchsetzt, ist offen. Ein Urteil gegen einen Händler in der Schweiz zu vollstrecken, ist aufwendig. Hole dir Rat, bevor du klagst.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Widerrufe.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.